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Steuerfreier Sachbezug im Faktencheck
Steuerfreie Mitarbeitermotivation, die Ihnen Sozialabgaben spart: Mit dem 50€ Sachbezug verschenken Sie monatlich Wertschätzung – ohne zusätzliche Lohnkosten.
Das Wichtigste in Kürze
- 50€ steuerfrei/monatlich, bis zu 11.016€ pauschal/Jahr möglich
- Keine Barauszahlung – nur Gutscheine & Sachbezugskarten
- Für alle Mitarbeiter: Vollzeit, Minijob, Auszubildende, etc.
- Arbeitgeber UND Arbeitnehmer sparen Sozialabgaben
- Beispiele: Tankgutscheine, Guthabenkarten, ÖPNV-Tickets, Einkaufen
- Rechtliche Grenze: 50€/Monat nicht überschreiten
- Aufzeichnungspflicht in der Lohnabrechnung erforderlich
50 € steuerfrei jeden Monat
- Ein feines Gehaltsextra für Ihre Mitarbeiter und eine Lohnsteuerersparnis für Sie
- Sie können jedem Mitarbeiter jährlich bis zu netto 600 Euro steuerfrei und 11.016 Euro netto pauschalversteuert gewähren
- Auszahlung kann nur als Sachwert über eine aufladbare Karte erfolgen. Die Barauszahlung ist nicht erlaubt.
Was ist ein Sachbezug?
Mehr Netto vom Brutto
Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Arbeitgeber spart bei Sozialversicherungsbeiträgen
- Arbeitnehmer spart Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Welche Beispiele für den 50 € Sachbezug gibt es?
Wie also lässt sich der Sachbezug als Vorteil für Mitarbeiter und den Arbeitgeber nutzen? Die Mitarbeiter können vom Arbeitgeber diverse Gehaltsextras erhalten, die nicht als zusätzlicher Lohn gezahlt werden, sondern als Ware oder Dienstleistung zur Verfügung stehen.
Seit 2020 fallen Gutscheine und Geldkarten nur unter die Sachbezugsfreigrenze, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dadurch soll der steuerlichen Vorteil insbesondere im Rahmen von Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen werden. Diese Zusätzlichkeit ist mit Wirkung ab 2020 gesetzlich definiert worden (§ 8 Abs. 4 EStG).
- Gutscheinkarten
- Guthabenkarten
- Tankgutscheine
- Einkaufsgutscheine
- ÖNPV-Tickets
Im Idealfall wird ein Weg gewählt, der für beide Seiten einfach zu handhaben ist und möglichst viele Vorteile bringt. Gutscheinkarten binden die Ausgaben des Mitarbeiters an bestimmte Geschäfte oder Dienstleistungen. Das Gleiche gilt für gezielte Zuschüsse zu Verträgen. Besonders praktisch sind Angebote, die eine freie Verfügung über den Geldwert ermöglichen, hierbei kommen meist sog. Sachbezugskarten zum Einsatz.
Rechtslage nach EstG
Wie ist die aktuelle Rechtslage zum 50 Euro Sachbezug nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG)?
Sie sind interessiert daran, den 50 Euro Sachbezug für Ihre Mitarbeiter zu nutzen, aber Sie sind sich nicht sicher, wie die Rechtslage ist? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie in der Übersicht. So nutzen Sie den steuerfreien 50€ Sachbezug rechtskonform:
- Der Sachbezug ab 2022 wurde von 44 Euro auf 50 Euro angehoben.
- Es ist wichtig, die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht zu überschreiten, da ansonsten auf dem gesamten Betrag die Steuerlast entfällt.
- Es ist nicht möglich, das Geld bar auszuzahlen. Rechtskonforme Lösungen sind unter anderem Gutscheine und Gutscheinkarten.
- Der Sachbezug von 50 Euro ist zusätzlich zum normalen Gehalt zu gewährleisten. Es darf keinen besonderen oder persönlichen Anlass geben.
- Als Sachbezug gelten gemäß der gesetzlichen Regelung nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.
Wichtige Infos zum Sachbezug
Für alle Arbeitnehmer
Der 50 Euro Sachbezug darf allen Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt werden. Unabhängig von der Art der Anstellung: Vollzeit, Teilzeit, Kurzarbeit, Homeoffice, Minijob, 450 Euro Kräfte.
Ansparen erlaub
Der Mitarbeiter ist nicht dazu verpflichtet, den Betrag im gleichen Monat auszugeben, er darf das Geld ansparen und größere Anschaffungen damit tätigen. Der Arbeitgeber (bzw. der jeweilige Dienstleister des Arbeitgebers) muss allerdings gewährleisten können, dass kein Bargeschäft stattfinden kann.
Beschränkte Akzeptanz
Neue Regelung für Gutscheine und Sachbezugskarten ab 2022: Gutscheine und Sachbezugskarten gelten nur noch als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen UND den Regelungen von § 2 Absatz 1 Nummer 10 a) oder b) vom ZAG entsprechen.
Welche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gelten für den 50€ Sachbezug?
Für die Nutzung des 50 Euro Sachbezugs hat der Arbeitgeber besondere Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Sämtliche 50 Euro Sachbezüge müssen generell in der Lohnabrechnung vermerkt werden, auch wenn der Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Die ausgezahlten Sachbezüge müssen dafür wie folgt in den Aufzeichnungen dokumentiert werden:
- Die Sachbezüge müssen einzeln bezeichnet sein
- Das Entgelt muss erfasst sein
dilohver übernimmt die laufende Buchhaltung digital und mit festem Ansprechpartner.
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