Wissenswertes

Lohnabrechnung erklärt Aufbau, Abzüge und Pflichtangaben

Eine Lohnabrechnung zeigt Monat für Monat, wie aus dem Bruttolohn nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen der Auszahlungsbetrag wird, und der Arbeitgeber muss sie in Textform erteilen. Wer den Aufbau, die Pflichtangaben und die gängigen Abkürzungen kennt, prüft Abrechnungen schnell und beantwortet Fragen von Beschäftigten sicher. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber und an alle, die eine Gehaltsabrechnung lesen wollen.
Stand: Oktober 2026
Sie wollen die Lohnabrechnung nicht selbst erstellen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber müssen bei jeder Lohnzahlung eine Abrechnung in Textform erteilen (§ 108 GewO). Ändert sich nichts, darf sie entfallen.
  • Was darauf stehen muss, regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung: Angaben zu Arbeitgeber und Beschäftigtem, Steuer- und Versicherungsmerkmale und alle Bezüge und Abzüge.
  • Der Weg führt vom Gesamtbrutto über das steuer- und das beitragspflichtige Brutto zum Netto und schließlich zum Auszahlungsbetrag.
  • Bei 3.500 Euro brutto in Steuerklasse I bleiben 2026 rund 2.340 Euro netto.
  • Lohn, Gehalt und Entgelt meinen dasselbe. Gehalt ist ein fester Monatsbetrag, Lohn wird oft nach Stunden berechnet.

Pflicht zur Lohnabrechnung

Jeder Arbeitnehmer erhält bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform (§ 108 Abs. 1 GewO). Textform heißt: Papier ist nicht nötig, eine PDF-Datei oder ein Zugang zu einem Mitarbeiterportal genügen. Die Abrechnung muss mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Entgelts zeigen, also Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Abzüge, Abschläge und Vorschüsse.

Die Pflicht entfällt, wenn sich gegenüber der letzten Abrechnung nichts geändert hat (§ 108 Abs. 2 GewO). In der Praxis erstellen die meisten Lohnprogramme trotzdem jeden Monat eine Abrechnung, weil sich Steuer- und Sozialversicherungstage oder Jahressummen ohnehin ändern.

Entgeltbescheinigung

Die Lohnabrechnung ist zugleich die Entgeltbescheinigung, die Beschäftigte bei Behörden, Krankenkassen oder Gerichten vorlegen. Ihren Inhalt regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung. Beschäftigte dürfen das Kirchensteuermerkmal vor der Vorlage schwärzen (§ 2 Abs. 2 EBV).


Was auf jeder Abrechnung stehen muss

Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) legt fest, welche Angaben die Bescheinigung enthalten muss. Sie unterscheidet Stammdaten und die eigentlichen Entgeltbestandteile.

Pflichtangaben nach § 1 EBV

Stammdaten auf der Lohnabrechnung
BereichPflichtangaben
ArbeitgeberName und Anschrift
BeschäftigterName, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Beginn und gegebenenfalls Ende der Beschäftigung
ZeitraumAbrechnungszeitraum, Steuertage und Sozialversicherungstage
LohnsteuerSteuerklasse samt Faktor, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge, Steuer-Identifikationsnummer
SozialversicherungBeitragsgruppenschlüssel, Krankenkasse, Kennziffer für Kinder oder Kinderlosigkeit
BesonderheitenKennzeichen für Übergangsbereich und Mehrfachbeschäftigung

Dazu kommen alle Bezüge und Abzüge einzeln nach Art, jeweils mit der Angabe, ob sie laufend oder einmalig sind und ob sie das steuerpflichtige und das beitragspflichtige Entgelt berühren. Daraus ergeben sich die Summen, die jede Abrechnung zeigen muss.


Von Brutto zum Auszahlungsbetrag

Eine Lohnabrechnung folgt immer derselben Logik. Drei Bruttobeträge sind zu unterscheiden, weil nicht jeder Bestandteil gleich behandelt wird.

Die drei Bruttobeträge

Gesamtbrutto
Alle Bezüge des Monats, auch steuerfreie wie Sachbezüge bis zur Freigrenze oder Fahrtkostenzuschüsse.
Steuerbrutto
Der Teil, auf den Lohnsteuer anfällt. Steuerfreie Bezüge und Pauschalversteuertes fehlen hier.
Sozialversicherungsbrutto
Der Teil, aus dem Beiträge berechnet werden, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Vom Steuerbrutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berechnet, vom Sozialversicherungsbrutto die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Was nach diesen gesetzlichen Abzügen übrig bleibt, ist das Netto. Danach folgen noch persönliche Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse oder eine Lohnpfändung. Erst das Ergebnis ist der Auszahlungsbetrag.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen Anteil von rund 740 Euro zur Sozialversicherung, dazu die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Die Beitragssätze stehen als Werte 14,6 % Krankenversicherung, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, 3,6 % Pflegeversicherung, 18,6 % Rentenversicherung und 2,6 % Arbeitslosenversicherung, jeweils hälftig geteilt. Den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten tragen Beschäftigte ab 23 Jahren allein. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von der Steuerklasse ab, die das Finanzamt über ELStAM meldet.


Abkürzungen auf der Lohnabrechnung

Lohnprogramme verwenden viele Kürzel. Die folgenden finden sich auf fast jeder Abrechnung.

Häufige Abkürzungen

Kürzel und ihre Bedeutung
KürzelBedeutungHinweis
StKlSteuerklasseI bis VI, bei Ehepaaren auch mit Faktor
KiFB oder KfbZahl der Kinderfreibeträgewirkt auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer
KiSt, Konf.Kirchensteuer, Konfessionz. B. rk, ev oder „--“ für keine
SV-Tage, St-TageSozialversicherungstage, Steuertagevoller Monat 30 Tage
BGRSBeitragsgruppenschlüsselvier Ziffern für KV, RV, AV, PV, z. B. 1111
PGRSPersonengruppenschlüsselz. B. 101 für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 109 für Minijob
lfd., EZlaufender Bezug, EinmalzahlungEinmalzahlungen werden anders besteuert
VWLvermögenswirksame LeistungenAbzug nach dem Netto
kum.kumuliert, also Summe seit Jahresbeginndient der Jahresprüfung

Lohn, Gehalt und Entgelt

Im Alltag werden die Begriffe unterschiedlich benutzt, rechtlich meinen sie dasselbe: das Arbeitsentgelt. Lohn bezeichnet traditionell eine Vergütung nach Stunden oder Leistung, wie im Handwerk oder in der Gastronomie. Gehalt ist ein fester Monatsbetrag, unabhängig von den geleisteten Stunden. Die Sozialversicherung spricht vom Arbeitsentgelt, das Steuerrecht vom Arbeitslohn. Für die Abrechnung macht es keinen Unterschied, beides läuft über dieselbe Lohnabrechnung.


Fristen für Arbeitgeber

Mit der Abrechnung sind zwei Zahlungen an Behörden verbunden. Beide haben feste Termine, die von der Auszahlung des Lohns unabhängig sind.

Termine je Abrechnungsmonat

Beiträge und Lohnsteuer

  1. Drittletzter Bankarbeitstag des Monats

    Sozialversicherungsbeiträge

    Beiträge des laufenden Monats in voraussichtlicher Höhe an die Krankenkassen, den Beitragsnachweis zwei Arbeitstage vorher (§ 23 Abs. 1 SGB IV).

  2. 10. des Folgemonats

    Lohnsteuer

    Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch abgeben und Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen (§ 41a EStG).

  3. Ende Februar des Folgejahres

    Lohnsteuerbescheinigung

    Elektronische Übermittlung für das abgelaufene Jahr.

Kleinere Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuer je nach Höhe vierteljährlich oder jährlich anmelden. Die Lohnunterlagen sind aufzubewahren, die Fristen erklärt der Beitrag zur digitalen Personalakte.


Fehler erkennen und korrigieren

Fehler entstehen meist bei Stammdaten oder Änderungen im Monat. Wer die Abrechnung mit einer kurzen Liste prüft, findet sie früh.

  • Steuerklasse und Kinderfreibeträge mit den abgerufenen ELStAM vergleichen
  • Beitragsgruppen und Krankenkasse prüfen, besonders bei Werkstudenten, Minijobbern und Rentnern
  • Kennziffer für Kinder in der Pflegeversicherung mit dem Nachweis abgleichen
  • Neue Zulagen, Zuschläge und Einmalzahlungen auf richtige Behandlung prüfen
  • Steuer- und Sozialversicherungstage bei Ein- und Austritt kontrollieren
  • Jahressummen mit der Beitragsbemessungsgrenze vergleichen

Ist eine Abrechnung falsch, wird sie im Lohnprogramm für den betroffenen Monat korrigiert. Das Programm rechnet zurück, berichtigt Meldungen und Beitragsnachweise und gleicht die Differenz in der nächsten Abrechnung aus. Wie die Beitragsbemessungsgrenze bei höheren Gehältern wirkt, steht in einem eigenen Beitrag.


Selbst erstellen oder abgeben

Ob sich die eigene Lohnabrechnung lohnt, hängt weniger von der Zahl der Beschäftigten ab als von der Vielfalt der Fälle: Minijobber, Werkstudenten, Zuschläge, Baulohn oder Rentner machen die Abrechnung anspruchsvoll.

Abwägung

Lohnabrechnung im eigenen Betrieb

Vorteile

  • Volle Kontrolle über Termine und Daten.
  • Kurze Wege bei Rückfragen der Beschäftigten.

Nachteile

  • Laufende Pflege von Programm, Beitragssätzen und Rechtsänderungen.
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit nötig, weil die Termine nicht warten.

Faustregel: Wer im Monat mehr Zeit mit Sonderfällen als mit Routine verbringt, sollte die Abgabe prüfen.

Die laufende Abrechnung samt Meldungen und Bescheinigungen übernimmt auf Wunsch die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§ 108 GewO

    Abrechnung des Arbeitsentgelts

    Kernaussage

    Abrechnung in Textform bei jeder Zahlung, Entfall ohne Änderungen.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. Verordnung§§ 1, 2 EBV

    Entgeltbescheinigungsverordnung

    Kernaussage

    Pflichtangaben, Entgeltbestandteile, Schwärzen des Kirchensteuermerkmals.

    Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz§ 23 SGB IV

    Fälligkeit der Beiträge

    Kernaussage

    Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  4. Gesetz§ 41a EStG

    Lohnsteuer-Anmeldung

    Kernaussage

    Anmeldung und Zahlung bis zum 10. des Folgemonats.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Muss der Arbeitgeber jeden Monat eine Lohnabrechnung erstellen?

Nur wenn sich etwas geändert hat. Bleiben alle Angaben gleich, darf die Abrechnung entfallen. Die meisten Lohnprogramme erstellen sie trotzdem monatlich.

Darf die Lohnabrechnung digital verschickt werden?

Ja. Das Gesetz verlangt Textform, also genügt eine PDF-Datei oder ein Zugang zu einem Portal. Eine Unterschrift ist nicht nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Netto und Auszahlungsbetrag?

Das Netto ist das Gehalt nach Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Auszahlungsbetrag berücksichtigt zusätzlich persönliche Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse oder Pfändungen.

Was bedeutet der Beitragsgruppenschlüssel 1111?

Jede Ziffer steht für einen Versicherungszweig: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. 1111 heißt, dass in allen vier Zweigen allgemeine Beiträge anfallen.

Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?

Das Lohnkonto bis zum Ende des sechsten Jahres nach der letzten Eintragung, die Entgeltunterlagen bis zum Ende des Jahres nach der letzten Betriebsprüfung der Rentenversicherung.

Nächster Schritt
Sie wollen die Lohnabrechnung nicht selbst erstellen?
dilohver übernimmt die laufende Lohnabrechnung digital, inklusive Entgeltbescheinigungen, Meldungen und Beitragsnachweisen für jeden Monat.

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