Buchhaltung für E-Commerce und Onlinehandel
Was im Onlinehandel anders ist.
Der Zahlungseingang ist nicht der Umsatz
Was auf dem Bankkonto ankommt, ist bereits verrechnet: Gebühren abgezogen, Rückbuchungen gegengerechnet, Teile als Sicherheit einbehalten. Wer diese Summe als Erlös bucht, bildet weder die Umsätze noch die Kosten richtig ab. Jeder Zahlweg braucht seine eigene Abstimmung, bevor eine Zahl in die Buchhaltung geht.
Die Systemlandschaft entscheidet mit
Shopsystem, Warenwirtschaft, Versanddienstleister und Zahlungsanbieter erzeugen alle Daten, die für die Besteuerung Bedeutung haben. Jede Übergabe zwischen ihnen muss nachvollziehbar bleiben. Bei einer Prüfung wird nicht nur gefragt, was gebucht wurde, sondern wie die Zahl zustande gekommen ist.
Verkauf ins Ausland ist Alltag, nicht Ausnahme
Ein Paket nach Österreich ist im Onlinehandel keine Besonderheit. Überschreiten die Lieferungen an Privatkunden in der EU eine bestimmte Grenze, gehört die Umsatzsteuer in das Land des Empfängers. Das ändert nicht das Geschäft, aber die Aufzeichnung — und zwar ab dem Verkauf, mit dem die Grenze überschritten wird.
Der Personalbedarf folgt dem Umsatz
Im Weihnachtsgeschäft arbeiten in Lager und Versand deutlich mehr Menschen als im Sommer. Anmeldungen, Abmeldungen, Zeitgrenzen und Zuschläge fallen dann in genau die Wochen, in denen im Betrieb niemand Zeit dafür hat. Fehler aus dieser Phase tauchen erst in der Prüfung wieder auf.
Lohnabrechnung im Onlinehandel
Jede dieser Formen folgt eigenen Regeln bei Meldung, Beitrag und Lohnsteuer, und die Regeln greifen ab dem ersten Arbeitstag, nicht ab der ersten Abrechnung.
Wir führen die laufende Abrechnung für alle Beschäftigungsformen in einem Lauf und übernehmen das Meldewesen dazu.
- Laufende Abrechnung für Festangestellte, Teilzeitkräfte und Aushilfen
- Kurzfristige Beschäftigung im Saisongeschäft, inklusive Prüfung der Voraussetzungen
- Minijob und Übergangsbereich, mit den Meldungen an die Minijob-Zentrale
- Werkstudenten unter Beachtung der Grenzen in der Vorlesungszeit
- Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im Schichtbetrieb
- Mitarbeiterrabatt auf das eigene Sortiment als geldwerter Vorteil im Lohnkonto
Finanzbuchhaltung für Ihren Onlineshop
Im stationären Handel entsteht ein Beleg pro Verkauf.
Im Onlineshop entstehen Bestelldaten, Rechnungsdaten, Versanddaten und Zahlungsdaten an vier verschiedenen Stellen, und keine dieser Quellen führt allein zum Buchungssatz. Wir buchen die laufenden Geschäftsvorfälle aus diesen Quellen, stimmen die Zahlungswege gegen die Erlöse ab und bereiten die Umsatzsteuersachverhalte so auf, dass Ihr Steuerberater unmittelbar damit weiterarbeiten kann.
- Laufende Buchung der Geschäftsvorfälle aus Shop, Marktplätzen und Warenwirtschaft
- Eigenes Verrechnungskonto je Zahlungsdienstleister, getrennt nach Erlös, Gebühr und Einbehalt
- Retouren, Teilstornos und Gutschriften als Entgeltminderung
- Trennung der Erlöse nach Steuersatz und nach Bestimmungsland
- Aufbereitung der Umsätze aus dem EU-Versand für die OSS-Meldung
- Belegablage und Aufbewahrung nach den Vorgaben der GoBD
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die OSS-Meldung selbst reicht Ihr Steuerberater ein — dilohver liefert die aufbereiteten Zahlen dafür zu.
Schnittstellen und Buchhaltung im Onlineshop
Umsatzsteuer bei Lieferungen ins EU-Ausland
Liefern Sie Waren an Privatkunden in anderen EU-Staaten, verlagert sich der Ort der Lieferung ab einer EU-weit einheitlichen Umsatzschwelle in das Land des Empfängers. Ab diesem Zeitpunkt gilt dort der jeweilige Steuersatz.
Statt sich in jedem Zielland registrieren zu lassen, können Sie die betroffenen Umsätze gebündelt über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern melden. Für die Buchhaltung bedeutet das: Die Erlöse müssen von Anfang an nach Bestimmungsland und Steuersatz getrennt geführt werden, sonst lässt sich die Meldung im Nachhinein nicht sauber aufbauen. Rechtsgrundlagen sind § 3c und § 18j UStG.
Verkäufe über Marktplätze
Wer über einen Marktplatz verkauft, trifft auf eine Besonderheit: Der Betreiber haftet für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus den über ihn unterstützten Lieferungen. Von dieser Haftung wird er frei, wenn Sie als Händler im Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen.
