ZIELGRUPPE · FREIBERUFLER

Buchhaltung für Freiberufler und ihre Teams

dilohver übernimmt die Buchhaltung für Freiberufler auf beiden Achsen: die laufende Finanzbuchhaltung und die Lohnabrechnung für Ihre Angestellten. Dazu gehören die Beiträge an das Versorgungswerk, die Aufzeichnungen für die Einnahmenüberschussrechnung und die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten.
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Branchenwissen

Was in freien Berufen anders ist

Die Abrechnung läuft neben der eigentlichen Arbeit

Wer einen freien Beruf ausübt, verdient sein Geld mit dem Mandat, der Behandlung oder dem Entwurf, nicht mit der Belegablage. An den Zahlen hängen trotzdem Fristen, die auf einen vollen Terminkalender keine Rücksicht nehmen. Die Arbeit verschiebt sich damit auf den Abend, und dort entstehen die Fehler, die später auffallen.

Das Team ist klein, die Regeln sind es nicht

Drei Angestellte, eine Aushilfe für den Sommer, eine Werkstudentin im Sekretariat: Für jede dieser Formen gelten eigene Meldewege, eigene Grenzen und eigene Beitragsregeln. Kommt eine angestellte Berufsträgerin dazu, wechselt sogar der Träger der Altersversorgung. Der Aufwand hängt nicht an der Zahl der Beschäftigten, sondern an der Zahl der Konstellationen.

Vertraulichkeit endet nicht bei den Zahlen

Honorarrechnungen tragen Namen. Wer zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, gibt mit den Belegen auch geschützte Angaben weiter, sobald die Buchhaltung das eigene Büro verlässt. Für diesen Weg gibt es berufsrechtliche Vorgaben, und sie richten sich an Sie, nicht an den Dienstleister. Wer auslagert, sichert das vertraglich ab und nicht nur technisch.

Der Zahlungseingang bestimmt den Rhythmus

Honorare gehen unregelmäßig ein, größere Posten oft erst Monate nach der Leistung. Für die Steuer macht es einen Unterschied, ob eine Forderung entsteht oder ob Geld ankommt, und dieser Unterschied ist in freien Berufen anders geregelt als im Gewerbe. Wer die Aufzeichnungen nicht von Anfang an darauf einstellt, zahlt Steuern vor, die noch nicht fällig wären.

Leistung · Lohnabrechnung

Lohnabrechnung für Freiberufler

Die Belegschaft im Onlinehandel ist über das Jahr selten konstant. Feste Kräfte in Einkauf, Kundenservice und Technik stehen neben Aushilfen im Lager, Werkstudenten im Support und kurzfristig Beschäftigten in den Wochen vor Weihnachten. Jede dieser Beschäftigungsformen folgt eigenen gesetzlichen Regeln bei Meldung, Beitrag und Lohnsteuer, und die Regeln greifen ab dem ersten Arbeitstag, nicht ab der ersten Abrechnung. Wir führen die laufende Abrechnung für alle Beschäftigungsformen in einem Lauf und übernehmen das Meldewesen dazu.
  • Laufende Abrechnung für angestellte Berufsträger, Fachangestellte und Teilzeitkräfte
  • Beiträge an berufsständische Versorgungswerke, sobald die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt
  • Überwachung der Antragsfrist nach einem Arbeitgeberwechsel, damit keine doppelte Beitragspflicht entsteht
  • Minijob und Übergangsbereich mit den Meldungen an die Minijob-Zentrale
  • Kurzfristige Beschäftigung für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, inklusive Prüfung der Voraussetzungen
  • Werkstudenten und Auszubildende in Praxis, Sozietät und Büro
Leistung · Buchhaltung

Von der Belegablage bis zur Einnahmenüberschussrechnung

Freie Berufe sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig davon, wie hoch Umsatz und Gewinn ausfallen.

Der Gewinn wird als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, und dieser Unterschied wirkt bis in den Alltag hinein: Er entscheidet, wann eine Zahlung zählt, welche Aufzeichnungen genügen und welche Wahlrechte offenstehen.

Wir buchen die laufenden Geschäftsvorfälle, führen die Aufzeichnungen so, dass die Gewinnermittlung unmittelbar darauf aufsetzen kann, und stimmen die Zahlungswege gegen die Honorare ab.
  • Laufende Buchung der Geschäftsvorfälle aus Honorarabrechnung, Bank und Kasse
  • Aufzeichnungen für die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Trennung der Betriebseinnahmen nach Steuersatz und nach steuerfreien Umsätzen
  • Durchlaufende Posten und fremde Gelder auf eigenen Konten, getrennt vom Betriebsvermögen
  • Anlagenverzeichnis mit den Abschreibungen auf Geräte und Einrichtung
  • Belegablage und Aufbewahrung nach den Vorgaben der GoBD, vorbereitet auf den elektronischen Rechnungsempfang
Die Einnahmenüberschussrechnung selbst und die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt Ihr Steuerberater — dilohver bucht die laufenden Geschäftsvorfälle und liefert die aufbereiteten Grundlagen dafür zu.
Im Detail

Verfahren und Wahlrechte im Einzelnen

Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente

Angestellte Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen sind Pflichtmitglied in ihrem berufsständischen Versorgungswerk und können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung gilt nur für das Beschäftigungsverhältnis, für das sie erteilt wurde: Beim Arbeitgeberwechsel endet sie und muss neu beantragt werden.

