Buchhaltung für kleine Unternehmen und den Mittelstand
Was im kleinen Betrieb anders läuft
Eine Person macht den Lohn — und geht auch mal in Urlaub
Im Kleinbetrieb liegt die Abrechnung selten bei einem Team. Sie liegt bei einer Person, oft neben der eigentlichen Aufgabe. Fällt diese Person aus, steht der Lauf. Das ist der häufigste tatsächliche Anlass, die Lohnabrechnung abzugeben — nicht die Kostenrechnung.
Schwellenwerte kippen, ohne dass jemand Bescheid sagt
An mehreren Stellen im Sozial- und Handelsrecht hängen Pflichten an der Zahl der Beschäftigten oder am Umsatz des Vorjahres. Wächst ein Betrieb über eine dieser Grenzen, ändert sich die Rechtslage automatisch. Eine Benachrichtigung gibt es nicht. Auffallen kann es zuerst in der Betriebsprüfung.
Die Verantwortung bleibt im Haus
Wer die Abrechnung auslagert, gibt die Arbeit ab, nicht die Pflicht. Gegenüber Finanzamt und Einzugsstelle bleiben Sie Arbeitgeber: Sie schulden die Beiträge, Sie melden, Sie haften für die Lohnsteuer. Ein externer Dienstleister sorgt dafür, dass korrekt gerechnet und fristgerecht gemeldet wird — er tritt nicht an Ihre Stelle.
Sonderfälle kommen selten und kosten dann Zeit
Der erste Minijobber, die erste Elternzeit, der erste mitarbeitende Sohn. In einem großen Personalbereich ist das Routine, im Kleinbetrieb passiert es alle paar Jahre einmal. Genau dort entstehen die Fehler, die später korrigiert werden müssen.
Lohnabrechnung für kleine Unternehmen
Wir übernehmen die laufende Abrechnung vollständig, einschließlich der Meldungen an Krankenkassen und Minijob-Zentrale, damit Fristen nicht an einer einzelnen Person im Betrieb hängen.
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung mit allen Meldungen an Krankenkassen und Minijob-Zentrale
- An- und Abmeldung von Beschäftigten, einschließlich der Angaben, die das Statusfeststellungsverfahren auslösen
- Umlage U1 und U2: Berechnung, Abführung und die Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschutz
- Minijob, kurzfristige Beschäftigung und Werkstudenten mit den jeweils eigenen Abrechnungsregeln
- Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Mutterschutz und Elternzeit
- Bescheinigungen und die Aufbereitung der Unterlagen für die Betriebsprüfung
Finanzbuchhaltung für den Mittelstand
Wir führen die laufende Buchhaltung digital und übergeben Ihrer Steuerkanzlei zum Jahresabschluss einen abgestimmten Datenbestand.
- Laufende Buchführung, Kontierung und digitale Belegverarbeitung über die Beleg-App
- Aufbereitung der umsatzsteuerlich relevanten Daten für Ihre Steuerkanzlei
- Offene Posten, Zahlungsverkehr und auf Wunsch das Mahnwesen
- Kassenbuch und Kassenführung, digital geführt und prüfbar abgelegt
- Monatliche Auswertungen für Bank, Geschäftsführung und Steuerkanzlei
- Übergabe eines abgestimmten Datenbestands zum Jahresabschluss
Sechs Punkte, die Betriebe regelmäßig treffen
Umlage U1 und die Beschäftigtengrenze
Am Ausgleichsverfahren U1 nehmen nur Arbeitgeber teil, die regelmäßig nicht mehr als eine bestimmte Zahl von Arbeitnehmern beschäftigen. Wer teilnimmt, zahlt Umlagebeiträge und bekommt im Krankheitsfall einen Teil der Entgeltfortzahlung erstattet. Die Teilnahme entsteht kraft Gesetz, ein Bescheid der Krankenkasse ist dafür nicht nötig.
Gezählt wird nicht nach Köpfen, sondern nach Arbeitszeit gewichtet — Auszubildende und bestimmte weitere Personengruppen bleiben außen vor. Die Umlage U2 für Mutterschaftsleistungen gilt dagegen unabhängig von der Betriebsgröße.
Wenn Angehörige oder Geschäftsführer mitarbeiten
Meldet ein Betrieb einen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers an, oder einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH, leitet die Einzugsstelle von Amts wegen ein Statusfeststellungsverfahren ein. Das ist keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben, und es wird durch eine Angabe in der Anmeldung ausgelöst.
