Abgleich Zahlungsdaten mit Zahlungsempfänger ab Oktober 2025: Was Sie wissen müssen

Ab Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.

Was bedeutet die „Verification of Payee“ (VoP)?

Mit der sogenannten „Verification of Payee“ (VoP) soll der Zahlungsverkehr im SEPA-Raum sicherer werden. Künftig gleichen Banken den Namen des Empfängers mit der angegebenen IBAN ab, um fehlerhafte oder betrügerische Überweisungen schneller zu erkennen und zu verhindern. Dieser verpflichtende Abgleich gilt vor jeder SEPA-Überweisung und gilt als wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Verbraucher in den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu stärken.

Für wen gilt die neue EU-Regelung?

Von der neuen EU-Verordnung zur „Verification of Payee“ (VoP) sind mehrere Gruppen betroffen:

  • Banken und Zahlungsdienstleister – sie sind verpflichtet, vor jeder SEPA-Überweisung den Namen des Empfängers mit der IBAN abzugleichen und Abweichungen zu melden.

  • Unternehmen – besonders solche, die viele Überweisungen tätigen (z. B. Gehaltszahlungen oder Lieferantenrechnungen), müssen darauf achten, dass die Empfängerdaten in ihren Systemen korrekt gepflegt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Privatpersonen – auch sie profitieren von dem zusätzlichen Schutz, müssen aber künftig damit rechnen, dass Überweisungen verzögert oder abgelehnt werden, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen.

Wie läuft die Prüfung in der Praxis ab?

Sobald eine Überweisung eingereicht wird, prüft die Bank automatisch, ob Name und IBAN übereinstimmen. Dieser Abgleich erfolgt in Echtzeit. Auf Basis des Ergebnisses kann der Zahlende entscheiden, ob die Überweisung ausgeführt oder abgebrochen wird.

 
Was müssen Sie tun, um sich vorzubereiten?
1. Prüfen und Pflegen von Stammdaten

Prüfen Sie Ihre Lieferantenstammdaten sorgfältig und achten Sie darauf, dass die Empfängernamen exakt mit den Kontoinhabern übereinstimmen. So vermeiden Sie, dass Überweisungen künftig abgelehnt werden.

2. Prüfung Ihres eigenen Unternehmensnamens

Stellen Sie sicher, dass der Kontoinhabername mit Ihrem Unternehmensnamen übereinstimmt – insbesondere auf Ihren Rechnungen. Weicht der Name ab, empfiehlt es sich, bei Ihrer Bank einen entsprechenden Handelsnamen (Alias) hinterlegen zu lassen.

3. Kommunikation mit Ihren Kunden

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Ihre Kunden frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten informieren. Ergänzen Sie Ihre Rechnungen am besten um einen klaren Hinweis, welcher Empfängername bei der Überweisung exakt anzugeben ist.

4. Anlegen von Überweisungsvorlagen

Legen Sie in Ihrem Online-Banking Überweisungsvorlagen mit den korrekten Empfängernamen und Zahlungsdaten an. So stellen Sie sicher, dass Überweisungen künftig schnell und fehlerfrei ausgeführt werden.

Wie funktioniert der IBAN-Abgleich in der Bank?

Die Bank überprüft den Abgleich unmittelbar nach Einreichung der Zahlung. Das Ergebnis wird anhand eines Ampelsystems dargestellt:

  • Grün – Übereinstimmung (Match): Alles ist korrekt. Wenn der Empfänger eindeutig übereinstimmt, übernimmt zukünftig die Bank die Haftung.

  • Gelb – Abweichungen (Close-Match): Es gibt geringfügige Unterschiede. Gibt der Auftraggeber die Überweisung dennoch frei, verbleibt die Haftung wie bisher bei ihm selbst.

  • Rot – Keine Übereinstimmung (No-Match): Ein Fehler liegt vor. Gibt der Auftraggeber die Überweisung dennoch frei, verbleibt die Haftung wie bisher bei ihm selbst.

Anhand der Ampelanzeige können Sie entscheiden, ob die Zahlung freigegeben oder storniert werden soll. Wie streng die Banken dabei insbesondere bei Close-Match oder No-Match bewerten, liegt im Ermessen der jeweiligen Bank.,

Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?

Schlägt der Abgleich von Name und IBAN fehl, ergeben sich folgende Haftungsszenarien:

  • Übereinstimmung (Match), aber Falschüberweisung: Die Bank haftet.

  • Keine Übereinstimmung (No-Match): Sie als Zahlender tragen die Haftung.

  • Geringfügige Abweichung (Close-Match): Auch hier liegt die Haftung beim Zahlenden.

  • Sammelüberweisungen mit Opt-out: Wenn Sie auf die VoP-Prüfung verzichten, haften ebenfalls Sie.

Fazit

Ab Oktober 2025 spielt der Abgleich von IBAN und Zahlungsempfänger eine zentrale Rolle im Zahlungsverkehr. Um Verzögerungen oder fehlerhafte Zahlungen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Stammdaten prüfen und Ihre Kunden über die korrekten Empfängerdaten informieren. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft Ihnen, den Übergang zur neuen Regelung reibungslos zu gestalten und das Risiko von Falschüberweisungen deutlich zu reduziere

Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.