Wissenswertes

ZUGFeRD und XRechnung die Formate der E-Rechnung

ZUGFeRD ist ein Rechnungsformat, das ein lesbares PDF mit einer eingebetteten XML-Datei verbindet; die XRechnung ist eine reine XML-Datei. Wer die zulässigen Profile, den Unterschied zwischen Format- und Geschäftsregelfehlern und die Prüfung per Validierung kennt, stellt E-Rechnungen richtig aus und erkennt fehlerhafte Eingangsrechnungen. Der Beitrag richtet sich an Unternehmen, die ihr Rechnungsformat für die E-Rechnungspflicht auswählen.
Stand: Oktober 2026
Sie wollen E-Rechnungen nicht selbst prüfen und verbuchen?

Das Wichtigste in Kürze

  • ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein PDF für das Auge und darin eine XML-Datei für die Software. Die XRechnung besteht nur aus XML.
  • Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931 und sind damit als E-Rechnung zulässig, ZUGFeRD ab Version 2.0.1.
  • Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL gelten nicht als E-Rechnung, weil sie nicht alle Pflichtangaben strukturiert enthalten.
  • Bei ZUGFeRD ist der XML-Teil maßgeblich, nicht die PDF-Ansicht.
  • Ein Formatfehler macht die Datei zur sonstigen Rechnung, ein Geschäftsregelfehler schadet nur, wenn er eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betrifft.
  • Eine Validierung prüft beides. Den Prüfbericht sollten Sie aufbewahren.

Was ZUGFeRD ist

ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Das Format verbindet zwei Darstellungen derselben Rechnung in einer Datei: ein PDF im Archivformat PDF/A-3, das Menschen lesen können, und eine eingebettete XML-Datei, die Buchhaltungsprogramme auslesen. Der französische Standard Factur-X ist technisch identisch, deshalb sind beide Namen in Deutschland und Frankreich gebräuchlich.

Das Format wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) weiterentwickelt. Die erste Version von 2014 erfüllt die heutigen Anforderungen nicht. Für die E-Rechnung zwischen Unternehmen ist ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1 zulässig.

Der XML-Teil ist führend

Weichen PDF-Ansicht und XML-Daten voneinander ab, gilt umsatzsteuerlich der XML-Teil. Prüfen Sie deshalb nicht nur, was im PDF steht, sondern was Ihre Software aus den Daten ausliest.

ZUGFeRD-Versionen

Welche Versionen als E-Rechnung in Frage kommen
VersionStandAls E-Rechnung zulässig
1.0erste Fassung von 2014, eigene Datenstrukturnein
2.0.1 bis 2.2Umstellung auf die Norm EN 16931ja, ab 2.0.1
2.3 und neueridentisch mit Factur-X 1.0, laufend weiterentwickeltja
Die Zulässigkeit hängt zusätzlich vom Profil ab. Die aktuelle Fassung veröffentlicht FeRD auf ferd-net.de.

ZUGFeRD-Profile und ihre Zulässigkeit

ZUGFeRD gibt es in mehreren Profilen, die sich im Umfang der strukturierten Daten unterscheiden. Für die E-Rechnung zählt, ob das Profil alle Pflichtangaben nach dem Umsatzsteuergesetz im XML-Teil abbildet.

ZUGFeRD-Profile

Welche Profile als E-Rechnung gelten
ProfilInhalt der XML-DatenAls E-Rechnung zulässig
MINIMUMnur Kopfdaten und Summennein
BASIC-WLKopfdaten ohne Rechnungspositionennein
BASICKopfdaten und einfache Positionenstrittig, siehe unten
EN 16931 (früher COMFORT)vollständige Daten nach der Normja
EXTENDEDNorm plus zusätzliche Felder, etwa für komplexe Lieferkettenja
Das Bundesfinanzministerium schließt ausdrücklich nur MINIMUM und BASIC-WL aus (BMF-Schreiben vom 15.10.2025).

XRechnung: der Standard für öffentliche Auftraggeber

Die XRechnung ist ein deutscher Standard, den die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag von Bund und Ländern betreut. Sie setzt die Norm EN 16931 mit nationalen Zusatzregeln um und besteht nur aus einer XML-Datei, wahlweise in der Syntax UBL oder CII. Seit dem 1. Februar 2024 gilt Version 3.0.

Bund und Länder verlangen bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber die XRechnung, dort mit einer Leitweg-ID zur Zuordnung. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist die XRechnung ebenfalls zulässig, die Leitweg-ID spielt dort keine Rolle. Lesbar wird eine XRechnung erst mit einem Programm. Die Finanzverwaltung bietet dafür unter e-rechnung.elster.de einen kostenlosen Viewer an.

ZUGFeRD und XRechnung im Vergleich

Die beiden Formate nebeneinander
MerkmalZUGFeRD ab 2.0.1XRechnung
AufbauPDF/A-3 mit eingebetteter XML-Dateireine XML-Datei
Lesbar ohne Softwareja, als PDFnein, nur mit Viewer
SyntaxCIIUBL oder CII
Typischer EinsatzGeschäftsverkehr zwischen Unternehmenöffentliche Auftraggeber, auch zwischen Unternehmen
BesonderheitProfile MINIMUM und BASIC-WL unzulässigLeitweg-ID bei Behörden

ZUGFeRD oder XRechnung: welches Format passt

Das Umsatzsteuergesetz schreibt kein bestimmtes Format vor, es verlangt nur die Norm EN 16931. Welches Format Sie verwenden, ist zunächst Ihre Entscheidung. Ob Ihr Kunde ein bestimmtes Format verlangen darf, ist eine Frage des Vertrags, nicht des Steuerrechts.

Abwägung

ZUGFeRD statt XRechnung im Geschäftsverkehr

Vorteile

  • Kunden ohne passendes Programm können die Rechnung als PDF lesen.
  • Der Übergang ist für Ihre Kunden einfacher, die Rechnung sieht aus wie bisher.

Nachteile

  • Zwei Darstellungen in einer Datei: Weichen sie ab, gilt die weniger sichtbare XML.
  • Behörden nehmen in der Regel nur die XRechnung an.

Faustregel: Für Rechnungen an Unternehmen ZUGFeRD im Profil EN 16931, für Rechnungen an Behörden die XRechnung.


Formatfehler und Geschäftsregelfehler

Seit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 unterscheidet die Finanzverwaltung zwei Fehlerarten mit unterschiedlichen Folgen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Prüfprogramme beide oft als kritischen Fehler melden.

Fehlerarten bei der E-Rechnung

Folgen nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025
FehlerBeispielFolge
FormatfehlerDatei entspricht nicht der Syntax, Daten lassen sich nicht vollständig auslesenkeine E-Rechnung, sondern sonstige Rechnung (Rn. 6a)
Geschäftsregelfehler bei einer PflichtangabeSteuerbetrag passt rechnerisch nicht zum Steuersatzkeine ordnungsmäßige Rechnung (Rn. 35a)
Geschäftsregelfehler bei anderen AngabenFeld „Buyer reference“ in einer XRechnung an ein Unternehmen leerumsatzsteuerlich unbeachtlich (Rn. 35a)

Ein Fehler kann auch vorliegen, wenn die Validierung nichts meldet, etwa wenn ein falscher Steuersatz angegeben ist. Welche Folgen eine fehlerhafte Rechnung für den Vorsteuerabzug hat, erklärt der Beitrag zur E-Rechnung.


Prüfen und validieren

Eine Validierung prüft automatisch, ob die Datei der Syntax entspricht und die Geschäftsregeln einhält. Die KoSIT stellt dafür einen kostenlosen Validator bereit, viele Buchhaltungsprogramme prüfen eingehende Rechnungen beim Einlesen selbst. Auf das Ergebnis einer geeigneten Validierung dürfen Sie sich verlassen, die inhaltliche Prüfung der Rechnung ersetzt sie aber nicht (Rn. 35a).

  • Eingehende E-Rechnungen vor der Buchung validieren lassen
  • Validierungsbericht zusammen mit der Rechnung aufbewahren
  • Inhalt wie bisher prüfen: Leistung, Betrag, Steuersatz, Leistungszeitpunkt
  • Bei Formatfehlern eine neue E-Rechnung anfordern
  • Eigene Ausgangsrechnungen testweise validieren, bevor die Pflicht greift

Beim Empfang einer ZUGFeRD-Rechnung liegt der Fehler oft nicht in der Datei, sondern im Ablauf: Wird nur das PDF angesehen, abgetippt oder ausgedruckt, bleiben die XML-Daten ungenutzt, und die Ablage erfüllt die Aufbewahrungspflicht nicht. Richten Sie den Rechnungseingang so ein, dass das Programm die XML-Daten ausliest und die Originaldatei unverändert archiviert. Das spart zugleich das Abtippen von Beträgen, Steuersätzen und Lieferantendaten.

Den strukturierten Datensatz bewahren Sie unverändert im Originalformat auf. Wie lange, steht in den Aufbewahrungsfristen.


Erstellen und übermitteln

ZUGFeRD- und XRechnungen erzeugen Sie in der Regel direkt aus dem Rechnungs- oder Buchhaltungsprogramm. Ein normales PDF nachträglich in eine E-Rechnung umzuwandeln, ist nur sinnvoll, wenn das Programm die XML-Daten vollständig aus den Rechnungsdaten erzeugt und nicht aus dem Bild des PDF.

Für die Übermittlung schreibt das Gesetz keinen Weg vor. Üblich sind E-Mail, ein Kundenportal oder eine Schnittstelle. Peppol ist ein europäisches Netzwerk für die Übermittlung und kein eigenes Format. Es lohnt sich vor allem bei vielen Rechnungen an Behörden oder ins Ausland. Etablierte EDI-Verfahren zwischen Geschäftspartnern dürfen bis Ende 2027 weiterlaufen, danach müssen sie die Norm abbilden.

Die laufende Verarbeitung eingehender E-Rechnungen übernimmt auf Wunsch die Finanzbuchhaltung. Welche Grundsätze für die digitale Buchführung gelten, steht in den Grundlagen der Buchhaltung.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§ 14 Abs. 1 UStG

    Begriff der E-Rechnung

    Kernaussage

    Strukturiertes elektronisches Format nach der Norm EN 16931 oder vereinbartes Format mit vollständiger Extraktion.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. VerwaltungBMF-Schreiben vom 15.10.2025

    E-Rechnung zwischen Unternehmen

    Kernaussage

    Zulässige ZUGFeRD-Profile, Formatfehler (Rn. 6a), Geschäftsregelfehler (Rn. 6b, 35a), Validierung.

  3. StandardXRechnung 3.0

    KoSIT

    Kernaussage

    Nationaler Standard auf Basis der EN 16931, Syntax UBL oder CII.

    Volltext auf xeinkauf.de
  4. StandardZUGFeRD

    FeRD

    Kernaussage

    Hybridformat aus PDF/A-3 und XML, identisch mit Factur-X.

    Volltext auf ferd-net.de

Häufige Fragen

Ist ZUGFeRD 1.0 noch zulässig?

Nein. Als E-Rechnung zwischen Unternehmen gilt ZUGFeRD erst ab Version 2.0.1, und auch dann nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC-WL.

Sind ZUGFeRD und Factur-X dasselbe?

Technisch ja. Factur-X ist die französische Bezeichnung des gemeinsamen Standards, die Dateien sind ab ZUGFeRD 2.x kompatibel.

Muss ich an Unternehmen eine XRechnung schicken?

Nein. Zwischen Unternehmen sind ZUGFeRD ab 2.0.1 und XRechnung gleichermaßen zulässig. Die XRechnung verlangen vor allem öffentliche Auftraggeber.

Wie öffne ich eine XRechnung?

Mit einem Viewer, etwa dem kostenlosen Angebot der Finanzverwaltung unter e-rechnung.elster.de, oder direkt in Ihrem Buchhaltungsprogramm.

Ist Peppol Pflicht?

Nein. Peppol ist nur ein Übermittlungsweg. Für Rechnungen zwischen Unternehmen genügt auch die E-Mail.

Nächster Schritt
Sie wollen E-Rechnungen nicht selbst prüfen und verbuchen?
dilohver übernimmt Belegverarbeitung und laufende Buchung digital, inklusive Auslesen und Ablage eingehender E-Rechnungen im Originalformat.

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