Wissenswertes

Minijob-Grenze und geringfügige Beschäftigung im Überblick

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, und der Arbeitgeber zahlt auf einen Minijob rund 31 Prozent Abgaben. Wer Verdienstgrenze, Abgaben, Urlaubsanspruch und Zusammenrechnung kennt, meldet Minijobber richtig an und vermeidet Nachzahlungen. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, die Aushilfen oder Teilzeitkräfte geringfügig beschäftigen.
Stand: Oktober 2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr, 2027 steigt sie auf 633 €.
  • Geringfügige Beschäftigung und Minijob meinen dasselbe; es gibt den Minijob mit Verdienstgrenze und den kurzfristigen Minijob.
  • Der Arbeitgeber zahlt rund 31 Prozent Abgaben auf den Verdienst, der Minijobber bekommt brutto gleich netto ausgezahlt.
  • Der Urlaubsanspruch hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab, nicht vom Verdienst.
  • Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob abgabenfrei, jeder weitere wird zusammengerechnet.
  • Arbeitslosenversicherung fällt im Minijob nie an.

Zwei Arten von Minijobs

Geringfügige Beschäftigung und Minijob sind zwei Begriffe für dieselbe Sache, geregelt in § 8 Abs. 1 SGB IV. Unterschieden werden zwei Formen:

  • Minijob mit Verdienstgrenze: höchstens 603 € Verdienst pro Monat.
  • Kurzfristiger Minijob: keine Verdienstgrenze, dafür höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Regeln dazu stehen im Beitrag zur kurzfristigen Beschäftigung.

Die Verdienstgrenze ist seit Oktober 2022 fest an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bei 13,90 € Mindestlohn ergibt das 603 € im Monat, das entspricht rund 43 Arbeitsstunden. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € und die Grenze auf 633 €. Zahlen Sie einen höheren Stundenlohn, sinkt die mögliche Arbeitszeit entsprechend. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht.

Minijob und Mindestlohn

Stand 2026

Verdienstgrenze Minijob
603 € im Monat
ab
2025: 556 €
Gesetzlicher Mindestlohn
13,90 € je Stunde
ab
2025: 12,82 €

Nicht zu verwechseln ist der Minijob mit dem Midijob. Dort liegt das Arbeitsentgelt 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat; es besteht voller Sozialversicherungsschutz bei reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.


Abgaben und Kosten für Arbeitgeber

Für einen Minijob zahlt der Arbeitgeber keine vollen Sozialversicherungsbeiträge, sondern feste Prozentsätze an die Minijob-Zentrale. Der Minijobber selbst zahlt im Normalfall nichts ab: Der Bruttolohn ist sein Auszahlungsbetrag. Nur in der Rentenversicherung bleibt ein kleiner Eigenanteil, wenn er sich nicht befreien lässt.

Abgaben im gewerblichen Minijob

Abgaben des Arbeitgebers 2026
AbgabeSatzWofür
Krankenversicherung13 %Pauschalbeitrag an die Minijob-Zentrale
Rentenversicherung15 %Pauschalbeitrag, Minijobber zahlen die Differenz zum vollen Beitrag selbst
Pauschsteuer2 %ersetzt die Lohnsteuer; alternativ Abrechnung nach Lohnsteuerklasse
Umlage U10,8 %Erstattung eines Teils der Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Umlage U20,22 %Erstattung bei Mutterschaft
Insolvenzgeldumlage (U3)0,15 %Absicherung des Arbeitsentgelts bei Insolvenz
Zusammen ergibt das rund 31,17 %. Im Privathaushalt gelten niedrigere Sätze (5 % Kranken- und 5 % Rentenversicherung).

Ein Rechenbeispiel zeigt, was ein Minijob bei voller Ausschöpfung der Grenze kostet.

Die Umlagen ändern sich von Jahr zu Jahr: Die U1 wurde zum 1. Januar 2026 von 1,1 auf 0,8 Prozent gesenkt. Prüfen Sie die Sätze deshalb zum Jahreswechsel. Kurzfristige Minijobs sind von den Pauschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung befreit, hier fallen nur Umlagen und gegebenenfalls Lohnsteuer an.


Welche Rechte haben Minijobber?

Ob ein Minijob oder mehrere: Geringfügig Beschäftigte sind arbeitsrechtlich vollwertige Arbeitnehmer und haben dieselben Ansprüche wie alle anderen Beschäftigten im Betrieb.

  • Kündigungsschutz
  • Mindestens der gesetzliche Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen
  • Besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen
  • Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Eine Schlechterstellung gegenüber vergleichbaren Vollzeitkräften ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz unzulässig.


Urlaubsanspruch im Minijob berechnen

Wie viele Urlaubstage einem Minijobber zustehen, hängt nicht vom Verdienst ab und auch nicht von der Zahl der Stunden pro Tag, sondern von den Arbeitstagen pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche (24 Werktage bei sechs Arbeitstagen). Gilt im Betrieb ein höherer Urlaubsanspruch, steht ihn Minijobbern anteilig ebenfalls zu.

Urlaubsanspruch

Individuelle Arbeitstage pro Woche × Urlaubsanspruch in Tagen ÷ betriebsübliche Arbeitstage pro Woche

Für den Urlaub zahlen Sie das Entgelt weiter, das die Minijobberin ohne Urlaub verdient hätte. Wechselt sie während des Jahres die Zahl der Arbeitstage, rechnen Sie den Anspruch für jeden Abschnitt neu. Mehr zu Entgelt an Feiertagen steht im Beitrag zu Feiertagen in der Lohnabrechnung.


Wie viele Minijobs darf man haben?

