Wissenswertes

Abfindung versteuern in der Lohnabrechnung

Abfindung versteuern heißt seit 2025: Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer ohne Fünftelregelung ab, Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht an. Wer das weiß, rechnet die Abfindung sauber ab und kann Beschäftigten erklären, warum der Nettobetrag zunächst niedriger ausfällt. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, die ein Arbeitsverhältnis gegen Abfindung beenden.
Stand: September 2026
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist lohnsteuerpflichtig, in der Sozialversicherung aber beitragsfrei.
  • Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an, und die Abfindung erhöht die Vorsorgepauschale nicht.
  • Die Ermäßigung erhalten Beschäftigte über die Einkommensteuererklärung, die Abfindung steht dafür in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung.
  • Voraussetzung ist die Zusammenballung: Die Abfindung fließt im Wesentlichen in einem Kalenderjahr zu, Teilzahlungen bis 10 % sind unschädlich.
  • Versteckter Lohn in der Abfindung, etwa rückständiges Gehalt oder Urlaubsabgeltung, bleibt beitragspflichtig.

Was als Abfindung gilt

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für entgehende Einnahmen, typischerweise für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 24 Nr. 1 EStG). Steuerlich gehört sie zu den außerordentlichen Einkünften, für die eine ermäßigte Besteuerung möglich ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Keine Abfindung sind Zahlungen für Ansprüche, die schon erdient sind: rückständiger Lohn, Urlaubsabgeltung, anteiliges Weihnachtsgeld oder eine Tantieme. Das gilt auch dann, wenn der Aufhebungsvertrag alles in einem Betrag „zur Abgeltung aller Ansprüche“ zusammenfasst.

Begriffe

Echte Abfindung
Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, lohnsteuerpflichtig, beitragsfrei.
Unechte Abfindung
als Abfindung bezeichnetes Entgelt für geleistete Arbeit oder für eine weiterlaufende Beschäftigung, voll beitragspflichtig.
Fünftelregelung
Berechnungsweg nach § 34 Abs. 1 EStG, der die Progression einer einmaligen hohen Zahlung abmildert.
Zusammenballung
Die Entschädigung fließt im Wesentlichen in einem Kalenderjahr zu, Voraussetzung für die Ermäßigung.

Lohnsteuer in der Abrechnung seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug (§ 39b Abs. 3 EStG). Er versteuert die Abfindung als sonstigen Bezug: Jahreslohnsteuer mit Abfindung minus Jahreslohnsteuer ohne Abfindung. Dabei bleibt die Abfindung bei der Vorsorgepauschale außer Ansatz (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG), weil auf sie keine Beiträge anfallen. Beides zusammen macht die einbehaltene Lohnsteuer deutlich höher als früher.

Zahlung nach dem Austritt

Zahlen Sie die Abfindung erst nach dem Austritt, etwa im Folgejahr, rechnen Sie sie wie einen sonstigen Bezug ohne laufenden Lohn ab. Hat die Person inzwischen einen neuen Hauptarbeitgeber, ruft das Lohnprogramm für Sie Steuerklasse VI ab. Zahlen Sie die 40.000 € aus dem Beispiel im Januar 2027, behalten Sie mit Steuerklasse I rund 6.811 € ein, mit Steuerklasse VI rund 12.573 € (gerechnet mit dem Rechtsstand 2026). Das Geld ist nicht verloren, die Differenz kommt über die Steuererklärung zurück, der Nettobetrag fällt aber zunächst deutlich kleiner aus.


Die Fünftelregelung in der Veranlagung

Einkommensteuer auf die Abfindung

5 × ( Steuer auf verbleibendes Einkommen + Abfindung ÷ 5 − Steuer auf verbleibendes Einkommen )

Das Finanzamt rechnet die Steuer so, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung zugeflossen, und verfünffacht den Unterschied (§ 34 Abs. 1 EStG). Ist das übrige Einkommen negativ, gilt das Fünffache der Steuer auf ein Fünftel des gesamten Einkommens. Die Ermäßigung gibt es nur mit einer Einkommensteuererklärung, Beschäftigte stellen dafür einen Antrag auf Veranlagung.

Abwägung

Wann die Fünftelregelung viel bringt

Vorteile

  • Endet das Arbeitsverhältnis früh im Jahr und bleibt das übrige Einkommen niedrig, ist der Vorteil groß: Bei 5.000 € übrigem Einkommen spart die Beschäftigte auf 40.000 € Abfindung rund 8.360 €.
  • Ohne weitere Einkünfte im Jahr kann die Abfindung fast steuerfrei bleiben.

Nachteile

  • Liegt das Einkommen schon ohne Abfindung im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 %, bringt die Regelung nichts: Bei 90.000 € übrigem Einkommen ist der Vorteil null.
  • Arbeitslosengeld erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz und schmälert den Vorteil.

Faustregel: Je niedriger das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr, desto mehr lohnt sich die Fünftelregelung.


Zusammenballung: Teilzahlungen und Auszahlung im Folgejahr

Die Ermäßigung setzt voraus, dass die Entschädigung im Wesentlichen in einem Kalenderjahr zufließt und die Einkünfte dieses Jahres durch sie höher sind, als sie bei fortgesetzter Beschäftigung gewesen wären. Die Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben vom 1. November 2013 zu Entlassungsentschädigungen (Rz. 8 bis 21).

Wann die Ermäßigung erhalten bleibt
FallFolgeFundstelle
Ganze Abfindung in einem Jahr, höher als die bis Jahresende entgehenden EinnahmenbegünstigtRz. 9
Abfindung nicht höher als die entgehenden Einnahmennur begünstigt, wenn die Einnahmen des Jahres insgesamt über denen bei fortgesetzter Beschäftigung liegenRz. 10, 11
Teilzahlung in einem anderen Jahr bis 10 % der HauptleistungunschädlichRz. 8
Teilzahlung über 10 %, aber niedriger als der Steuervorteil der HauptleistungunschädlichRz. 8
Zusatzleistungen aus sozialer Fürsorge, etwa Dienstwagen oder Outplacement, unter 50 % der HauptleistungHauptleistung bleibt begünstigtRz. 13, 14
Ganze Zahlung vereinbarungsgemäß im Folgejahrunschädlich, Prüfung im FolgejahrRz. 8
Nachzahlung wegen eines Rechenfehlers oder Rechtsstreitsauf Antrag dem Jahr der Hauptzahlung zugerechnetRz. 16 bis 19

Auszahlungstermin festlegen

Der Auszahlungstermin gehört in den Aufhebungsvertrag. Setzen Sie genau um, was vereinbart ist, und teilen Sie eine Abfindung nicht eigenmächtig auf zwei Jahre auf. Ob sich eine Auszahlung im Folgejahr für die Beschäftigte lohnt, klärt sie mit ihrer steuerlichen Vertretung.


Sozialversicherung: was beitragspflichtig bleibt

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kein Arbeitsentgelt (BSG, 21.02.1990, 12 RK 20/88). Auf sie fallen keine Beiträge und keine Umlagen an, sie wird auch nicht gemeldet. Anders ist es bei Zahlungen, die nur als Abfindung bezeichnet werden.

Abfindung und andere Zahlungen beim Austritt
ZahlungBeiträgeLohnsteuer
Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzesfreisonstiger Bezug, Fünftelregelung in der Veranlagung
Rückständiger Lohn, auch bei rückwirkender Beendigungpflichtig, dem Beschäftigungszeitraum zuordnenohne Ermäßigung
Urlaubsabgeltungpflichtig als Einmalzahlungsonstiger Bezug ohne Ermäßigung
Gehalt während einer Freistellung bis zum Endepflichtig, die Beschäftigung läuft weiterlaufender Lohn
Abfindung bei Weiterbeschäftigung, etwa Wechsel in Teilzeitpflichtig als Einmalzahlungkann eine Entschädigung sein
Ein Pauschalbetrag „zur Abgeltung aller Ansprüche“ ist aufzuschlüsseln, sonst droht bei der Betriebsprüfung die Nachforderung auf den ganzen Betrag.

Lohnsteuerbescheinigung

Im Austrittsmonat schließen Sie das Lohnkonto ab und übermitteln die Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG). Die Abfindung ist im Bruttoarbeitslohn der Zeile 3 enthalten und steht zusätzlich in Zeile 10 als Entschädigung. Nur so erkennt das Finanzamt in der Veranlagung, auf welchen Betrag es die Fünftelregelung anwendet. Wird Zeile 10 vergessen, muss die Beschäftigte die Abfindung selbst nachweisen, und Sie müssen die Bescheinigung korrigieren.


Arbeitslosengeld und Rente

Eine Abfindung kann das Arbeitslosengeld beeinflussen, rechnen muss der Arbeitgeber das nicht. Endet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht der Anspruch, höchstens bis zum Ende dieser Frist (§ 158 SGB III). Wer selbst einen Aufhebungsvertrag schließt, riskiert außerdem eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 SGB III).

Wichtiger Grund beim Aufhebungsvertrag

Die Agentur für Arbeit erkennt einen wichtigen Grund an, wenn sonst eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung zum selben Termin gedroht hätte, die Kündigungsfrist eingehalten ist und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt. Bei acht Jahren und 5.000 € Gehalt sind das bis zu 20.000 €. Ihre Aufgabe: Kündigungsfrist und Abfindung in der Arbeitsbescheinigung korrekt angeben.

In der Rentenversicherung bringt die echte Abfindung keine Entgeltpunkte, weil keine Beiträge anfallen. Für Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Zahlt der Arbeitgeber aus Anlass der Beendigung Beiträge, um Rentenabschläge auszugleichen (§ 187a SGB VI), ist die Hälfte davon steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG).

Werte 2026

Stand 2026

Grundfreibetrag
12.348 € im Jahr
ab
2025: 12.096 €
Freigrenze Solidaritätszuschlag
20.350 € Jahreslohnsteuer
ab
2025: 19.950 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230 € im Jahr
seit
2025: 1.230 €

Alle Rechenbeispiele verwenden den Rechtsstand 2026, ohne Kirchensteuer.

Übernehmen wir Ihre Lohnabrechnung, trennen wir in der Austrittsabrechnung Abfindung, Urlaubsabgeltung und laufenden Lohn sauber voneinander und weisen die Abfindung in Zeile 10 aus.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§§ 24, 34 EStG

    Entschädigungen, außerordentliche Einkünfte

    Kernaussage

    Abfindung als Entschädigung, Fünftelregelung in der Veranlagung.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. Gesetz§ 39b EStG

    Lohnsteuerabzug

    Kernaussage

    Sonstiger Bezug ohne Fünftelregelung seit 2025, keine Vorsorgepauschale auf Entschädigungen.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  3. VerwaltungsanweisungBMF 01.11.2013, geändert 04.03.2016

    Entlassungsentschädigungen

    Kernaussage

    Zusammenballung, Teilzahlungen, soziale Fürsorge, planwidriger Zufluss.

  4. VerwaltungsanweisungBMF 05.09.2024

    Lohnsteuerbescheinigung ab 2025

    Kernaussage

    Abfindungen in Zeile 10, in Zeile 3 enthalten.

  5. RechtsprechungBSG, 21.02.1990, 12 RK 20/88

    Abfindung kein Arbeitsentgelt

    Kernaussage

    Beitragsfreiheit der echten Abfindung.

  6. Gesetz§§ 158, 159 SGB III

    Arbeitsförderung

    Kernaussage

    Ruhen des Arbeitslosengelds, Sperrzeit.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  7. Gesetz§ 187a SGB VI, § 3 Nr. 28 EStG

    Ausgleich von Rentenabschlägen

    Kernaussage

    Arbeitgeberbeiträge zur Hälfte steuerfrei.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung noch freiwillig anwenden?

Nein. Seit 2025 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug nicht mehr vorgesehen. Die Ermäßigung gibt es nur noch über die Einkommensteuererklärung.

Müssen Beschäftigte eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht entsteht durch die Abfindung allein nicht. Ohne Erklärung gibt es aber keine Fünftelregelung, deshalb lohnt sie sich fast immer. Wer Arbeitslosengeld von mehr als 410 € im Jahr bezieht, muss ohnehin eine Erklärung abgeben.

Ist eine Abfindung im Minijob anders zu behandeln?

Auch im Minijob ist eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kein Arbeitsentgelt. Sie zählt deshalb nicht auf die Verdienstgrenze. Die Pauschsteuer über die Minijob-Zentrale knüpft am Arbeitsentgelt an, für die Abfindung gelten nach verbreiteter Auffassung die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Kann ein Teil der Abfindung in die betriebliche Altersversorgung fließen?

Ja. Aus Anlass der Beendigung können Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zusätzlich steuerfrei sein, begrenzt nach den Dienstjahren, höchstens zehn (§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG). Das muss vor der Auszahlung vereinbart werden.

Nächster Schritt
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?
dilohver übernimmt die laufende Lohnabrechnung digital, inklusive Abfindungen und Austrittsabrechnungen.

Disclaimer

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

089 2000 80 380 info@dilohver.de