In der Praxis prüfen die Plattform das laufend und sperren Konten, deren Nummer sich nicht bestätigen lässt. Hinzu kommt eine zweite Ebene: Plattformbetreiber melden Verkäuferdaten und Vergütungen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Was dort ankommt, sollte zu Ihrer Buchhaltung passen. Grundlagen sind § 25e UStG und das Plattform-Steuertransparenzgesetz.
Zahlungs
Zahlungsdienstleister und Verrechnungskonten
Zahlungsanbieter zahlen keine einzelnen Bestellungen aus, sondern Sammelbeträge. Darin sind Transaktionsgebühren, Rückbuchungen, Käuferschutzfälle und Sicherheitseinbehalte bereits verrechnet.
Wird eine solche Auszahlung direkt als Erlös gebucht, fehlen die Gebühren im Aufwand und die Erlöse stimmen nicht mit den tatsächlichen Verkäufen überein. Sauber wird es über ein eigenes Verrechnungskonto je Anbieter, auf dem Bestellung, Gebühr und Auszahlung getrennt geführt und regelmäßig gegeneinander abgestimmt werden. Erst diese Abstimmung macht sichtbar, was der Vertriebsweg tatsächlich kostet.
Schnittstellen und Verfahrensdokumentation
Die GoBD verlangen, dass nachvollziehbar bleibt, wie eine Zahl entstanden ist — auch in den Vor- und Nebensystemen. Im Onlinehandel sind das Shopsystem, die Warenwirtschaft, die Marktplatzanbindungen, die Zahlungsdienstleister und der Fulfilment-Partner.
Für jedes dieser Systeme und für jede Übergabe dazwischen gehört beschrieben, welche Daten entstehen, wer Zugriff hat und wie archiviert wird. Diese Beschreibung ist die Verfahrensdokumentation. Sie wird bei Prüfungen regelmäßig angefordert und ist der Punkt, an dem eine im Übrigen ordentliche Buchhaltung angreifbar wird.
Grundlagen der Buchhaltung
Personalspitzen im Weihnachtsgeschäft
Für die Wochen mit dem höchsten Versandaufkommen ist die kurzfristige Beschäftigung das übliche Instrument: beitragsfrei in der Sozialversicherung, aber an enge Voraussetzungen gebunden.
Es gelten Zeitgrenzen, und in bestimmten Konstellationen ist zusätzlich zu prüfen, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird — dann entfällt die Beitragsfreiheit rückwirkend. Wer im November einstellt und erst im Februar nachrechnet, hat den Fehler bereits gemacht. Die Prüfung gehört vor die erste Schicht, nicht in die Nachbereitung.
Kurzfristige Beschäftigung: Regeln und Grenzen
Mitarbeiterrabatt auf das eigene Sortiment
Rabatte auf das eigene Sortiment sind im Onlinehandel üblich und lohnsteuerlich kein Nebenschauplatz. Für Waren, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für die eigene Belegschaft vertreibt, gilt eine besondere Bewertung mit einem Abschlag auf den Endpreis und einem Jahresfreibetrag je beschäftigter Person.
Die gewährten Vorteile sind im Lohnkonto aufzuzeichnen; ist der Freibetrag im Lauf des Jahres ausgeschöpft, wird der übersteigende Teil nachversteuert. Davon zu unterscheiden ist die monatliche Freigrenze für Sachbezüge, die anderen Regeln folgt und im Alltag häufig damit verwechselt wird. Rechtsgrundlage ist § 8 EStG.
Steuerfreier Sachbezug im Faktencheck
Werkzeuge rechnen, Menschen entscheiden
dilohver arbeitet digital, aber nicht anonym. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihre Systeme kennt und weiß, warum die Zahlen in Ihrem Betrieb aussehen, wie sie aussehen. Rückfragen gehen an einen Menschen und nicht in eine Warteschlange, und wenn im Dezember etwas klemmt, ist das dieselbe Person wie im März.
Was daraus entsteht, ist unspektakulärer als ein Dashboard und im Alltag mehr wert: eine Buchhaltung, bei der Sie nicht nachrechnen müssen, ob sie stimmt.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstgespräch
Wir sehen uns Ihre Systemlandschaft an, Ihre Beschäftigungsformen und den heutigen Stand der Buchhaltung. Danach wissen beide Seiten, worum es geht. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Angebot
Sie erhalten ein Leistungspaket mit klar ausgewiesenem Umfang: welche Achse, welche Systeme, welcher Rhythmus. Alle Positionen sind im Angebot benannt.
Übernahme
Wir stimmen die Datenübergabe ab, übernehmen die Bestandsdaten und gehen den ersten Lauf gemeinsam durch. Ab dem zweiten Monat läuft der Regelbetrieb.
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit.
Wie kommen unsere Daten zu Ihnen?
Können wir nur einen Teil abgeben?
Können Sie die Daten aus unserem Shop und den Marktplätzen direkt übernehmen?
Übernehmen Sie auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die OSS-Meldung?
Wir haben bereits einen Steuerberater. Passt das zusammen?
Wie sind unsere Personaldaten geschützt?
Wann Sie einen AVV brauchen
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?
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