Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparenz. Offene Kommunikation.

Transparenz und Offenheit liegen uns sehr am Herzen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen Sie zur besten Veranschaulichung mit Inhaltsverzeichnis.

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der dilohver GmbH (nachfolgend „dilohver“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Mandant oder Auftraggeber“ genannt), die dilohver mit bestimmten Dienstleistungen beauftragen. dilohver und der Mandant werden gemeinsam als die „Parteien oder Vertragsparteien“ bezeichnet.
  1. Unser Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. dilohver kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Mandant seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Auftraggeber vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  1. Diese AGB finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Auftraggebern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn dilohver deren Geltung vorher ausdrücklich, schriftlich zustimmt.
  2. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn dilohver den Geschäftsbedingungen des Mandanten nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Mit der Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und vom Mandanten als anerkannt.
  4. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
  5. dilohver behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird dilohver den Mandanten mindestens 14 Tage Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Sofern der Mandant nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle des Widerspruchs durch den Mandanten ist der Vertrag beendet und es bedarf einer neuerlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dilohver. In der Änderungsmitteilung wird dilohver den Mandanten auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen des Widerspruchs hinweisen.
  6. Informationen zu dilohver erhält der Mandant hier.

§2 Vertragsschluss/Vertragsgegenstand/Sorgfaltspflicht

  1. Die Angebote und Leistungen von dilohver unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsinhalt.

  2. dilohver übersendet dem Auftraggeber ein Angebot bzgl. der angefragten Leistungen, dies ist jedoch zunächst als invitaio da offerendum zu verstehen und nicht als verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder Einreichen des Auftragsformulars gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Der Auftraggeber unterbreitet dilohver ein Angebot zum Vertragsschluss, indem er das Auftragsformular ausgefüllt und unterschrieben an dilohver übermittelt. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich dilohver bezüglich des Leistungsinhalts sowie des Preises 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gebunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

  3. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn dilohver aufgrund des eingereichten Auftragsformulars des Auftraggebers mit den dort beauftragten Leistungen beginnt und die Arbeiten aufnimmt oder das Zustandekommen ausdrücklich bestätigt. Nach Ablauf von 4 Wochen gilt das Angebot des Auftraggebers als angenommen, wenn keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt. dilohver ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die beabsichtigten Leistungen nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die dilohver in Gewissenskonflikte bringen könnten. Eine Ablehnung seitens dilohver kann ebenfalls erfolgen, wenn die Bonitätsprüfung negativ ausfällt. Die Ablehnung teilt dilohver dem Auftraggeber wenigstens in Textform mit, in der Regel per E-Mail.

  4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dilohver und dem Mandanten ist der jeweils geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von dilohver vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den geschlossenen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

  5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von dem Geschäftsführer sind die Mitarbeiter von dilohver nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

  6. Soweit Angestellte von dilohver Garantien abgeben, sind diese nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsleitung von dilohver schriftlich bestätigt werden.

  7. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Mandanteninformation. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

  8. dilohver bietet derzeit nachfolgende Dienstleistungen:

    a) Lohnbuchhaltung
    b) Finanzbuchhaltung, Buchhaltung
    c) externer Datenschutzbeauftragter
    d) Datenschutzschulungen

    Die Aufzählung der Dienstleistungen ist als nicht abschließend zu verstehen. dilohver erbringt u.a. Leistungen im Rahmen des § 6 Ziffer 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), übt hingegen keine steuer- und/oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus.

    dilohver weist den Mandanten darauf hin, dass nur Belege und Informationen, die bei Agenda hochgeladen werden, für dilohver als verbindlich einzustufen sind. Die Durchführung der Leistungen von dilohver erfolgt ausschließlich über die Software: Agenda.

  1. dilohver ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Eine gesonderte Vergütung für den Mandanten wird damit nicht geschuldet. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Mandanten und etwaigem Dritten kommt nicht zustande.

  2. dilohver führt sämtliche Beratungs- und Serviceleistungen mit großer Sorgfalt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Mandanten in bester Weise gerecht werden. dilohver erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels beim Auftraggeber.

§3 Beratung und Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten

  1. Auf der Grundlage der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind sog. nicht-öffentliche Stellen bei Vorliegen bestimmter Bedingungen verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

  2. dilohver berät und unterstützt Mandanten auf dienstvertraglicher Basis, damit der Mandant sich entscheiden kann, die Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten an einen Dritten als externen Dienstleister auszulagern. Dies setzt voraus, dass sich dilohver im Rahmen von Vorgesprächen mit dem Mandanten ein Bild über die Verarbeitungen personenbezogener Daten und die dabei eingesetzten IT-Systeme beim Mandanten verschafft. Die näheren Anforderungen zur Übertragung der Aufgabe als Datenschutzbeauftragter regeln dann ein Vertrag zwischen dem Mandanten und dilohver.

