Bauarbeiten finden auf wechselnden Baustellen statt, oft mit Wetterausfällen im Winter und Auftragsspitzen im Sommer. Mitarbeiter wechseln häufiger den Einsatzort als in anderen Branchen, und die Auftragslage schwankt saisonal stärker als in einem Bürobetrieb. Der Gesetzgeber und die Tarifpartner haben darauf mit einem eigenen Regelwerk reagiert: dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV), dem Sozialkassenverfahren über SOKA-BAU und ergänzenden Regeln im Sozialgesetzbuch. Diese Regeln kommen zu den allgemeinen Pflichten der Lohnabrechnung hinzu, sie ersetzen sie nicht: Mindestlohn, Sozialversicherung und Lohnsteuer gelten am Bau genauso wie in jedem anderen Betrieb.
Wen der BRTV erfasst
Erfasst sind Betriebe, die überwiegend gewerbliche Bauleistungen erbringen – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband. Das Sozialkassenverfahren prüft die Zugehörigkeit über den zeitlichen Umfang der baulichen Tätigkeiten im Betrieb, nicht über die Gewerbeanmeldung allein. Reine Baunebengewerbe wie Dachdecker- oder Gerüstbaubetriebe können eigenen, kleineren Sozialkassen angehören.
Im Betrieb gilt das Verfahren für alle Arbeitnehmer: gewerbliche Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende. Ausgenommen sind leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und geringfügig Beschäftigte. Wer nur einzelne Beschäftigte meldet, riskiert Nachforderungen für die übrigen.
Anders als oft angenommen, gibt es derzeit keinen eigenständigen, staatlich für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn Bau: Die frühere Bauarbeitsbedingungenverordnung ist Ende 2021 ausgelaufen, eine neue Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz steht bislang aus. Damit gilt für alle Betriebe zunächst der gesetzliche Mindestlohn (13,90 € je Stunde). Darüber liegt der tarifliche Lohn aus dem Bundesrahmentarifvertrag, der tarifgebundene Betriebe unmittelbar bindet und in der Praxis als Branchenstandard gilt.
Der BRTV kennt sechs Lohngruppen, in die jeder gewerbliche Arbeitnehmer nach Ausbildung, Kenntnissen und ausgeübter Tätigkeit einzustufen ist:
| Gruppe | Bezeichnung | Ab 1. April 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Werker/Maschinenwerker | 15,86 € |
| 2 | Fachwerker/Maschinisten/Kraftfahrer | 17,34 € |
| 3 | Facharbeiter/Baugeräteführer | tariflich, über Lohngruppe 2 |
| 4 | Spezialfacharbeiter (Ecklohn) | tariflich, über Lohngruppe 3 |
| 5 | Vorarbeiter | tariflich, über Lohngruppe 4 |
| 6 | Werkpolier/Fachmeister | tariflich, über Lohngruppe 5 |
In der Praxis hilft ein Blick auf die typischen Tätigkeiten. Werker übernehmen einfache Hilfsarbeiten wie Materialtransport und Aufräumen. Fachwerker sind angelernt und führen zum Beispiel einfache Baumaschinen. Facharbeiter haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem Bauberuf, etwa als Maurer, Zimmerer, Beton- und Stahlbetonbauer oder Straßenbauer. Vorarbeiter führen kleinere Teams, Werkpoliere und Fachmeister mehrere Mitarbeiter in einem Teilbereich der Baustelle. Ändert sich die Tätigkeit dauerhaft, etwa nach bestandener Gesellenprüfung, muss auch die Lohngruppe in der Abrechnung angepasst werden.
Zum 1. April 2026 wurden die Löhne der Lohngruppen 1 und 2 erstmals in der Geschichte des BRTV bundeseinheitlich festgelegt: Die bisherige Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern sowie Berlin ist entfallen.
Falsche Lohngruppe, teure Folgen
Wird ein Arbeitnehmer zu niedrig eingruppiert, drohen Nachforderungen des Lohns rückwirkend bis zu drei Jahre sowie Nachmeldungen bei SOKA-BAU. Die Einstufung richtet sich nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, nicht nach der formalen Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag.
Weil Arbeitnehmer im Bau nicht täglich denselben Betrieb erreichen, regelt § 7 BRTV mehrere getrennte Ansprüche bei auswärtiger Tätigkeit, gestaffelt nach Entfernung und Fahrzeit:
| Anspruch | Voraussetzung | Leistung |
|---|---|---|
| Fahrtkostenabgeltung | ab 10 km Entfernung Wohnung–Baustelle, eigenes Fahrzeug | 0,20 € je Kilometer, je Arbeitstag auf 30 € begrenzt |
| Verpflegungszuschuss | mehr als 8 Stunden berufsbedingte Abwesenheit | gestaffelt nach Entfernung |
| Wegezeitentschädigung | ab 75 km Entfernung Betrieb–Baustelle und über 75 Minuten Fahrzeit | gestaffelter Betrag je Fahrt |
| Auslösung | keine tägliche Heimfahrt zumutbar oder möglich | Tagessatz, Unterkunft, Wochenendheimfahrten |
Tariflich und steuerlich sind zwei verschiedene Rechenkreise
Der tarifliche Anspruch aus dem BRTV und die steuerliche Verpflegungspauschale nach § 9 Abs. 4a EStG sind unabhängig voneinander. Der Arbeitgeber schuldet die tarifliche Leistung unabhängig von der Steuer; ob und in welcher Höhe eine gezahlte Auslösung steuerfrei bleibt, prüft die Lohnabrechnung getrennt anhand der Abwesenheitsdauer.
