Wissenswertes

Sofortmeldung bei Arbeitsaufnahme

Die Sofortmeldung ist Pflicht für Arbeitgeber in elf Branchen, darunter Bau, Gastronomie, Logistik und Gebäudereinigung, und muss spätestens mit Beginn der Arbeit bei der Datenstelle der Rentenversicherung sein. Wer Frist und Ablauf kennt, vermeidet Bußgelder bei einer Kontrolle durch den Zoll. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, die in diesen Branchen Personal einstellen, auch Minijobber und Aushilfen.
Stand: September 2026
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht in elf Branchen, unter anderem Bau, Gastronomie, Logistik, Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe und seit 30. Dezember 2025 Friseur- und Kosmetikgewerbe.
  • Die Meldung muss spätestens bei Arbeitsaufnahme bei der Datenstelle der Rentenversicherung eingehen, auf die Minute.
  • Gemeldet werden alle Beschäftigten des Betriebs, auch Bürokräfte, Auszubildende, Minijobber und Aushilfen.
  • Die Sofortmeldung ersetzt die Anmeldung nicht, beide Meldungen sind nötig.
  • Beschäftigte müssen ihren Ausweis mitführen, Arbeitgeber müssen darüber schriftlich belehren.
  • Fehlt die Meldung, droht eine Geldbuße bis 25.000 €.

Was die Sofortmeldung ist

Die Sofortmeldung soll Schwarzarbeit in Branchen erschweren, in denen Beschäftigte oft kurzfristig und an wechselnden Orten eingesetzt werden. Arbeitgeber melden den Tag des Beschäftigungsbeginns, bevor die erste Arbeitsstunde läuft (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Die Rentenversicherung speichert die Meldung zentral, bei einer Kontrolle zeigt sich so sofort, ob eine angetroffene Person gemeldet ist.

Zwei Meldungen

Sofortmeldung
meldet nur den Beginn der Beschäftigung, spätestens bei Arbeitsaufnahme, an die Datenstelle der Rentenversicherung (§ 7 DEÜV).
Anmeldung
die reguläre Meldung zur Sozialversicherung mit allen Angaben, mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen (§ 6 DEÜV).

Welche Branchen melden müssen

Die Pflicht hängt am Wirtschaftszweig, in dem Sie Personen beschäftigen. § 28a Abs. 4 SGB IV nennt:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
  • Fleischwirtschaft, ohne das Fleischerhandwerk
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Friseur- und Kosmetikgewerbe

Neu seit 30. Dezember 2025

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung kam das Friseur- und Kosmetikgewerbe hinzu, dazu zählen auch Barbershops und Nagelstudios. Plattformbasierte Lieferdienste stehen ausdrücklich in der Liste. Die Forstwirtschaft ist entfallen. Das Fleischerhandwerk, also die Metzgerei, ist bis zum 28. Dezember 2030 ausgenommen.

Wer im Betrieb gemeldet wird

Gehört der Betrieb zu einer dieser Branchen, gilt die Pflicht für jede beschäftigte Person, nicht nur für das Personal auf der Baustelle oder im Service. Ein Taxiunternehmen meldet also auch die neue Bürokraft. Stundenzahl und Verdienst spielen keine Rolle, auch Auszubildende gehören dazu, weil die betriebliche Ausbildung als Beschäftigung gilt (§ 7 Abs. 2 SGB IV).


Die eigene Branche bestimmen

Viele Betriebe arbeiten in mehreren Bereichen. Dann zählt der Unternehmenszweck und die Tätigkeit, die der überwiegende Teil der Beschäftigten ausübt. Widersprechen sich beide, entscheidet der Betriebszweck. So regeln es die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben zum Meldeverfahren.

Beispielfälle

Sofortmeldung ja oder nein
FallSofortmeldungGrund
Taxiunternehmen stellt Fahrer und Bürokraft einja, für beidePflicht gilt für den ganzen Betrieb
Hotel mit Restaurantjabeide Teile gehören zum Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
Paket- und Kurierdienst, EssenslieferdienstjaTransport und Logistik, Lieferdienste ausdrücklich
Schausteller, Aushilfe für drei Tage VolksfestjaUmfang der Beschäftigung ist unerheblich
Gebäudereinigung, Minijob im TreppenhausdienstjaGebäudereinigung
Barbershop, Nagel- oder Kosmetikstudiojaseit 30. Dezember 2025
Supermarkt mit bedienter FleischthekeneinEinzelhandel, nicht Fleischwirtschaft
Metzgereinein bis 28.12.2030Fleischerhandwerk vorerst ausgenommen
Forstbetriebneinseit 30. Dezember 2025 nicht mehr in der Liste
Zeitarbeitsfirma verleiht Bauhelfernein für den VerleiherVerleiher sind ausgenommen
Jugendherberge, gemeinnütziger Vereinneinausdrückliche Ausnahmen

Muss ich sofort melden

Prüfen Sie vor der ersten Neueinstellung.

  1. Steht Ihr Betrieb oder ein Betriebsteil in der Branchenliste?

  2. Sind Sie Verleiher, Jugendherberge oder anerkannt gemeinnützig?

  3. Prägt der gelistete Bereich den Betrieb, nach Zweck und Zahl der Beschäftigten?

Mögliche Ergebnisse

  • Ergebnis A

    Sofortmeldung

    für jede neue Beschäftigung, spätestens bei Arbeitsaufnahme.

  • Ergebnis B

    Keine Sofortmeldung

    Die reguläre Anmeldung genügt.

  • Ergebnis C

    Unklar

    Einzugsstelle fragen und bis zur Antwort vorsorglich melden.

Orientierung, keine verbindliche Prüfung. Orientierung für den häufigsten Fall, Sonderfälle wie Konzernwechsel stehen weiter unten.


Frist, Empfänger und Inhalt

Die Meldung geht spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV), nicht an die Krankenkasse. Beginnt die Schicht um 6 Uhr, muss die Meldung bis 5:59 Uhr abgesetzt sein. Sie enthält Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer oder, falls sie fehlt, Geburtsdaten und Anschrift, dazu die Betriebsnummer und den Tag der Beschäftigungsaufnahme (§ 28a Abs. 4 Satz 2 SGB IV).

Meldeweg

Empfänger
Datenstelle der Rentenversicherung, Betriebsnummer 66667777
Abgabegrund
20
Weg
nur elektronisch, aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal
Rückmeldung
fehlt die Versicherungsnummer, meldet die DSRV sie zurück, abrufbar für 30 Tage
Anmeldung zusätzlich
mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens nach sechs Wochen, Abgabegrund 10

Weil die Meldung elektronisch läuft, ist sie auch am Wochenende oder frühmorgens möglich. Fällt die Technik aus, dokumentieren Sie den Ausfall und holen die Meldung sofort nach. Das frühere sv.net gibt es seit Juli 2024 nicht mehr, Nachfolger ist das SV-Meldeportal.

Wenn die Person nicht kommt oder wiederkommt

Tritt die neue Kraft die Stelle nicht an, stornieren Sie die Sofortmeldung unverzüglich (§ 14 DEÜV). Eine Stornierung ist nur mit Versicherungsnummer möglich: Wurde ohne sie gemeldet, warten Sie die Rückmeldung ab und stornieren dann. Eine Anmeldung entfällt, weil keine Beschäftigung begonnen hat. Enthält die Meldung einen Fehler, stornieren Sie sie und melden richtig neu.

01

Wiedereinstellung

Endet eine Beschäftigung und beginnt später neu, etwa bei Saisonkräften im Folgejahr, ist eine neue Sofortmeldung nötig.

02

Konzernwechsel

Wechselt jemand zu einer Schwestergesellschaft, beginnt dort eine neue Beschäftigung, also neue Sofortmeldung.

03

Kassen- oder Beitragswechsel

Ändern sich im laufenden Arbeitsverhältnis nur Krankenkasse oder Beitragsgruppe, bleibt es bei der ersten Sofortmeldung.


Der erste Arbeitstag im Ablauf

In den gelisteten Branchen kommen am Einstellungstag mehrere Pflichten zusammen. Die Fristenachse zeigt sie am Beispiel einer Reinigungskraft in Teilzeit, die an einem Mittwoch um 6 Uhr beginnt.

Einstellung in der Gebäudereinigung

Was bis wann erledigt sein muss

  1. Vor der ersten Schicht

    Belehrung

    Schriftlicher Hinweis auf die Ausweispflicht, unterschreiben lassen und aufbewahren.

  2. Erster Arbeitstag, 5:59 Uhr

    Sofortmeldung

    Abgabegrund 20 an die DSRV.

  3. Erster Arbeitstag

    Schriftlicher Nachweis

    Name, Entgelt und Arbeitszeit schriftlich mit Unterschrift aushändigen, Textform genügt in diesen Branchen nicht.

  4. Nach sieben Kalendertagen

    Arbeitszeit

    Beginn, Ende und Dauer jedes Tages aufgezeichnet, danach laufend.

  5. Spätestens nach sechs Wochen

    Anmeldung

    Abgabegrund 10 an die Krankenkasse, meist mit der ersten Abrechnung.

Bei einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung ist der Ablauf gleich. Nur die Anmeldung geht an die Minijob-Zentrale, die Sofortmeldung trotzdem an die DSRV.

Beispiel

Ein Restaurant stellt eine Aushilfe für das Wochenende ein. Die erste Schicht beginnt am Samstag um 17 Uhr.

  • Sofortmeldung an die Datenstelle der Rentenversicherung: spätestens Samstag, 16:59 Uhr
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: mit der ersten Entgeltabrechnung

Wer erst am Montag meldet, hat die Frist bereits versäumt, auch wenn die Anmeldung später fristgerecht folgt. Nachholen sollten Sie die Meldung trotzdem sofort.


Ausweis und Belehrung

In denselben Branchen müssen Beschäftigte ihren Personalausweis, Pass oder Ausweisersatz mitführen und bei einer Kontrolle vorlegen (§ 2a Abs. 1 SchwarzArbG). Arbeitgeber müssen jede beschäftigte Person vor Arbeitsbeginn nachweislich und schriftlich auf diese Pflicht hinweisen, den Hinweis für die Dauer der Beschäftigung aufbewahren und bei einer Prüfung vorlegen (§ 2a Abs. 2 SchwarzArbG).


