Jeder Arbeitnehmer erhält bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform (§ 108 Abs. 1 GewO). Textform heißt: Papier ist nicht nötig, eine PDF-Datei oder ein Zugang zu einem Mitarbeiterportal genügen. Die Abrechnung muss mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Entgelts zeigen, also Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Abzüge, Abschläge und Vorschüsse.
Die Pflicht entfällt, wenn sich gegenüber der letzten Abrechnung nichts geändert hat (§ 108 Abs. 2 GewO). In der Praxis erstellen die meisten Lohnprogramme trotzdem jeden Monat eine Abrechnung, weil sich Steuer- und Sozialversicherungstage oder Jahressummen ohnehin ändern.
Entgeltbescheinigung
Die Lohnabrechnung ist zugleich die Entgeltbescheinigung, die Beschäftigte bei Behörden, Krankenkassen oder Gerichten vorlegen. Ihren Inhalt regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung. Beschäftigte dürfen das Kirchensteuermerkmal vor der Vorlage schwärzen (§ 2 Abs. 2 EBV).
Die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) legt fest, welche Angaben die Bescheinigung enthalten muss. Sie unterscheidet Stammdaten und die eigentlichen Entgeltbestandteile.
Pflichtangaben nach § 1 EBV
| Bereich | Pflichtangaben |
|---|---|
| Arbeitgeber | Name und Anschrift |
| Beschäftigter | Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Beginn und gegebenenfalls Ende der Beschäftigung |
| Zeitraum | Abrechnungszeitraum, Steuertage und Sozialversicherungstage |
| Lohnsteuer | Steuerklasse samt Faktor, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge, Steuer-Identifikationsnummer |
| Sozialversicherung | Beitragsgruppenschlüssel, Krankenkasse, Kennziffer für Kinder oder Kinderlosigkeit |
| Besonderheiten | Kennzeichen für Übergangsbereich und Mehrfachbeschäftigung |
Dazu kommen alle Bezüge und Abzüge einzeln nach Art, jeweils mit der Angabe, ob sie laufend oder einmalig sind und ob sie das steuerpflichtige und das beitragspflichtige Entgelt berühren. Daraus ergeben sich die Summen, die jede Abrechnung zeigen muss.
Eine Lohnabrechnung folgt immer derselben Logik. Drei Bruttobeträge sind zu unterscheiden, weil nicht jeder Bestandteil gleich behandelt wird.
Die drei Bruttobeträge
Vom Steuerbrutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berechnet, vom Sozialversicherungsbrutto die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Was nach diesen gesetzlichen Abzügen übrig bleibt, ist das Netto. Danach folgen noch persönliche Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse oder eine Lohnpfändung. Erst das Ergebnis ist der Auszahlungsbetrag.
Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen Anteil von rund 740 Euro zur Sozialversicherung, dazu die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage sowie den Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Die Beitragssätze stehen als Werte 14,6 % Krankenversicherung, 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, 3,6 % Pflegeversicherung, 18,6 % Rentenversicherung und 2,6 % Arbeitslosenversicherung, jeweils hälftig geteilt. Den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten tragen Beschäftigte ab 23 Jahren allein. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von der Steuerklasse ab, die das Finanzamt über ELStAM meldet.
Lohnprogramme verwenden viele Kürzel. Die folgenden finden sich auf fast jeder Abrechnung.
Häufige Abkürzungen
| Kürzel | Bedeutung | Hinweis |
|---|---|---|
| StKl | Steuerklasse | I bis VI, bei Ehepaaren auch mit Faktor |
| KiFB oder Kfb | Zahl der Kinderfreibeträge | wirkt auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer |
| KiSt, Konf. | Kirchensteuer, Konfession | z. B. rk, ev oder „--“ für keine |
| SV-Tage, St-Tage | Sozialversicherungstage, Steuertage | voller Monat 30 Tage |
| BGRS | Beitragsgruppenschlüssel | vier Ziffern für KV, RV, AV, PV, z. B. 1111 |
| PGRS | Personengruppenschlüssel | z. B. 101 für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 109 für Minijob |
| lfd., EZ | laufender Bezug, Einmalzahlung | Einmalzahlungen werden anders besteuert |
| VWL | vermögenswirksame Leistungen | Abzug nach dem Netto |
| kum. | kumuliert, also Summe seit Jahresbeginn | dient der Jahresprüfung |
Im Alltag werden die Begriffe unterschiedlich benutzt, rechtlich meinen sie dasselbe: das Arbeitsentgelt. Lohn bezeichnet traditionell eine Vergütung nach Stunden oder Leistung, wie im Handwerk oder in der Gastronomie. Gehalt ist ein fester Monatsbetrag, unabhängig von den geleisteten Stunden. Die Sozialversicherung spricht vom Arbeitsentgelt, das Steuerrecht vom Arbeitslohn. Für die Abrechnung macht es keinen Unterschied, beides läuft über dieselbe Lohnabrechnung.
Mit der Abrechnung sind zwei Zahlungen an Behörden verbunden. Beide haben feste Termine, die von der Auszahlung des Lohns unabhängig sind.
Termine je Abrechnungsmonat
Beiträge und Lohnsteuer
Drittletzter Bankarbeitstag des Monats
Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge des laufenden Monats in voraussichtlicher Höhe an die Krankenkassen, den Beitragsnachweis zwei Arbeitstage vorher (§ 23 Abs. 1 SGB IV).
10. des Folgemonats
Lohnsteuer
Lohnsteuer-Anmeldung elektronisch abgeben und Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen (§ 41a EStG).
Ende Februar des Folgejahres
Lohnsteuerbescheinigung
Elektronische Übermittlung für das abgelaufene Jahr.
Kleinere Arbeitgeber dürfen die Lohnsteuer je nach Höhe vierteljährlich oder jährlich anmelden. Die Lohnunterlagen sind aufzubewahren, die Fristen erklärt der Beitrag zur digitalen Personalakte.
Fehler entstehen meist bei Stammdaten oder Änderungen im Monat. Wer die Abrechnung mit einer kurzen Liste prüft, findet sie früh.
Ist eine Abrechnung falsch, wird sie im Lohnprogramm für den betroffenen Monat korrigiert. Das Programm rechnet zurück, berichtigt Meldungen und Beitragsnachweise und gleicht die Differenz in der nächsten Abrechnung aus. Wie die Beitragsbemessungsgrenze bei höheren Gehältern wirkt, steht in einem eigenen Beitrag.
Ob sich die eigene Lohnabrechnung lohnt, hängt weniger von der Zahl der Beschäftigten ab als von der Vielfalt der Fälle: Minijobber, Werkstudenten, Zuschläge, Baulohn oder Rentner machen die Abrechnung anspruchsvoll.
Abwägung
Lohnabrechnung im eigenen Betrieb
Vorteile
Nachteile
Faustregel: Wer im Monat mehr Zeit mit Sonderfällen als mit Routine verbringt, sollte die Abgabe prüfen.
Die laufende Abrechnung samt Meldungen und Bescheinigungen übernimmt auf Wunsch die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Rechtsgrundlagen
Gesetz§ 108 GewO
Abrechnung des Arbeitsentgelts
Abrechnung in Textform bei jeder Zahlung, Entfall ohne Änderungen.
Verordnung§§ 1, 2 EBV
Entgeltbescheinigungsverordnung
Pflichtangaben, Entgeltbestandteile, Schwärzen des Kirchensteuermerkmals.
Gesetz§ 23 SGB IV
Fälligkeit der Beiträge
Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
Gesetz§ 41a EStG
Lohnsteuer-Anmeldung
Anmeldung und Zahlung bis zum 10. des Folgemonats.
Nur wenn sich etwas geändert hat. Bleiben alle Angaben gleich, darf die Abrechnung entfallen. Die meisten Lohnprogramme erstellen sie trotzdem monatlich.
Ja. Das Gesetz verlangt Textform, also genügt eine PDF-Datei oder ein Zugang zu einem Portal. Eine Unterschrift ist nicht nötig.
Das Netto ist das Gehalt nach Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Auszahlungsbetrag berücksichtigt zusätzlich persönliche Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen, Vorschüsse oder Pfändungen.
Jede Ziffer steht für einen Versicherungszweig: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. 1111 heißt, dass in allen vier Zweigen allgemeine Beiträge anfallen.
Das Lohnkonto bis zum Ende des sechsten Jahres nach der letzten Eintragung, die Entgeltunterlagen bis zum Ende des Jahres nach der letzten Betriebsprüfung der Rentenversicherung.
Disclaimer
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Inhalte unserer Internetseite (auch etwaige Rechtsbeiträge) lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Der Inhalt dieser Informationen kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle bereitgestellten Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen