Wer arbeitet, zahlt Lohnsteuer. In welcher Höhe, hängt von der Steuerklasse ab. Welche es gibt und was sich dahinter verbirgt, zeigt Ihnen unsere Tabelle. Das Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmer eine Steuerklasse. zu. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. Sie helfen dem Arbeitgeber dabei, die Lohnsteuer eines Mitarbeiters zu berechnen.
Welche Steuerklasse gilt für wen? Das erfährst Du in diesem Wissenswert-Beitrag.
Die Lohnsteuerklasse eines Arbeitnehmers richtet sich hauptsächlich nach dem Familienstand. So werden Alleinstehende automatisch der Klasse 1 und Alleinerziehende der Klasse 2 zugeordnet. Personen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Jobs werden ab der zweiten Tätigkeit der Steuerklasse 6 zugewiesen. Ehepaare können sich hingegen zwischen mehreren Lohnsteuerklassen-Kombinationen entscheiden.
Nach der Hochzeit kommen beide Ehepartner automatisch in Steuerklasse 4. Dort muss das Ehepaar jedoch nicht bleiben. Du hast die Möglichkeit zwischen drei Kombinationen zu wählen:
Nach der Eheschließung werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse 4 eingeordnet. Wenn beide Partner ungefähr gleich verdienen, bietet es sich an, in dieser Kombination zu bleiben, um die Steuerlast gleichmäßig zu verteilen.
Auch wenn beide Partner leicht unterschiedlich verdienen, kann durch das Faktorverfahren in der Steuerklassenkombination 4/4 die Steuerlast gleichmäßig verteilt und Steuernachzahlungen gering gehalten werden.
Bei einem starken Gehaltsunterschied bietet sich ein Wechsel des besserverdienenden Partners in Steuerklasse 3 und des weniger verdienenden Partners in Steuerklasse 5 an, um das monatliche Netto zu erhöhen.
Die Steuerklasse muss geändert werden, sobald sich Dein Familienstatus ändert. So beispielsweise in diesen Fällen:
Der Wechsel der Lohnsteuerklasse ist uneingeschränkt bis zum Beginn eines Kalenderjahres möglich. Der Antrag muss dem Finanzamt bis zum 30.11. vorliegen. Innerhalb eines laufenden Jahres kann allerdings nur einmal die Klasse gewechselt werden.
Es ist beispielsweise dann besonders sinnvoll, die Klasse zu wechseln, wenn die Geburt eines Kindes ansteht. Das Mutterschafts- und das Elterngeld richten sich nämlich (sowie weitere Lohnersatzleistungen) nach dem Nettoverdienst der letzten zwölf Monate (hier: vor der Geburt). Dabei wird der Nettoverdienst desjenigen Elternteils zur Berechnung herangezogen, der sich nach der Geburt vornehmlich um die Betreuung des Kindes kümmern wird. Wechselt man frühzeitig die Lohnsteuerklasse, kann der Nettoverdienst und somit auch das Mutterschafts- bzw. das Elterngeld höher ausfallen.
Wenn Du dein Job verloren hast und Arbeitslosengeld beziehst, ändert sich für Dich zunächst nichts. Etwas problematischer gestaltet sich das Ganze, wenn Du als Paar die Klassen-Kombination wechseln wolltest: Bist du als Besserverdiener beispielsweise in der Steuerklasse III und deine Ehefrau in der Klasse V und du verlierst deinen Job, wäre ein Wechsel der Klassen aus Steuerlicher Sicht sinnvoll. Allerdings lässt sich die Agentur für Arbeit nur auf einen Lohnsteuerklassen-Wechsel ein, wenn du dadurch weniger Arbeitslosengeld zahlen musst. Sollte absehbar sein, dass Du deinen Job verlierst, empfiehlt es sich also, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen!
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