  3. Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten ergeben sich aus Art. 39 DSGVO. Hierzu gehören:

    a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;

    b) Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;

    c) Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO; Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;

    d) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.

§4 Vertragsdauer, Leistungszeit, Kündigung

  1. Die Dauer des Vertrages sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen dilohver und dem Mandanten. Sofern keine (Mindest-)Laufzeit angegeben oder vereinbart ist, beträgt diese zwei (2) Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder der Mindestlaufzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine andere Kündigungsfrist vereinbart ist.

  2. Von dilohver in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder schriftlich vereinbart ist.

  3. dilohver kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Mandanten – vom Mandanten eine Verlängerung von Leistungspflichten oder eine Verschiebung von Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Mandant seinen vertraglichen Verpflichtungen dilohver gegenüber nicht nachkommt.

  4. Gerät dilohver mit einer Leistung in Verzug oder wird dilohver eine Leistung, gleich aus welchem Grunde unmöglich, so ist die Haftung von dilohver auf Schadensersatz nach Maßgabe des §10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

  5. Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Sofern der wichtige Grund ausschließlich in einer schuldhaften Verletzung der Vertragsabrede besteht, ist die Kündigung erst dann statthaft, wenn dem Vertragspartner entweder eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt ist oder eine Abmahnung wegen dieser Verfehlung ausgesprochen ist. Im Falle einer erneuten Verfehlung gegen ein abgemahntes Verhalten ist die Kündigung spätestens vier Wochen nach Kenntniserlangung von dieser Verfehlung auszusprechen. Sofern eine angemessene Fristsetzung zur Abhilfe eines vertragswidrigen Verhaltens binnen vier Wochen nicht zum Zuge führt, kann der Vertrag spätestens binnen weiterer vier Wochen gekündigt werden.

  6. Die Kündigung bedarf der Textform.

§5 Mitwirkungspflichten des Mandanten

  1. Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien erforderlich. Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch dilohver haben können. Der Mandant hat dilohver insbesondere unaufgefordert und auf eigene Kosten alle für die Ausführung der Dienstleistung notwendigen Daten, Unterlagen und Informationen vollständig und so rechtzeitig zu überlassen, dass dilohver eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht, spätestens zum 15. eines Monats. Dies gilt entsprechend für alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung der Dienstleistung von Bedeutung sein könnten.

  2. Kommt der Mandant seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch dilohver, so ist dieser dafür nicht verantwortlich. Zusätzlicher Aufwand, der dilohver durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Überlassung von Unterlagen, Daten oder sonstigen Informationen entsteht, ist vom Auftraggeber gesondert nach dem jeweils geltenden Stundensatz bzw. den Angaben aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu vergüten.

  3. Die Vertragsparteien benennen jeweils eine verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.

  4. Soweit im Einzelfall ein Ansprechpartner nicht zur Abgabe oder Entgegennahme einzelner Erklärungen berechtigt ist, wird er unverzüglich die entsprechend berechtigten Personen seiner Vertragspartei über den betreffenden Sachverhalt informieren und eine Entscheidung herbeiführen bzw. einen anderen zuständigen Ansprechpartner benennen.

  5. Der Mandant verpflichtet sich, dilohver jede Änderung seiner geschäftlichen Anschrift und/oder seiner Geschäftsverhältnisse (bspw. neue Rechtsform oder Veräußerung des Unternehmens) innerhalb des Vertragsverhältnisses, ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.

  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Auswertungen, Arbeitsergebnisse oder andere bereitgestellte Belege aus dem “Unternehmensportal” eigenständig herunterzuladen und zu sichern und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren. Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftragnehmer für die Arbeitsergebnisse oder Auswertungen nicht mehr verantwortlich, insbesondere nicht für die Aufbewahrung nach den gesetzlichen Fristen. Diese Verpflichtung trifft allein den Auftraggeber.

  7. Der Mandant ist nach der erbrachten Dienstleistung durch dilohver innerhalb von einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb von einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Arbeit als genehmigt. Eine verspätete Anzeige eines Mangels ist vom Auftraggeber gesondert nach dem jeweils geltenden Stundensatz bzw. den Angaben aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu vergüten.

  8. Keine Vertragspartei ist zur rechtgeschäftlichen Vertretung der anderen Vertragspartei berechtigt.

§6 Behinderung/Höhere Gewalt

  1. Sieht sich dilohver in der Durchführung der beauftragten Dienstleistung durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird dilohver dies dem Mandanten rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von dilohver nicht zu vertreten, so wird dilohver sich mit dem Mandanten über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen.

  2. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Die betroffene Partei wird der anderen Partei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken. Die Parteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeliefert werden sollen.