Wer sozialversicherungspflichtig hauptbeschäftigt ist, darf genau einen Minijob abgabenfrei ausüben. Als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gelten nicht nur klassische Arbeitsverhältnisse:

  • Eine Ausbildung, inner- oder außerbetrieblich
  • Das freiwillige ökologische oder soziale Jahr
  • Eine Anstellung, die durch Bezug von Kranken-, Kurzarbeiter- oder Übergangsgeld unterbrochen ist

Kommt ein zweiter Minijob hinzu, wird dieser mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und damit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Fällig werden Lohnsteuer sowie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Ausgenommen bleibt allein die Arbeitslosenversicherung, die bei geringfügiger Beschäftigung grundsätzlich nicht anfällt.

Ob die Lohnsteuer dann nach den persönlichen Merkmalen berechnet wird, hängt von der Steuerklasse ab.


Was gilt ohne Hauptbeschäftigung?

Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausübt, darf grundsätzlich mehrere Minijobs annehmen. Entscheidend ist dann nicht die Anzahl, sondern die Summe: Alle geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet und gemeinsam an der Verdienstgrenze gemessen.

Hinweis

Bleiben zwei Minijobs zusammen unter 603 € im Monat, bleiben beide abgabenfrei. Wird die Grenze überschritten, werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig, nicht nur die zuletzt aufgenommene.


Minijobs im Studium

Studierende nehmen Minijobs häufig als Nebenverdienst an. Ob die Regeln des Minijobs gelten, hängt davon ab, ob es sich um ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges Praktikum oder eine Werkstudententätigkeit handelt (siehe Werkstudenten richtig abrechnen).

Pflichtpraktika während des Studiums

Praktika, die nach der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, gelten nicht als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Für parallele Minijobs gilt daher die Regel für Personen ohne Hauptbeschäftigung: Alle geringfügigen Beschäftigungen werden zusammengerechnet.

Freiwillige Praktika während des Studiums

Absolviert ein Student ein bezahltes Praktikum, das die Prüfungsordnung nicht vorsieht, und wird dabei die Grenze von 603 € überschritten, gilt das Praktikum als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Wird zusätzlich ein zweiter Minijob ausgeübt, ist dieser steuer- und sozialversicherungspflichtig.


Anmeldung und Pflichten des Arbeitgebers

Minijobber melden Sie bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an, nicht bei der Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt mit der ersten Entgeltabrechnung, die Beiträge führen Sie monatlich per Beitragsnachweis ab. In bestimmten Branchen, etwa Gastronomie, Gebäudereinigung oder Baugewerbe, ist zusätzlich eine Sofortmeldung bei Arbeitsbeginn Pflicht.

01

Rentenversicherungspflicht beachten

Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Beschäftigte können sich auf Antrag befreien lassen; der Arbeitgeber zahlt dann nur den Pauschalbeitrag. Neu seit 1. Juli 2026: Eine einmal erklärte Befreiung kann auf Antrag beim Arbeitgeber wieder zurückgenommen werden, ein erneuter Wechsel ist danach ausgeschlossen.

02

Zwei Jobs beim selben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte zwei Minijobs beim selben Arbeitgeber aus, gelten diese sozialversicherungsrechtlich als ein Beschäftigungsverhältnis. Die Verdienste werden addiert, eine Aufteilung auf zwei Verträge umgeht die Grenze nicht.

03

Gelegentliches Überschreiten

Ein unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze ist unschädlich, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines rückwärts laufenden Zeitjahres vorkommt. Der Jahresverdienst darf dabei 8.442 € nicht übersteigen. Planbare Mehrarbeit fällt nicht darunter.

Ob eine Tätigkeit als Minijob oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist, klärt im Zweifel das Statusfeststellungsverfahren. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im Minijob gelten die steuerfreien Zuschläge nach denselben Regeln wie bei anderen Beschäftigten. Die laufende Abrechnung samt Meldungen übernimmt auf Wunsch die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§ 8 SGB IV

    Geringfügige Beschäftigung

    Kernaussage

    Definition von Minijob und kurzfristiger Beschäftigung, Verdienstgrenze und Zusammenrechnung.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. Gesetz§ 3 BUrlG

    Dauer des Urlaubs

    Kernaussage

    Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei sechs Arbeitstagen pro Woche.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz§ 4 TzBfG

    Verbot der Diskriminierung

    Kernaussage

    Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026, 2027 und 2028?

Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat, also 7.236 € im Jahr, und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 €. Für 2028 steht sie noch nicht fest: Sie errechnet sich aus dem Mindestlohn (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro), und über den Mindestlohn ab 2028 entscheidet die Mindestlohnkommission erst 2027.

Wie viele Stunden darf man im Minijob arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind rund 43 Stunden im Monat möglich. Bei höherem Stundenlohn reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?

Zum Verdienst kommen rund 31 Prozent Abgaben: 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer sowie die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage. Bei 603 € Monatsverdienst sind das knapp 188 Euro.

Wie viel Urlaub hat man im Minijob?

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen mindestens 20 Tage zu, bei drei Arbeitstagen pro Woche sind es mindestens 12 Tage. Der Verdienst spielt keine Rolle.

Darf ich neben meinem Hauptjob zwei Minijobs haben?

Abgabenfrei bleibt nur der erste Minijob. Jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung. Den Minijob müssen Beschäftigte ihrem Hauptarbeitgeber in der Regel melden.

Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

Dann liegt kein Minijob mehr vor und die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig. Maßgeblich ist der Entgeltanspruch, nicht die tatsächliche Auszahlung; der Arbeitgeber muss ummelden.

Nächster Schritt
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