Branche · Gastronomie

Lohnabrechnung und Buchhaltung für die Gastronomie.

Schichtzuschläge, wechselnde Aushilfen und eine Kasse, die jeden Tag Daten liefert: In der Gastronomie entstehen Lohn und Buchhaltung im laufenden Betrieb. Wir übernehmen beides — von der Abrechnung der Sonn- und Feiertagsstunden bis zur Verbuchung Ihrer Tagesabschlüsse.
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Branchenwissen

Was in der Gastronomie anders ist.

Ihr Team wechselt schneller als in fast jeder anderen Branche.

Aushilfen, Saisonkräfte und Studierende kommen und gehen, oft innerhalb weniger Wochen. Jeder Zugang und jeder Abgang löst eigene Fristen aus — Anmeldung, Steuernummer, Versicherung — und alle müssen vor der ersten Schicht stehen.

Der Monatslohn ist selten ein glatter Betrag.

Abend-, Wochenend- und Feiertagsstunden sind nicht gleich. Jede dieser Stunden wird unterschiedlich bewertet — bei Steuern, bei Sozialversicherung, manchmal auch beim Bruttolohn selbst. Aus dem Dienstplan wird erst nach mehreren Rechenschritten eine Abrechnung.

Ihre Daten entstehen an mehreren Stellen gleichzeitig.

Schichtplan, Kassenabschluss, Wareneingang und Plattform-Abrechnungen laufen nebeneinander. Wer sie erst am Monatsende zusammenführt, verbringt die Zeit mit Suchen statt mit Buchen.

In einem Betrieb stecken mehrere Geschäftsmodelle.

Verzehr im Haus, Außerhaus-Verkauf und Lieferung sind buchhalterisch nicht dasselbe. Die Trennung muss im Tagesgeschäft passieren, nicht rückwirkend.

Leistung · Lohnabrechnung

Lohnabrechnung, die den Schichtplan versteht.

Sie übergeben uns Stunden und Abwesenheiten, wir machen daraus eine prüffähige Abrechnung. Zuschläge, Beschäftigungsformen und Meldungen laufen dabei nicht nebenher, sondern sind der Kern der Arbeit.
  • Abrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
  • Einordnung von Minijob, kurzfristiger Beschäftigung und Teilzeit
  • Sofortmeldung vor Arbeitsantritt im Gaststättengewerbe
  • An- und Abmeldungen bei Sozialversicherung und Minijob-Zentrale
  • Behandlung von Trinkgeldern in der Abrechnung
  • Bescheinigungen für Ihre Beschäftigten und für Behörden
Leistung · Buchhaltung

Buchhaltung, die mit Ihrem Tagesgeschäft mitläuft.

Wareneinkauf, Kassendaten, Plattformabrechnungen: In der Gastronomie entstehen Belege täglich und aus mehreren Quellen. Wir führen sie zusammen, statt sie am Monatsende zu sortieren.
  • Verbuchung der Tagesabschlüsse aus Ihrem Kassensystem
  • Erfassung des Wareneinkaufs, auch bei hoher Belegzahl
  • Zuordnung der Abrechnungen von Liefer- und Buchungsplattformen
  • Trennung der Umsatzsteuersachverhalte im Tagesgeschäft
  • Laufende Umsatzsteuervoranmeldung
  • Auswertungen zu Wareneinsatz und Personalkostenquote
Im Detail

Besonderheiten der Gastronomie im Überblick.

Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob

Beide Formen sehen im Alltag gleich aus, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Beim Minijob zählt das Entgelt, bei der kurzfristigen Beschäftigung die gesetzliche Zeitgrenze und die Frage, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird. Die Einordnung entscheidet über Beiträge und Meldepflichten und lässt sich rückwirkend kaum noch korrigieren. Sie muss deshalb vor dem ersten Arbeitstag stehen.

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten können steuerfrei bleiben. Beitragsfrei sind sie damit nicht automatisch — für die Sozialversicherung gilt eine eigene Grenze, die vom Grundlohn abhängt. Liegt der Stundenlohn darüber, wird ein Teil des Zuschlags beitragspflichtig. Genau hier entstehen die meisten Korrekturen nach einer Prüfung.

Trinkgeld richtig behandeln

Ob Trinkgeld in die Abrechnung gehört, hängt davon ab, wie es den Betrieb erreicht. Beträge, die Gäste unmittelbar einzelnen Beschäftigten geben, werden anders behandelt als Beträge, die über den Betrieb eingesammelt und verteilt werden. Bei bargeldloser Zahlung landet das Trinkgeld regelmäßig zuerst auf dem Geschäftskonto — das ändert die Bewertung.

Sofortmeldung im Gaststättengewerbe

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht. Die Meldung muss vor Aufnahme der Beschäftigung an die Rentenversicherung übermittelt sein, nicht am selben Tag und nicht mit der nächsten Abrechnung. Bei einer Kontrolle ist sie einer der ersten Prüfpunkte, und ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Kassenführung und Tagesabschlüsse

Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, das elektronische Kassensystem braucht eine technische Sicherheitseinrichtung, und beides muss in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein. Prüfer können ohne Ankündigung erscheinen und die Kassenführung im laufenden Betrieb ansehen. Lücken in den Tagesabschlüssen sind der häufigste Anlass für eine Schätzung.

Abrechnungen von Lieferplattformen

Was auf Ihrem Konto ankommt, ist nicht Ihr Umsatz. Plattformen behalten Provisionen, Gebühren und teilweise Werbekosten direkt ein und rechnen in eigenen Zyklen ab. Für die Buchhaltung müssen Bruttoumsatz und einbehaltene Beträge getrennt erfasst werden — sonst stimmen weder die Umsatzsteueranmeldung noch Ihre Auswertungen.

Servicepersonal, dass den Tisch im Restaurant eindeckt.

Ihr Betrieb läuft, wenn andere Feierabend haben.

Gastronomie ist Arbeit an Abenden, an Wochenenden und an Feiertagen. Wer morgens den Wareneingang annimmt und abends den Service führt, hat keine zweite Schicht übrig für Stundenzettel, Meldefristen und Kassenaufzeichnungen. Genau hier setzen wir an. Sie geben uns die Daten aus Ihrem Betrieb, wir bringen sie in die Form, die Sozialversicherung, Finanzamt und Ihre Beschäftigten erwarten. Sie bekommen dafür einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt und nicht bei jeder Rückfrage neu eingearbeitet werden muss.
In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

KLARHEIT VORAB

Häufige Fragen zur Zusammenarbeit.

Wie übergeben wir Ihnen die Stunden aus dem Schichtplan?
Sie liefern die Stunden im Format Ihres Dienstplan- oder Zeiterfassungssystems. Wir stimmen die Übergabe einmal zu Beginn ab, danach läuft sie jeden Monat gleich.

Ja. Lohn und Buchhaltung lassen sich einzeln oder gemeinsam abgeben. Viele Betriebe starten mit der Lohnabrechnung und erweitern später.

Ja. Standorte lassen sich getrennt auswerten, auch wenn sie zu einem Unternehmen gehören. So bleiben Personalkosten je Betriebsstätte sichtbar.

Wir übernehmen die Stammdaten und die laufenden Werte des aktuellen Jahres. Der Wechsel ist auch unterjährig möglich.

 
Ja. Wir übergeben die Daten in dem Format, das Ihre Steuerberatung benötigt, und stimmen die Schnittstelle vorab ab.
Die Abrechnung erfolgt als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gehört zum Vertragsstart.
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Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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