§7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Bonitätsprüfung

  1. Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen – auch solche, die nach Aufwand mit dem Mandanten vereinbart werden – ist den jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweils beauftragten Dienstleistung zu entnehmen. Die darin genannten Preise und Tarifangaben sind verbindlich und gelten pro Monat. Alle Preisangaben sind in Euro und zuzüglich der im Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Abrechnung nach Stundensätzen stellen jede angefangenen 15 Minuten den Abrechnungsintervall dar. Wünscht der Mandant, dass dilohver außerhalb der Geschäftszeiten tätig wird, erhöhen sich die Stundensätze um jeweils 25%.

  2. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Mandanten fällig und ohne Abzug zahlbar. dilohver ist berechtigt, nach Erbringung der Leistung die Rechnung als elektronische Rechnung per E-Mail an den Mandanten zu übermitteln. dilohver bietet als Zahlungsmethoden Banküberweisung sowie das SEPA-Basislastschriftverfahren an. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen.

    Bei Auswahl des SEPA-Basislastschriftverfahrens ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Lastschrifteinzug erfolgt nach Zugang der elektronischen Rechnung beim Mandanten. Wird die Lastschrift infolge der Angabe einer falschen Kontoverbindung, bei einer nicht ausreichenden Kontodeckung oder einem anderen Grund nicht eingelöst, so hat der Mandant die jeweils anfallenden Rücklastschriftgebühren zu tragen. Zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren hat der Mandant auch Mahngebühren in Höhe von maximal EUR 2,50 zu zahlen.

  3. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält dilohver sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Ist der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens einer Zahlung in Verzug, ist dilohver berechtigt, die gesamte restliche Vergütung sofort fällig zu stellen. dilohver ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

  4. Zahlt der Mandant nicht oder nicht rechtzeitig, ist dilohver berechtigt, auf die offene Geldschuld des Mandanten Zinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz ab Verzug zu berechnen. Darüber hinaus hat dilohver nach § 288 Absatz 5 BGB einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,00. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die vorgenannte Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

  5. dilohver ist berechtigt, die Vergütung gemäß Ziffer 1. bei veränderten Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Personal- und Arbeitskosten, Softwarekosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise oder ähnlichen Umständen nach Vertragsabschluss anzupassen. Eine erhebliche Änderung liegt dann vor, wenn die Kosten um mehr als 5% gestiegen sind. Eine Erhöhung ist dem Mandanten anzukündigen und wird frühestens 1 Monat nach Zugang der Mitteilung wirksam. Basis hierfür sind die jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisse von dilohver.

  6. Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Mandanten gegenüber Forderungen von dilohver aus Gegenforderungen jeglicher Art ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen oder um Forderungen, die zwar bestritten, aber vor Gericht entscheidungsreif sind.

  7. dilohver ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Mandanten wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von dilohver durch den Mandanten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

  8. dilohver ist berechtigt, – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags mit dem Mandanten das Risiko von Zahlungsausfällen auf Mandantenseite zu prüfen. Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten des Mandanten erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Auftraggebers verwendet. Für die Prüfung wird dilohver Leistungen von Auskunfteien, wie z.B. der SCHUFA Holding AG (Wiesbaden), oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Mandanten an diese übermitteln bzw. bei diesen anfragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO.

§8 Geheimhaltung und Datenschutz, Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von dilohver gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.

  2. Der Mandant wird Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von dilohver an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.

  3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die

    (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren;
    (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind;
    (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind;
    (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind;
    (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung sowie vertraglicher Verpflichtungen veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder
    (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.

  4. dilohver hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Mandanten gewährt wird. dilohver stellt sicher, dass ihre Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet dilohver sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die personenbezogenen Daten werden von dilohver in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. dilohver wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Mandanten die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.

  5. Im Übrigen verweist dilohver auf seine Datenschutzerklärung.

§9 Auftragsverarbeitung: Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Daten zum Zweck der Vertragserfüllung

  1. Verarbeitet dilohver personenbezogene Daten im Auftrag des Mandanten, erfolgt dies auf Grundlag eines Auftragsdtenverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO, § 62 BDSG, der vom Mandanten jederzeit unter der URL https://dilohver.de/auftragsdatenverarbeitung/ eingesehen werden kann. Liegt kein den rechtlichen Anforderungen entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag vor, ist dilohver berechtigt, die davon betroffenen Leistungen zu verweigern. Die sonstigen Rechte von dilohver in diesem Zusammenhang bleiben unberührt.