Sie wirkt nur dann auf den ersten Arbeitstag zurück, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt wird — sonst entstehen für die Zwischenzeit Beiträge an zwei Stellen. Bis die Entscheidung vorliegt, muss die Zuordnung in der Abrechnung offen geführt und danach korrigiert werden. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.

Einnahmenüberschussrechnung statt Bilanz

Wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, ist nicht buchführungspflichtig, auch bei wachsendem Umsatz und Gewinn: Die Grenzen der Abgabenordnung gelten für Gewerbebetriebe, nicht für freie Berufe.

Der Gewinn wird als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt und mit der Anlage EÜR elektronisch übermittelt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der der Rechnung.

Freiwillig zu bilanzieren ist möglich, hat aber Folgen über die Buchhaltung hinaus — welche, steht in der Karte zur Ist-Besteuerung.

Grundlagen der Buchhaltung

Ist-Besteuerung und ihre Falle

Angehörige eines freien Berufs dürfen die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen, ohne Rücksicht auf die Höhe des Umsatzes. Die Steuer wird damit erst fällig, wenn das Honorar eingegangen ist — bei langen Zahlungszielen ein spürbarer Unterschied für die Liquidität.

Nötig ist ein Antrag beim Finanzamt; die Gestattung gilt, bis sie widerrufen wird. Die Falle steckt im Nebensatz: Wer freiwillig Bücher führt und bilanziert, verliert dieses Recht, obwohl gar keine Buchführungspflicht besteht. Wer aus anderen Gründen zur Bilanz wechselt, sollte das vorher wissen. Rechtsgrundlage ist § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG.

Gewerbliche Infizierung in der Sozietät

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Bei einer Personengesellschaft — Sozietät, Gemeinschaftspraxis, Partnerschaft — kann sich das umkehren: Übt sie daneben eine gewerbliche Tätigkeit aus, gelten unter Umständen sämtliche Einkünfte als gewerblich.

Der Bundesfinanzhof lässt einen geringen gewerblichen Anteil unschädlich bleiben, hat dafür aber eine feste Grenze gezogen, relativ am Gesamtumsatz und zusätzlich als absoluter Betrag. Typische Auslöser sind der Verkauf von Waren in der Praxis, die Vermietung von Geräten oder eine gewerbliche Nebentätigkeit einzelner Gesellschafter.

Damit die Grenze überwacht werden kann, müssen die betroffenen Umsätze von Anfang an getrennt gebucht werden — nachträglich lässt sich das nicht rekonstruieren. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.

Vertretungen und Aushilfen

Fällt jemand aus oder steht die Urlaubszeit an, wird die Lücke in kleinen Betrieben kurzfristig geschlossen. Die kurzfristige Beschäftigung ist dafür das übliche Instrument: beitragsfrei in der Sozialversicherung, aber an enge Voraussetzungen gebunden.

Es gelten Zeitgrenzen, und in bestimmten Konstellationen ist zu prüfen, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird — dann entfällt die Beitragsfreiheit rückwirkend. In freien Berufen kommt die Vertretung durch eine selbstständige Kollegin dazu.

Ob das selbstständig ist oder eine abhängige Beschäftigung, entscheidet sich an den tatsächlichen Umständen und nicht am Vertrag; das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt die Frage vorab.

Kurzfristige Beschäftigung: Regeln und Grenzen

Belege unter Berufsgeheimnis übergeben

In vielen freien Berufen sind die Belege selbst geschützt: Honorarrechnungen, Aktenkonten und Fremdgeldbewegungen tragen die Namen von Mandanten oder Patienten. Wer die Buchhaltung nach außen gibt, eröffnet einem Dritten Zugang dazu — und dafür bestehen berufsrechtliche Vorgaben.

Für Rechtsanwälte regelt § 43e BRAO, für Steuerberater § 62a StBerG, dass der Dienstleister sorgfältig auszuwählen ist, der Vertrag der Textform bedarf und der Dienstleister unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen zur Verschwiegenheit verpflichtet wird.

Bei Heilberufen wirkt § 203 StGB in dieselbe Richtung. Unabhängig davon verarbeitet dilohver Ihre Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Wann Sie einen AVV brauchen

Freiberuflerin arbeitet im Kaffee

Warum Freiberufler ihre Buchhaltung auslagern

Buchhaltungssoftware nimmt heute viel ab. Belege lassen sich fotografieren, Zahlungen automatisch zuordnen, Auswertungen auf Knopfdruck erzeugen — solange ein Vorgang dem Standard entspricht.

Die Zeit geht für die Vorgänge drauf, die das nicht tun: für die Befreiung, die nach einem Arbeitgeberwechsel neu beantragt werden muss. Für den Erlös, der zufällig gewerblich ist. Für das Honorar, das Monate nach der Leistung eingeht und dadurch in ein anderes Jahr fällt. Diese Fälle erkennt kein Werkzeug, weil es sie nicht als Ausnahme sieht.

dilohver arbeitet digital, aber nicht anonym. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihre Abläufe kennt und weiß, warum die Zahlen in Ihrem Betrieb aussehen, wie sie aussehen. Rückfragen gehen an einen Menschen und nicht in eine Warteschlange, und wenn im Sommer die halbe Praxis im Urlaub ist, ist das dieselbe Person wie im Januar.

Was daraus entsteht, ist unspektakulärer als ein Dashboard und im Alltag mehr wert: eine Buchhaltung, die auch dann läuft, wenn Ihr Terminkalender voll ist.
In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sehen uns Ihre Beschäftigungsformen an, den Stand Ihrer Aufzeichnungen und die Wahlrechte, die Sie heute nutzen. Danach wissen beide Seiten, worum es geht. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

02

Angebot

Sie erhalten ein Leistungspaket mit klar ausgewiesenem Umfang: welche Achse, welcher Rhythmus, welche Aufgaben. Alle Positionen sind im Angebot benannt.

03

Übernahme

Wir stimmen die Datenübergabe ab, übernehmen die Bestandsdaten und gehen den ersten Lauf gemeinsam durch. Ab dem zweiten Monat läuft der Regelbetrieb.

KLARHEIT VORAB

Fragen, die vor der Zusammenarbeit kommen

Wie kommen unsere Daten zu Ihnen?
Über das Datentransfertool von dilohver, über einen strukturierten Export aus Ihrer Praxis- oder Kanzleisoftware oder über einen Cloud-Zugang, den Sie freigeben. Welcher Weg der richtige ist, klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer Systeme. Papier ist möglich, bleibt aber die Ausnahme.
Ja. Viele Betriebe geben zuerst die Finanzbuchhaltung ab und ziehen die Lohnabrechnung später nach, andere gehen den umgekehrten Weg. Der Umfang steht im Leistungspaket und lässt sich später erweitern.
Ja, das ist in freien Berufen der Regelfall. Wichtig ist der zeitliche Ablauf: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt nur für das Beschäftigungsverhältnis, für das sie erteilt wurde, und muss nach einem Arbeitgeberwechsel neu beantragt werden. Wird die Frist versäumt, wirkt sie erst ab Antragseingang. Wir weisen auf die Frist hin, führen die Zuordnung bis zur Entscheidung offen und korrigieren rückwirkend, sobald der Bescheid vorliegt.
Nein. Die Gewinnermittlung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung sind den nach dem Steuerberatungsgesetz befugten Personen vorbehalten. dilohver bucht die laufenden Geschäftsvorfälle, führt die Aufzeichnungen und stellt die aufbereiteten Grundlagen bereit; die Einnahmenüberschussrechnung erstellt Ihr Steuerberater daraus. Diese Aufgabenteilung ist der Regelfall und wird beim Start einmal abgestimmt.
Ja, das ist der Regelfall. dilohver übernimmt die laufende Buchhaltung und die Lohnabrechnung, Ihr Steuerberater die Gewinnermittlung, die Steuererklärungen und die steuerliche Beurteilung. Die Datenübergabe stimmen wir direkt mit ihm ab, sodass für Sie kein zusätzlicher Abstimmungsaufwand entsteht.
dilohver verarbeitet Ihre Personal- und Buchhaltungsdaten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Zum Vertragsstart schließen wir dazu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Darin ist geregelt, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten und wie mit Unterauftragnehmern umgegangen wird. Kommen Sie aus einem Beruf mit gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht, ergänzen wir die berufsrechtlich vorgeschriebene Verpflichtung in Textform.

Wenn Sie darüber hinaus einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen: Diese Leistung erbringt die DILOHVER Datenschutz & Consultant GmbH, ein eigenes Unternehmen der Unternehmensgruppe mit eigenem Vertrag.

Wann Sie einen AVV brauchen
Mehr als Buchhaltung

Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Beschäftigungsformen, Ihre Aufzeichnungen und den heutigen Stand an. Danach wissen Sie, was eine Übernahme in Ihrem Fall konkret bedeutet — ohne Verpflichtung.
dilohver GmbH

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