Lohnabrechnung und Buchhaltung für die Gastronomie.
Was in der Gastronomie anders ist.
Ihr Team wechselt schneller als in fast jeder anderen Branche.
Aushilfen, Saisonkräfte und Studierende kommen und gehen, oft innerhalb weniger Wochen. Jeder Zugang und jeder Abgang löst eigene Fristen aus — Anmeldung, Steuernummer, Versicherung — und alle müssen vor der ersten Schicht stehen.
Der Monatslohn ist selten ein glatter Betrag.
Abend-, Wochenend- und Feiertagsstunden sind nicht gleich. Jede dieser Stunden wird unterschiedlich bewertet — bei Steuern, bei Sozialversicherung, manchmal auch beim Bruttolohn selbst. Aus dem Dienstplan wird erst nach mehreren Rechenschritten eine Abrechnung.
Ihre Daten entstehen an mehreren Stellen gleichzeitig.
Schichtplan, Kassenabschluss, Wareneingang und Plattform-Abrechnungen laufen nebeneinander. Wer sie erst am Monatsende zusammenführt, verbringt die Zeit mit Suchen statt mit Buchen.
In einem Betrieb stecken mehrere Geschäftsmodelle.
Verzehr im Haus, Außerhaus-Verkauf und Lieferung sind buchhalterisch nicht dasselbe. Die Trennung muss im Tagesgeschäft passieren, nicht rückwirkend.
Lohnabrechnung, die den Schichtplan versteht.
- Abrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
- Einordnung von Minijob, kurzfristiger Beschäftigung und Teilzeit
- Sofortmeldung vor Arbeitsantritt im Gaststättengewerbe
- An- und Abmeldungen bei Sozialversicherung und Minijob-Zentrale
- Behandlung von Trinkgeldern in der Abrechnung
- Bescheinigungen für Ihre Beschäftigten und für Behörden
Buchhaltung, die mit Ihrem Tagesgeschäft mitläuft.
- Verbuchung der Tagesabschlüsse aus Ihrem Kassensystem
- Erfassung des Wareneinkaufs, auch bei hoher Belegzahl
- Zuordnung der Abrechnungen von Liefer- und Buchungsplattformen
- Trennung der Umsatzsteuersachverhalte im Tagesgeschäft
- Laufende Umsatzsteuervoranmeldung
- Auswertungen zu Wareneinsatz und Personalkostenquote
Besonderheiten der Gastronomie im Überblick.
Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob
Beide Formen sehen im Alltag gleich aus, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Beim Minijob zählt das Entgelt, bei der kurzfristigen Beschäftigung die gesetzliche Zeitgrenze und die Frage, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird. Die Einordnung entscheidet über Beiträge und Meldepflichten und lässt sich rückwirkend kaum noch korrigieren. Sie muss deshalb vor dem ersten Arbeitstag stehen.
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten können steuerfrei bleiben. Beitragsfrei sind sie damit nicht automatisch — für die Sozialversicherung gilt eine eigene Grenze, die vom Grundlohn abhängt. Liegt der Stundenlohn darüber, wird ein Teil des Zuschlags beitragspflichtig. Genau hier entstehen die meisten Korrekturen nach einer Prüfung.
Trinkgeld richtig behandeln
Ob Trinkgeld in die Abrechnung gehört, hängt davon ab, wie es den Betrieb erreicht. Beträge, die Gäste unmittelbar einzelnen Beschäftigten geben, werden anders behandelt als Beträge, die über den Betrieb eingesammelt und verteilt werden. Bei bargeldloser Zahlung landet das Trinkgeld regelmäßig zuerst auf dem Geschäftskonto — das ändert die Bewertung.
Sofortmeldung im Gaststättengewerbe
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht. Die Meldung muss vor Aufnahme der Beschäftigung an die Rentenversicherung übermittelt sein, nicht am selben Tag und nicht mit der nächsten Abrechnung. Bei einer Kontrolle ist sie einer der ersten Prüfpunkte, und ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Kassenführung und Tagesabschlüsse
Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, das elektronische Kassensystem braucht eine technische Sicherheitseinrichtung, und beides muss in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein. Prüfer können ohne Ankündigung erscheinen und die Kassenführung im laufenden Betrieb ansehen. Lücken in den Tagesabschlüssen sind der häufigste Anlass für eine Schätzung.
Abrechnungen von Lieferplattformen
Was auf Ihrem Konto ankommt, ist nicht Ihr Umsatz. Plattformen behalten Provisionen, Gebühren und teilweise Werbekosten direkt ein und rechnen in eigenen Zyklen ab. Für die Buchhaltung müssen Bruttoumsatz und einbehaltene Beträge getrennt erfasst werden — sonst stimmen weder die Umsatzsteueranmeldung noch Ihre Auswertungen.
Ihr Betrieb läuft, wenn andere Feierabend haben.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstgespräch
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Übernahme
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit.
Wie übergeben wir Ihnen die Stunden aus dem Schichtplan?
Können Sie auch nur die Lohnabrechnung übernehmen?
Ja. Lohn und Buchhaltung lassen sich einzeln oder gemeinsam abgeben. Viele Betriebe starten mit der Lohnabrechnung und erweitern später.
Wir haben mehrere Standorte. Geht das in einer Abrechnung?
Ja. Standorte lassen sich getrennt auswerten, auch wenn sie zu einem Unternehmen gehören. So bleiben Personalkosten je Betriebsstätte sichtbar.
Was passiert mit unseren Daten aus der bisherigen Abrechnung?
Wir übernehmen die Stammdaten und die laufenden Werte des aktuellen Jahres. Der Wechsel ist auch unterjährig möglich.
Arbeiten Sie mit unserem Steuerberater zusammen?
Wie sind unsere Personaldaten geschützt?
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?
Hochstr. 21-23 · 82024 Taufkirchen