Wissenswertes

Dienstwagen versteuern mit 1-%-Regel

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den Dienstwagen versteuern: als geldwerten Vorteil, meist nach der 1-%-Regel zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg. Elektro- und Hybridfahrzeuge senken diesen Wert deutlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, die Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen.
Stand: September 2026
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Nutzung eines Dienstwagens ist ein geldwerter Vorteil, lohnsteuer- und beitragspflichtig.
  • Monatlich gilt 1 % des Bruttolistenpreises, für den Arbeitsweg 0,03 % je Entfernungskilometer oder auf Antrag 0,002 % je Kilometer und Fahrt.
  • Elektroautos zählen mit einem Viertel, Plug-in-Hybride mit der Hälfte des Listenpreises, wenn Anschaffungsdatum, Preisgrenze und Reichweite passen.
  • Ein Fahrtenbuch ersetzt die Pauschalwerte durch die tatsächlichen Kosten; gewechselt wird nur für ein ganzes Kalenderjahr.
  • Den Arbeitsweg kann der Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuern, dieser Teil bleibt beitragsfrei.
  • Ladestrom zu Hause erstatten Sie seit 2026 nur nach gemessenen Kilowattstunden.

Was der geldwerte Vorteil ist

Darf eine beschäftigte Person einen Firmenwagen auch privat fahren, erhält sie einen Sachbezug. Dieser geldwerte Vorteil gehört zum Arbeitslohn und ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig (§ 8 Abs. 2 EStG). Sie setzen ihn monatlich in der Lohnabrechnung an: Die Auszahlung bleibt gleich, Lohnsteuer und Beiträge steigen.

Kein Vorteil entsteht, wenn Sie die private Nutzung schriftlich untersagen und das Verbot zum Lohnkonto nehmen. Randnummern (Rn.) in diesem Beitrag beziehen sich auf das BMF-Schreiben vom 3. März 2022 zur Überlassung betrieblicher Kraftfahrzeuge, hier Rn. 19.

Begriffe

Bruttolistenpreis
inländischer Listenpreis bei Erstzulassung zuzüglich werkseitiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer, auch bei Gebrauchtwagen; abgerundet auf volle 100 € (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR)
Entfernungskilometer
einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, kürzeste Straßenverbindung, volle Kilometer

Die Methoden im Überblick

Pauschal über den Listenpreis oder mit den tatsächlichen Kosten per Fahrtenbuch; pauschal hängt der Prozentsatz vom Antrieb ab.

Übersicht

Geldwerter Vorteil nach Methode und Antrieb
MethodePrivatfahrten im MonatArbeitsweg je EntfernungskilometerVoraussetzungBeispiel 50.000 €, 20 km
1-%-Regel1 % des Listenpreises0,03 %keine800 €
Plug-in-Hybrid0,5 %0,015 %höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischbei Anschaffung ab 2025400 €
Elektroauto0,25 %0,0075 %kein CO₂-Ausstoß, Listenpreis bis 100.000 €bei Anschaffung ab 1. Juli 2025200 €
FahrtenbuchAnteil an den GesamtkostenAnteil an den Gesamtkostenordnungsgemäßes Fahrtenbuch, alle Kosten belegtje nach Kosten

Werte 2026

Stand 2026

Entfernungspauschale
0,38 € je Kilometer
ab
ab dem ersten Kilometer, begrenzt die 15-%-Pauschalierung
Strompreispauschale
0,34 € je kWh
ab
ersetzt die früheren Monatspauschalen fürs Laden zu Hause

1-%-Regel für Privatfahrten

Für jeden Kalendermonat, in dem der Wagen zur Verfügung steht, setzen Sie 1 % des Bruttolistenpreises an (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Der volle Monat zählt auch bei Urlaub, Krankheit oder wenigen Fahrten; nur volle Monate ohne Fahrzeug entfallen (Rn. 16). Rabatte mindern den Listenpreis nicht, nachgerüstetes Zubehör erhöht ihn nicht (Rn. 17). Wechselt das Fahrzeug im Monat, gilt das überwiegend genutzte (Rn. 15).