Was der Zoll prüft und was es kostet

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft vor Ort, auch unangekündigt. Arbeitgeber müssen die Prüfung dulden, Auskünfte geben und Unterlagen vorlegen (§ 5 SchwarzArbG). Aufzeichnungen zur Arbeitszeit sind zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen am Beschäftigungsort bereitzuhalten (§ 17 MiLoG).

  • Bestätigung der Sofortmeldung und Anmeldung je beschäftigter Person
  • Unterschriebene Belehrung zur Ausweispflicht
  • Schriftlicher Nachweis der Arbeitsbedingungen
  • Arbeitszeitaufzeichnungen der letzten zwei Jahre
  • Lohnabrechnungen und Nachweise über gezahlten Mindestlohn

Bußgelder

Höchstbeträge bei Verstößen
VerstoßWen es trifftbisRechtsgrundlage
Sofortmeldung fehlt, falsch oder zu spätArbeitgeber25.000 €§ 111 SGB IV
Anmeldung fehlt, falsch oder zu spätArbeitgeber25.000 €§ 111 SGB IV
Ausweis nicht mitgeführt oder vorgelegtBeschäftigte5.000 €§ 8 SchwarzArbG
Belehrung fehlt oder nicht vorgelegtArbeitgeber1.000 €§ 8 SchwarzArbG
Prüfung nicht geduldetArbeitgeber30.000 €§ 8 SchwarzArbG
Arbeitszeit nicht aufgezeichnet oder aufbewahrtArbeitgeber50.000 €§ 21 MiLoG
Nachweis der Arbeitsbedingungen fehltArbeitgeber2.000 €§ 4 NachwG
Bei der Sofortmeldung setzt das Bußgeld Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Wer regelmäßig einstellt, sollte die Meldung deshalb fest in den Einstellungsablauf einbauen.

Übernehmen wir Ihre Lohnabrechnung, gehört die Sofortmeldung dazu, sobald Sie uns eine Neueinstellung vor dem ersten Arbeitstag mitteilen.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§ 28a Abs. 4 SGB IV

    Meldepflicht

    Kernaussage

    Sofortmeldung, Branchenliste, Inhalt der Meldung.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. Verordnung§§ 6, 7, 14 DEÜV

    Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

    Kernaussage

    Anmeldung binnen sechs Wochen, Sofortmeldung an die DSRV, Stornierung.

    Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz§ 111 SGB IV

    Bußgeldvorschriften

    Kernaussage

    Bis 25.000 € bei fehlender oder verspäteter Meldung.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  4. Gesetz§§ 2a, 5, 8 SchwarzArbG

    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

    Kernaussage

    Ausweis, Belehrung, Mitwirkung, Bußgelder.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  5. Gesetz§ 17 MiLoG

    Mindestlohngesetz

    Kernaussage

    Aufzeichnung der Arbeitszeit binnen sieben Tagen, zwei Jahre aufbewahren.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  6. Gesetz§ 2 NachwG

    Nachweisgesetz

    Kernaussage

    Schriftform ohne Textform in den Branchen des § 2a SchwarzArbG.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  7. GesetzBGBl. 2025 I Nr. 369

    Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

    Kernaussage

    Neue Branchenliste seit 30.12.2025, Fleischerhandwerk bis 2030 ausgenommen.

  8. VerwaltungsanweisungGemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren, 11.09.2025

    GKV-Spitzenverband, DRV Bund, Bundesagentur für Arbeit

    Kernaussage

    Mischbetriebe, Ausnahmen, Wiedereinstellung.


Häufige Fragen

Ersetzt die Sofortmeldung die Anmeldung zur Sozialversicherung?

Nein. Die Sofortmeldung meldet nur den Beginn der Beschäftigung. Die reguläre Anmeldung folgt zusätzlich mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen.

Was gilt, wenn die Versicherungsnummer noch fehlt?

Dann reichen Geburtsdaten und Anschrift der beschäftigten Person (§ 28a Abs. 4 Satz 2 SGB IV). Die Sofortmeldung darf deshalb nicht verschoben werden, bis die Versicherungsnummer vorliegt.

Was tun, wenn die Sofortmeldung vergessen wurde?

Holen Sie sie sofort nach und geben Sie die Anmeldung fristgerecht ab. Das Nachholen macht den Verstoß nicht ungeschehen, zeigt bei einer Prüfung aber, dass die Person gemeldet ist.

Müssen Auszubildende sofort gemeldet werden?

Ja. Auch die betriebliche Berufsausbildung gilt als Beschäftigung (§ 7 Abs. 2 SGB IV). Beginnt eine Ausbildung in einer der elf Branchen, ist die Sofortmeldung spätestens am ersten Ausbildungstag fällig.

Nächster Schritt
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?
dilohver übernimmt die laufende Lohnabrechnung digital, inklusive aller Meldungen an Sozialversicherung und Rentenversicherung.

Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

089 2000 80 380 info@dilohver.de