Transparenz und Offenheit liegen uns sehr am Herzen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen Sie zur besten Veranschaulichung mit Inhaltsverzeichnis.
a) Lohnbuchhaltung
b) Finanzbuchhaltung, Buchhaltung
c) externer Datenschutzbeauftragter
d) Datenschutzschulungen
Die Aufzählung der Dienstleistungen ist als nicht abschließend zu verstehen. dilohver erbringt u.a. Leistungen im Rahmen des § 6 Ziffer 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), übt hingegen keine steuer- und/oder rechtsberatenden Tätigkeiten aus.
dilohver weist den Mandanten darauf hin, dass nur Belege und Informationen, die bei Agenda hochgeladen werden, für dilohver als verbindlich einzustufen sind. Die Durchführung der Leistungen von dilohver erfolgt ausschließlich über die Software: Agenda.
Kommt der Mandant seinen vorgenannten Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch dilohver, so ist dieser dafür nicht verantwortlich. Zusätzlicher Aufwand, der dilohver durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Überlassung von Unterlagen, Daten oder sonstigen Informationen entsteht, ist vom Auftraggeber gesondert nach dem jeweils geltenden Stundensatz bzw. den Angaben aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu vergüten.
Die Vertragsparteien benennen jeweils eine verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.
Soweit im Einzelfall ein Ansprechpartner nicht zur Abgabe oder Entgegennahme einzelner Erklärungen berechtigt ist, wird er unverzüglich die entsprechend berechtigten Personen seiner Vertragspartei über den betreffenden Sachverhalt informieren und eine Entscheidung herbeiführen bzw. einen anderen zuständigen Ansprechpartner benennen.
Der Mandant verpflichtet sich, dilohver jede Änderung seiner geschäftlichen Anschrift und/oder seiner Geschäftsverhältnisse (bspw. neue Rechtsform oder Veräußerung des Unternehmens) innerhalb des Vertragsverhältnisses, ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Auswertungen, Arbeitsergebnisse oder andere bereitgestellte Belege aus dem “Unternehmensportal” eigenständig herunterzuladen und zu sichern und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren. Nach Beendigung der Zusammenarbeit ist der Auftragnehmer für die Arbeitsergebnisse oder Auswertungen nicht mehr verantwortlich, insbesondere nicht für die Aufbewahrung nach den gesetzlichen Fristen. Diese Verpflichtung trifft allein den Auftraggeber.
Der Mandant ist nach der erbrachten Dienstleistung durch dilohver innerhalb von einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb von einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Arbeit als genehmigt. Eine verspätete Anzeige eines Mangels ist vom Auftraggeber gesondert nach dem jeweils geltenden Stundensatz bzw. den Angaben aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu vergüten.
Keine Vertragspartei ist zur rechtgeschäftlichen Vertretung der anderen Vertragspartei berechtigt.
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Mandanten fällig und ohne Abzug zahlbar. dilohver ist berechtigt, nach Erbringung der Leistung die Rechnung als elektronische Rechnung per E-Mail an den Mandanten zu übermitteln. dilohver bietet als Zahlungsmethoden Banküberweisung sowie das SEPA-Basislastschriftverfahren an. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen.
Bei Auswahl des SEPA-Basislastschriftverfahrens ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Lastschrifteinzug erfolgt nach Zugang der elektronischen Rechnung beim Mandanten. Wird die Lastschrift infolge der Angabe einer falschen Kontoverbindung, bei einer nicht ausreichenden Kontodeckung oder einem anderen Grund nicht eingelöst, so hat der Mandant die jeweils anfallenden Rücklastschriftgebühren zu tragen. Zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren hat der Mandant auch Mahngebühren in Höhe von maximal EUR 2,50 zu zahlen.
Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Mandanten gegenüber Forderungen von dilohver aus Gegenforderungen jeglicher Art ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen oder um Forderungen, die zwar bestritten, aber vor Gericht entscheidungsreif sind.
Soweit der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von dilohver.
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von dilohver erforderlich. dilohver ist berechtigt die Bestätigung via E-Mail zu übersenden.
Diese Besondere Vereinbarungen gelten für die optional vom Mandanten wählbaren zusätzlichen Service-Leistungen durch dilohver. Soweit nachfolgend Regelungen in gleicher Weise für Programme, technische Dienstleistungen (Newsletter) oder Dienstleistungen durch fachkundige Mitarbeiter werden diese gemeinsam als „Service-Leistung“ bezeichnet.
Der Leistungsumfang und die Preisgestaltung der von dilohver dem Mandanten angebotenen Service-Leistungen bestimmt sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die optional wählbare Service-Leistung: „Post Service“ richtet sich lediglich an Mandanten mit einem aktiven Geschäftsverhältnis bei dilohver und der beauftragten Dienstleistung: Lohnbuchhaltung.
Der Mandant kann die Service-Leistung: „Post-Service“ schriftlich per Mail mit einer von dilohver zur Verfügung gestellten Vollmacht buchen. Die Service-Leistung stellt ein Zusatzprodukt dar und ist unabhängig vom Hauptvertrag der beauftragten Dienstleistung zusätzlich buchbar. Eine gesonderte Vollmacht ist zur Leistungserbringung notwendig. In Einzelfällen sind je nach Versandstelle gesonderte Vollmachten, die durch bestimmte Stellen, wie z.B. Sozialversicherungsträgern gefordert werden, notwendig.
Der Leistungsumfang sowie die Preisgestaltung richtet sich nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis für Lohnbuchhaltung und sind bei der Buchung der Service-Leistung für den Mandanten verbindlich.
Die optional wählbare Service-Leistung: „Post Service“ hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Monaten und ist anschließend mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende unabhängig vom Hauptvertrag kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Service- Leistung: „Post-Service“ als eigenständiger Dienstleistungsvertrag umfasst lediglich Anliegen aus dem Bereich der Lohnbuchhaltung, den Lohnsteuerabzug oder der allgemeinen Lohnbuchführung.
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