Kostendeckelung

Der pauschale Wert kann höher sein als die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs, etwa bei einem abgeschriebenen Wagen mit hohem Listenpreis. Weisen Sie das nach, setzen Sie höchstens die Gesamtkosten an (Rn. 8).


Arbeitsweg: 0,03-%-Regel oder Einzelbewertung

Kann der Wagen auch für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte genutzt werden, kommen monatlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG), unabhängig von der Zahl der Fahrten und auch bei Homeoffice oder Kurzarbeit (Rn. 12).

Alternativ gilt die Einzelbewertung: 0,002 % je Entfernungskilometer für jede tatsächliche Fahrt, höchstens 180 Fahrten im Jahr (Rn. 13). Die beschäftigte Person erklärt dafür jeden Monat schriftlich, an welchen Tagen sie gefahren ist, mit Datum. Verlangt sie die Einzelbewertung, müssen Sie sie anwenden, sofern die Dienstwagenvereinbarung nichts anderes regelt.

Arbeitsweg mit 15 % pauschal versteuern

Den Vorteil für den Arbeitsweg können Sie mit 15 % pauschal versteuern, höchstens bis zur Entfernungspauschale, die die beschäftigte Person absetzen könnte (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG). Bei der 0,03-%-Regel dürfen Sie 15 Arbeitstage im Monat ansetzen. Der pauschal versteuerte Teil ist beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV) und mindert die Werbungskosten der beschäftigten Person.


Elektro- und Hybridfahrzeuge

Für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge mindert das Gesetz den Listenpreis. Welche Minderung gilt, entscheidet das Anschaffungsdatum des Fahrzeugs (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 bis 5 EStG, § 52 Abs. 12 EStG). Sie wirkt auf die Privatfahrten und auf den Arbeitsweg. Auf volle 100 € abgerundet wird erst der geminderte Listenpreis.

Bemessung nach Anschaffungsdatum
AnschaffungElektroauto ohne CO₂-AusstoßPlug-in-Hybrid
2022 und 2023ein Viertel bis 60.000 € Listenpreis, darüber die Hälftedie Hälfte bei höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 60 km elektrisch
2024ein Viertel bis 70.000 €, darüber die Hälftewie 2022 und 2023
1. Januar bis 30. Juni 2025ein Viertel bis 70.000 €, darüber die Hälftedie Hälfte bei höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrisch
1. Juli 2025 bis Ende 2030ein Viertel bis 100.000 €, darüber die Hälftewie ab Januar 2025
Für Anschaffungen von 2019 bis 2021 gelten eigene Regeln, ab 2031 sieht das Gesetz derzeit keine Minderung vor.

Elektroauto: ein Viertel des Listenpreises

Ein reines Elektroauto zählt mit einem Viertel, solange der Listenpreis die Grenze für sein Anschaffungsdatum nicht übersteigt, sonst mit der Hälfte.

Plug-in-Hybrid: die Hälfte des Listenpreises

Ein Hybrid zählt mit der Hälfte, wenn er höchstens 50 g CO₂ je Kilometer ausstößt oder rein elektrisch mindestens 60 km (Anschaffung 2022 bis 2024) bzw. 80 km (ab 2025) schafft. Sonst gilt der volle Listenpreis.


Ladestrom beim Arbeitgeber und zu Hause

Laden im Betrieb ist steuerfrei, wenn Sie den Strom zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren (§ 3 Nr. 46 EStG), befristet bis Ende 2030.

Lädt die beschäftigte Person den Dienstwagen zu Hause, erstatten Sie die Kosten als steuerfreien Auslagenersatz (§ 3 Nr. 50 EStG). Seit 1. Januar 2026 gibt es dafür keine Monatspauschalen mehr (BMF-Schreiben vom 11. November 2025). Die Strommenge muss ein gesonderter Zähler nachweisen, etwa der Wallbox oder des Fahrzeugs. Erstattet wird der Vertragspreis der beschäftigten Person samt anteiligem Grundpreis oder die Strompreispauschale, einheitlich für das Kalenderjahr. Eigenbelege über den Strompreis erkennt das Finanzamt nicht an.


Fahrtenbuch statt 1-%-Regel

Statt der Pauschalwerte können Sie den tatsächlichen Kostenanteil ansetzen, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt und alle Kosten belegt sind (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Nötig sind je dienstlicher Fahrt Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck, für Privatfahrten die Kilometer. Ein elektronisches Fahrtenbuch muss Änderungen ausschließen oder dokumentieren (Rn. 28).

Zu den Gesamtkosten zählen Abschreibung (bei Kauf 12,5 % im Jahr) oder Leasingraten, Kraftstoff, nicht steuerfreier Ladestrom, Wartung, Kfz-Steuer, Versicherungen und Garagenmiete; Maut, Parkgebühren und Bußgelder nicht (Rn. 32 bis 34). Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen werden Abschreibung oder Leasingrate entsprechend geviertelt oder halbiert.

Abwägung

Fahrtenbuch statt 1-%-Regel

Vorteile

  • Bei wenigen Privatfahrten fällt der geldwerte Vorteil oft deutlich niedriger aus.
  • Es zählen die tatsächlichen Kosten, das hilft bei gebrauchten Fahrzeugen mit hohem Listenpreis.

Nachteile

  • Jede Fahrt muss zeitnah und lückenlos erfasst werden, änderbare Tabellen reichen nicht.
  • Schon formale Mängel können dazu führen, dass das Finanzamt das Fahrtenbuch verwirft. Dann gilt die 1-%-Regel.

Faustregel: Das Fahrtenbuch lohnt sich bei hohem Listenpreis und geringem privatem Anteil.


Methode wählen und korrigieren

Die Methode gilt je Fahrzeug für das ganze Kalenderjahr, ein Wechsel innerhalb des Jahres ist nicht zulässig (Rn. 41).

Welche Bewertung passt

Wie bewerten Sie den Dienstwagen einer beschäftigten Person?

  1. Führt sie für das ganze Kalenderjahr ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, und sind alle Kosten belegt?

  2. Fährt sie an weniger als 15 Tagen im Monat zur ersten Tätigkeitsstätte und erklärt die Tage schriftlich mit Datum?

Mögliche Ergebnisse

  • Ergebnis A

    Fahrtenbuchmethode

    Privatfahrten und Arbeitsweg mit ihrem Anteil an den Gesamtkosten.

  • Ergebnis B

    1-%-Regel mit Einzelbewertung

    0,002 % je Entfernungskilometer und Fahrt, höchstens 180 Fahrten.

  • Ergebnis C

    1-%-Regel mit 0,03-%-Regel

    monatlich 0,03 % je Entfernungskilometer.

Orientierung, keine verbindliche Prüfung.

Im Kalenderjahr

  1. Zu Jahresbeginn

    Methode festlegen

    Je Fahrzeug 1-%-Regel oder Fahrtenbuch, für den Arbeitsweg 0,03 % oder Einzelbewertung.

  2. Jeden Monat

    Fahrtage erklären lassen

    Nur bei Einzelbewertung, als Beleg zum Lohnkonto.

  3. Vor der Lohnsteuerbescheinigung

    Rückwirkend korrigieren

    Wechsel für das ganze Jahr noch möglich (§ 41c EStG, Rn. 41).

  4. In der Steuererklärung

    Wechsel durch die beschäftigte Person

    Zur Einzelbewertung, mit Fahrtagen samt Datum.


Zuzahlungen und Nutzungsentgelt

Zahlt die beschäftigte Person für die private Nutzung, mindert das den Vorteil (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR): ein fester Monatsbetrag, ein Betrag je Kilometer, übernommene Leasingraten und bei der 1-%-Regel auch selbst getragene Kosten wie Kraftstoff (Rn. 53). Nötig ist eine Vereinbarung. Ein Gehaltsverzicht bei Gehaltsumwandlung zählt nicht (Rn. 55). Der Vorteil sinkt höchstens auf null.

Einmalige Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten verteilen Sie auf den vereinbarten Zeitraum, sonst rechnen Sie sie Jahr für Jahr gegen, bis sie aufgebraucht sind (Rn. 65 bis 67).


Sonderfälle und Umsatzsteuer

Sonderfälle der Dienstwagenüberlassung
FallAnsatzGrundlage
Eine Familienheimfahrt pro Woche bei doppelter Haushaltsführungkein Ansatz§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG
Jede weitere Familienheimfahrt0,002 % je Kilometer EntfernungRn. 48
Überlassung an höchstens 5 Tagen im Monat0,001 % je gefahrenem KilometerRn. 16
Poolfahrzeug1 % aller Listenpreise, geteilt durch die Zahl der NutzerRn. 14
Leasing über Gehaltsumwandlungwie ein DienstwagenRn. 49

Für die Umsatzsteuer ist die Überlassung ein entgeltlicher Umsatz, auch bei mündlicher Abrede (BMF-Schreiben vom 3. März 2026). Vereinfacht gelten die lohnsteuerlichen Werte als Bruttowerte, ohne Abschlag. Die Minderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt dabei nicht (Abschn. 15.23 Abs. 11 UStAE): Beim Elektroauto aus dem Beispiel oben sind es 960 € brutto statt 240 €, darin 153,28 € Umsatzsteuer.

Übernehmen wir Ihre Lohnabrechnung, setzen wir den geldwerten Vorteil jeden Monat richtig an und berücksichtigen Wechsel von Fahrzeug oder Wohnort. Weitere steuerbegünstigte Leistungen an Beschäftigte erklärt der Beitrag zum steuerfreien Sachbezug.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

    Bewertung der privaten Kfz-Nutzung

    Kernaussage

    1 %, gemindert für Elektro und Hybrid nach Anschaffungsdatum.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. Gesetz§ 8 Abs. 2 EStG

    Sachbezüge

    Kernaussage

    Arbeitsweg, Fahrtenbuch, Familienheimfahrten.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz§ 40 Abs. 2 EStG

    Pauschalierung der Lohnsteuer

    Kernaussage

    15 % für den Arbeitsweg bis zur Entfernungspauschale.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  4. Gesetz§ 3 Nr. 46, 50 EStG

    Steuerfreie Einnahmen

    Kernaussage

    Laden im Betrieb, Auslagenersatz.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  5. Verordnung§ 1 SvEV

    Sozialversicherungsentgeltverordnung

    Kernaussage

    Pauschal versteuerte Fahrten sind beitragsfrei.

    Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de
  6. VerwaltungsanweisungBMF 3. März 2022

    Überlassung betrieblicher Kraftfahrzeuge

    Kernaussage

    Einzelbewertung, Kostendeckelung, Nutzungsentgelt.

  7. VerwaltungsanweisungBMF 11. November 2025

    Ladestrom

    Kernaussage

    Erstattung nur nach gemessener Strommenge.

  8. VerwaltungsanweisungAbschn. 15.23 UStAE

    Umsatzsteuer

    Kernaussage

    Voller Listenpreis, lohnsteuerliche Werte als Bruttowerte.


Häufige Fragen

Gilt die 1-%-Regel auch, wenn der Wagen kaum privat genutzt wird?

Ja. Die 1-%-Regel gilt unabhängig vom Umfang der Privatnutzung. Wer weniger ansetzen will, braucht ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

Was gilt für einen gebrauchten Dienstwagen?

Maßgeblich bleibt der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung, nicht der Kaufpreis.

Kann ein falsch abgerechneter Dienstwagen noch korrigiert werden?

Ja. Bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung können Sie den Lohnsteuerabzug für das ganze Jahr ändern. Danach kann die beschäftigte Person Fehler in ihrer Steuererklärung korrigieren lassen.

Nächster Schritt
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?
dilohver übernimmt die laufende Lohnabrechnung digital, inklusive geldwerter Vorteile aus Dienstwagen.

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