§10 Haftung

  1. dilohver haftet für Schäden, die einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet dilohver auch bei einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung.
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von dilohver auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
  5. In allen anderen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet dilohver Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, soweit dilohver gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
  6. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
  7. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von dilohver als auch auf ein Verschulden des Mandanten zurückzuführen, muss sich der Mandant sein Mitverschulden anrechnen lassen.
  8. Bei Verlust von Daten haftet dilohver nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei vom Mandanten nachgewiesen ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Mandanten erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit von dilohver tritt diese Haftung nur ein, wenn dilohver mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

§11 Cloud- und Servererreichbarkeit

  1. Als digitaler Dienstleister verwendet dilohver bei jedem Mandanten sog. Cloud-Anwendungen, die über einen externen Softwareanbieter (Agenda) abgewickelt und für den Mandanten kostenpflichtig freigeschalten werden. Die Cloud-Anwendungen sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Für die zu verwendenden Soft- und Hardware ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Mandant muss ggf. Nutzungsbedingungen des Anbieters akzeptieren und haftet hierfür eigenständig. Für deren Inhalt übernimmt dilohver keine Verantwortung.

  2. Bei technischen Problemen hat sich der Mandant an den Softwareanbieter zu wenden. dilohver stellt bei Bedarf den Kontakt her und unterstützt bei der Vermittlung. Die Kontaktdaten des Softwareanbieter erhält der Mandant auf Anfrage durch dilohver.

  3. dilohver ist bemüht die Erreichbarkeit der Software und Server stets aufrecht zu erhalten und gewährleistet eine Erreichbarkeit von 95% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von dilohver liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Ausfälle für Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig vorher mitgeteilt.

§12 Nutzungsrechte

  1. dilohver hat an allen auf der Website verwendeten Bildern, Filme und Texten Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und Inhalte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

  2. Eine Abänderung der Inhalte durch den Auftraggeber ist untersagt.

§13 Schlussvorschriften, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

  1. Soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von dilohver.

  2. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

  3. Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

  5. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von dilohver erforderlich. dilohver ist berechtigt die Bestätigung via E-Mail zu übersenden.

II Besondere Vereinbarungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Besondere Vereinbarungen gelten für die optional vom Mandanten wählbaren zusätzlichen Service-Leistungen durch dilohver. Soweit nachfolgend Regelungen in gleicher Weise für Programme, technische Dienstleistungen (Newsletter) oder Dienstleistungen durch fachkundige Mitarbeiter werden diese gemeinsam als „Service-Leistung“ bezeichnet.

  2. Der Leistungsumfang und die Preisgestaltung der von dilohver dem Mandanten angebotenen Service-Leistungen bestimmt sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis. 

  3. Die Nutzung der Service-Leistung durch Mandanten ist ausschließlich für das eigene Unternehmen gestattet und eine Nutzung in verbundenen Unternehmen des Mandanten ist nur nach vorheriger schriftlich oder in Textform erteilter Zustimmung durch dilohver gestattet.

  4. Soweit für bestimmte Produkte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gelten, weißt du dilohver hierauf gesondert hin. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn von dilohver angebotene Service-Leistungen nur mit der Unterstützung von Softwarelösungen funktionieren. Die in dieser Bestimmung genannte Unterstützung von Softwarelösungen ist beispielweise beim Versand eines zuvor ausdrücklich gewünschten und eigenständig durch den Mandanten bestellten Newsletter relevant.

§2 Post-Service der Lohnbuchhaltung

  1. Die optional wählbare Service-Leistung: „Post Service“ richtet sich lediglich an Mandanten mit einem aktiven Geschäftsverhältnis bei dilohver und der beauftragten Dienstleistung: Lohnbuchhaltung.

  2. Der Mandant kann die Service-Leistung: „Post-Service“ schriftlich per Mail mit einer von dilohver zur Verfügung gestellten Vollmacht buchen. Die Service-Leistung stellt ein Zusatzprodukt dar und ist unabhängig vom Hauptvertrag der beauftragten Dienstleistung zusätzlich buchbar.  Eine gesonderte Vollmacht ist zur Leistungserbringung notwendig. In Einzelfällen sind je nach Versandstelle gesonderte Vollmachten, die durch bestimmte Stellen, wie z.B. Sozialversicherungsträgern gefordert werden, notwendig.

  3. Der Leistungsumfang sowie die Preisgestaltung richtet sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Lohnbuchhaltung und sind bei der Buchung der Service-Leistung für den Mandanten verbindlich.

  4. Die optional wählbare Service-Leistung: „Post Service“ hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Monaten und ist anschließend mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende unabhängig vom Hauptvertrag kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

  5. Die Service- Leistung: „Post-Service“ als eigenständiger Dienstleistungsvertrag umfasst lediglich Anliegen aus dem Bereich der Lohnbuchhaltung, den Lohnsteuerabzug oder der allgemeinen Lohnbuchführung.

  6. Die Einrichtung des „Post-Service“ wird individuell durch dilohver und den Mandanten vereinbart und kann bis zu zwölf (12) Wochen in Anspruch nehmen. Für die Einrichtung und Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien erforderlich. Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch dilohver haben können. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet.