Standort · Berlin

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Berlin

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Berlin und Brandenburg. Internationale Teams, virtuelle Beteiligungen im Start-up und ein Feiertag, den es nur hier gibt, rechnen wir so ab, wie sie bei Ihnen vorkommen.
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Wirtschaftsraum

Was in Berlin anders läuft.

Das Team arbeitet in vielen Sprachen und Ländern

Berliner Unternehmen stellen international ein, und nicht alle Mitarbeitenden sitzen dauerhaft in der Stadt. Wer zeitweise aus dem Ausland arbeitet, verändert unter Umständen, wo Steuer und Sozialversicherung anfallen.

Berlin hat einen Feiertag mehr

Der Internationale Frauentag am 8. März ist in Berlin gesetzlicher Feiertag, in Brandenburg nicht. Viele Beschäftigte pendeln zwischen beiden Ländern. Für Feiertagszuschläge zählt der Ort, an dem gearbeitet wird.

Software wird an Kunden in ganz Europa verkauft

Digitale Leistungen an Privatkunden im EU-Ausland werden ab einer Umsatzgrenze im Land des Kunden besteuert. Dafür gibt es ein zentrales Meldeverfahren, das aber nur funktioniert, wenn die Buchhaltung die Umsätze nach Ländern trennt.

Umsatz kommt im Abo

Viele junge Unternehmen verkaufen Monats- und Jahresabos. Wird ein Jahr im Voraus bezahlt, gehört der Erlös über die Laufzeit verteilt. Nur so zeigt die Auswertung, wie das Geschäft tatsächlich wächst.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Berlin, auch für internationale Teams.

Berliner Betriebe geben uns Stunden, Vertragsänderungen und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Bei Neueinstellungen aus dem Ausland klären wir vorher, welche Steuermerkmale vorliegen und wo die Person versichert ist.

Arbeitet jemand zeitweise aus einem anderen Land, prüfen wir, ob die deutsche Sozialversicherung bestehen bleiben kann, und stellen die nötigen Anträge. Virtuelle Beteiligungen rechnen wir ab, wenn sie ausgezahlt werden.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Berlin, nach Ländern und Laufzeiten sortiert.

Wir buchen Belege, Bank und Zahlungsdienstleister laufend und trennen Umsätze an Privatkunden im EU-Ausland nach Ländern. So liegen die Zahlen für das zentrale Meldeverfahren bereit, wenn es fällig ist.

Abo-Erlöse grenzen wir über die Laufzeit ab, damit Ihre Auswertungen den tatsächlichen Verlauf zeigen. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Berlin im Detail.

Arbeiten aus dem Ausland

Seit Juli 2023 gilt für grenzüberschreitende Telearbeit in vielen europäischen Ländern eine Sonderregel: Bei weniger als der Hälfte der Arbeitszeit im Wohnstaat kann die deutsche Sozialversicherung auf Antrag bestehen bleiben. Wir prüfen die Voraussetzungen und stellen den Antrag.

Virtuelle Beteiligungen

Viele Start-ups beteiligen Mitarbeitende über virtuelle Anteile. Versteuert wird erst, wenn Geld fließt, dann aber als Arbeitslohn. Wir rechnen die Auszahlung als Einmalzahlung ab, mit allen Folgen für Steuer und Beiträge.

Der 8. März

Am Internationalen Frauentag gelten in Berlin die Regeln für Feiertagsarbeit. Wer an diesem Tag in Brandenburg arbeitet, arbeitet an einem Werktag. Wir ordnen die Stunden dem Arbeitsort zu, bevor ein Zuschlag steuerfrei läuft.

Digitale Umsätze im EU-Ausland

Für Umsätze an Privatkunden in anderen EU-Staaten gibt es ein zentrales Meldeverfahren. Wir buchen die Umsätze je Land getrennt und stimmen sie mit den Abrechnungen Ihrer Zahlungsdienstleister ab.

Minijob und Übergangsbereich

Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu

Offene Posten im Blick

Wer viele Kundenrechnungen stellt, braucht einen tagesaktuellen Stand, was bezahlt ist und was nicht. Wir gleichen Zahlungseingänge laufend mit den offenen Posten ab und melden Ihnen, wo nachgehakt werden sollte.

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Berlin mit dilohver arbeiten.

In Berlin arbeiten wir für Start-ups mit internationalen Teams, für Agenturen mit freien Mitarbeitenden und für Gastronomie mit wechselnden Aushilfen. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Strukturen aus, statt an einem Standardfall.

Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand, passen Personalkosten, Abo-Erlöse und Zahlungsströme ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Berlin.

Eine Mitarbeiterin will zwei Monate aus Spanien arbeiten. Was müssen wir tun?

Vor dem Aufenthalt klären, wo sie versichert bleibt und ob in Spanien Steuerpflichten entstehen. Für die Sozialversicherung gibt es Bescheinigungen und Anträge, die vorher gestellt werden sollten. Wir übernehmen die Prüfung und die Anträge.

Wir zahlen virtuelle Anteile aus. Wie wird das abgerechnet?

Als Arbeitslohn im Monat der Auszahlung, meist als Einmalzahlung. Wir brauchen dafür die Beteiligungsvereinbarung und den Auszahlungsbetrag je Person.

Einige Mitarbeitende wohnen in Brandenburg. Haben sie am 8. März frei?

Das richtet sich nach dem Arbeitsort, nicht nach dem Wohnort. Wer in Berlin arbeitet, hat am 8. März einen Feiertag, wer an einem Standort in Brandenburg arbeitet, nicht.

Betreuen Sie auch Betriebe in Potsdam und im Berliner Umland?

Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz in Brandenburg ändert am Ablauf nichts. Es gelten dann die Brandenburger Feiertage.

Wir verkaufen Software an Privatkunden in der ganzen EU. Was brauchen Sie von uns?

Die Abrechnungen Ihres Zahlungsdienstleisters mit dem Land des Kunden. Daraus buchen wir die Umsätze je Land und stellen die Zahlen für das zentrale Meldeverfahren bereit.

Wir haben neue Mitarbeitende ohne Steuer-ID. Können Sie trotzdem abrechnen?

Ja, für eine begrenzte Zeit mit vorläufigen Merkmalen. Wir brauchen dafür Angaben zu Familienstand und Religionszugehörigkeit und halten die Frist bis zur Nachreichung nach.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Mehr als Buchhaltung

Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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Unverbindliches Erstgespräch anfragen.

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