Geprüft wird, ob überhaupt eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Fällt die Entscheidung anders aus als angenommen, geht es um Beiträge und um Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Im Familienbetrieb ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Werkstudent
Aushilfen sind für kleine Betriebe die einfachste Art, Spitzen abzufangen — und die abrechnungstechnisch anspruchsvollste. Beim Minijob entscheidet die Verdienstgrenze, bei der kurzfristigen Beschäftigung die Zeitgrenze und die Frage der Berufsmäßigkeit, beim Werkstudenten der Umfang des Studiums.
Jede dieser Formen hat eigene Meldewege und eigene Beitragsfolgen. Wer sie verwechselt, zahlt die Beiträge in der Regel rückwirkend nach.
Zeitgrenzen und Berufsmäßigkeit
E-Rechnung: welche Stufe wann greift
Empfangen und verarbeiten muss jedes inländische Unternehmen elektronische Rechnungen bereits heute — ohne Übergangsfrist und ohne Ausnahme für Kleinunternehmer. Beim Ausstellen ist die Pflicht gestaffelt: Ein Teil der Betriebe muss ab 2027 elektronisch versenden, die übrigen ab 2028.
Welche Stufe für Sie gilt, entscheidet der Gesamtumsatz des Vorjahres. Ein PDF im E-Mail-Anhang ist dabei keine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes, sondern eine sonstige Rechnung.
Fristen und Formate der E-Rechnung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz
Viele kleine Betriebe ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Überschreiten Umsatz oder Gewinn bestimmte Grenzen, entsteht die Buchführungspflicht — allerdings nicht automatisch, sondern erst mit der Mitteilung des Finanzamts, und ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.
Wer diese Mitteilung übersieht, steht mitten im Jahr vor einer Umstellung, die Eröffnungsbilanz und ein anderes Kontensystem verlangt. Für Einzelkaufleute gibt es zusätzlich eine eigene Befreiungsregelung im Handelsrecht.
Aufbewahrung und Betriebsprüfung
Die Betriebsprüfung der Rentenversicherung kommt turnusmäßig, unabhängig davon, wie viele Beschäftigte ein Betrieb hat. Geprüft wird rückwirkend, und geprüft wird auch das, was vor Jahren einmal falsch eingeordnet wurde.
Entscheidend ist deshalb weniger der einzelne Abrechnungslauf als die Frage, ob die Unterlagen dazu noch vorhanden und lesbar sind. Für Lohnkonten, Belege und Handelsbücher gelten unterschiedliche Fristen.
Welche Unterlagen wie lange bleiben
Warum Unternehmen ihre Buchhaltung auslagern
Software allein löst das nicht. Ein Programm rechnet zuverlässig, solange ein Fall dem Standard entspricht. Der Aufwand entsteht dort, wo er das nicht tut: bei der Aushilfe, die im dritten Monat plötzlich berufsmäßig arbeitet. Beim Sohn, der ab Januar im Betrieb mitarbeitet. Bei der Umsatzgrenze, die im Vorjahr überschritten wurde, ohne dass es jemandem aufgefallen ist. Für diese Fälle braucht es jemanden, der sie erkennt, bevor sie in der Prüfung auffallen.
Bei dilohver bekommen Sie eine feste Ansprechperson, die Ihren Betrieb kennt und weiß, warum Ihre Zahlen aussehen, wie sie aussehen. Rückfragen gehen an einen Menschen, nicht in eine Warteschlange. Was daraus entsteht, ist unspektakulär und im Alltag mehr wert: eine Abrechnung, die auch dann läuft, wenn bei Ihnen jemand ausfällt.
So beginnt die Zusammenarbeit.
Erstgespräch
Wir sehen uns Ihre Beschäftigungsformen an, Ihre Systeme und den heutigen Stand der Buchhaltung. Danach wissen beide Seiten, worum es geht. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Angebot
Sie erhalten ein Leistungspaket mit klar ausgewiesenem Umfang: welche Achse, welche Systeme, welcher Rhythmus. Alle Positionen sind im Angebot benannt.
Übernahme
Wir stimmen die Datenübergabe ab, übernehmen die Bestandsdaten und gehen den ersten Lauf gemeinsam durch. Ab dem zweiten Monat läuft der Regelbetrieb.
Fragen, die vor der Zusammenarbeit kommen
Wie kommen unsere Daten zu Ihnen?
Können wir nur einen Teil abgeben?
Arbeiten Sie mit unserem Steuerberater zusammen?
Wie sind unsere Personaldaten geschützt?
Lohnt sich das schon bei fünf Beschäftigten?
Was passiert, wenn wir über eine Schwelle wachsen?
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?
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