Damit Wetterausfälle im Winter nicht sofort den Monatslohn kürzen, führt jeder Betrieb für seine gewerblichen Arbeitnehmer ein Ausgleichskonto (§ 3 BRTV). Es verbindet ein Arbeitszeit- mit einem Entgeltkonto: Weicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit vom pauschalierten Monatslohn ab, wird die Differenz auf dem Konto verbucht, statt den Monatslohn schwanken zu lassen. Zeitguthaben und Zeitschuld sind dabei tariflich gedeckelt, damit sich weder zu hohe Vorleistungen des Arbeitgebers noch zu hohe unbezahlte Vorarbeit der Arbeitnehmer aufbauen.
Zwei Kontostände, ein Konto
Für die Wintermonate zahlen Betriebe eine Winterbeschäftigungs-Umlage nach § 354 SGB III, aus der die Bundesagentur für Arbeit ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld finanziert – Wintergeld für Arbeitnehmer und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber.
Für die Abrechnung heißt das: Die Umlage läuft das ganze Jahr über mit, auch im Sommer, und wird zusammen mit den übrigen Beiträgen abgeführt. Der Arbeitnehmeranteil wird wie ein Sozialversicherungsbeitrag vom Bruttolohn einbehalten und erscheint auf der Lohnabrechnung als eigene Position. Die Leistungen dagegen gibt es nur in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März (§ 101 SGB III).
Winterbeschäftigungs-Umlage
Stand 2026
Wie Saison-Kurzarbeitergeld im Einzelnen beantragt und abgerechnet wird, und wie das Sozialkassenverfahren mit Meldungen und Beiträgen funktioniert, sind eigene Themen mit eigenen Beiträgen – hier reicht der Hinweis, dass beides direkt an die Baulohnabrechnung anschließt.
Bauleistungen lösen zusätzliche Pflichten aus, die außerhalb der eigentlichen Lohnabrechnung greifen, aber denselben Betrieb betreffen: die Bauabzugssteuer mit 15 % Steuerabzug ohne Freistellungsbescheinigung, und bei Subunternehmern häufig die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. Neue Mitarbeiter im Bau müssen außerdem, wie in allen meldepflichtigen Branchen, spätestens bei Arbeitsbeginn sofort angemeldet werden.
Die Kombination aus Tarifrecht, Sozialkassenverfahren und Steuerregeln macht die Baulohnabrechnung deutlich aufwendiger als die eines Bürobetriebs. Fehler bei Lohngruppen oder Meldungen fallen oft erst bei einer Prüfung durch SOKA-BAU oder den Zoll auf, mit Nachzahlungen und Verzugszinsen. Wer die Baulohnabrechnung abgibt, bekommt einen Ansprechpartner, der Lohngruppen, Sozialkassenmeldungen und die saisonalen Sonderregeln laufend im Blick behält.
Rechtsgrundlagen
TarifvertragBundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV)
Gesetz§ 354 SGB III
Winterbeschäftigungs-Umlage
Aufbringung der Mittel für Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld.
VerwaltungsseiteSOKA-BAU: Geltungsbereich
Wer am Sozialkassenverfahren teilnimmt.
https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/geltungsbereich
VerwaltungsseiteSOKA-BAU: Winterbeschäftigungsumlage
Höhe und Aufteilung der Umlage 2026.
https://www.soka-bau.de/soka-bau-a-z/winterbeschaeftigungsumlage
Nein, derzeit nicht. Die frühere Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe ist Ende 2021 ausgelaufen und wurde bislang nicht erneuert. Es gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, darüber liegen die tariflichen Lohngruppen des BRTV.
Maßgeblich ist, ob der Betrieb arbeitszeitlich überwiegend bauliche Leistungen erbringt, nicht die Gewerbeanmeldung. Reine Baunebengewerbe können einer anderen, eigenen Sozialkasse angehören; die Einordnung prüft SOKA-BAU im Einzelfall.
Sie kann steuerfrei bleiben, soweit sie den steuerlich anerkannten Verpflegungsmehraufwand nicht übersteigt. Übersteigende Beträge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Prüfung erfolgt getrennt vom tariflichen Anspruch.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Lohn der richtigen Gruppe rückwirkend, üblicherweise bis zu drei Jahre. Zusätzlich prüft SOKA-BAU, ob dadurch auch Sozialkassenbeiträge nachzumelden sind.
Disclaimer
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen