Wissenswertes

Weihnachtsgeld abrechnen Steuer, Beiträge und Minijob

Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung: Lohnsteuer wird nach der Jahrestabelle berechnet, Sozialversicherungsbeiträge fallen bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze an. Wer die Rechenwege, die Märzklausel und die Regeln im Minijob kennt, rechnet die Sonderzahlung im November richtig ab und vermeidet Korrekturen. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, die Weihnachtsgeld zahlen oder einführen wollen.
Stand: Oktober 2026
Sie zahlen Weihnachtsgeld und wollen die Abrechnung abgeben?

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Er entsteht aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung.
  • Lohnsteuerlich ist Weihnachtsgeld ein sonstiger Bezug und wird nach der Jahrestabelle besteuert (§ 39b Abs. 3 EStG).
  • In der Sozialversicherung gilt es als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Beiträge fallen nur bis zur anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze an.
  • Zahlungen von Januar bis März können nach der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen sein.
  • Im Minijob zählt zugesagtes Weihnachtsgeld zum regelmäßigen Verdienst und kann die Grenze sprengen.
  • Sachgeschenke bleiben bis 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei, die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt zu Weihnachten nicht.

Wann Beschäftigte Anspruch auf Weihnachtsgeld haben

Kein Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, Weihnachtsgeld zu zahlen. Ein Anspruch entsteht erst durch eine Rechtsgrundlage: einen Tarifvertrag, den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung. Eine betriebliche Übung kann entstehen, wenn Sie wiederholt ohne Vorbehalt zahlen. Zahlen Sie einzelnen Beschäftigten Weihnachtsgeld, gilt außerdem der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Arbeitsrecht

Ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt wirksam ist, ob Stichtags- oder Rückzahlungsklauseln greifen und wie Teilzeitkräfte anteilig zu behandeln sind, sind arbeitsrechtliche Fragen. Für die Lohnabrechnung genügt, ob und in welcher Höhe gezahlt wird. Die Gestaltung von Verträgen gehört in die Hände einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts.

Für die Abrechnung ist die Rechtsgrundlage trotzdem wichtig: Ob Weihnachtsgeld zugesagt ist, entscheidet im Minijob und im Übergangsbereich darüber, ob es zum regelmäßigen Verdienst zählt.


Lohnsteuer auf Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld wird nicht wie ein Monatslohn besteuert, sondern als sonstiger Bezug (§ 39b Abs. 3 EStG). Das Lohnprogramm ermittelt dafür zweimal die Jahreslohnsteuer: einmal auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld, einmal mit. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer folgen daraus.

Der höhere Abzug überrascht viele Beschäftigte. Er ist kein Fehler: Das Weihnachtsgeld wird mit dem Grenzsteuersatz belastet, weil es den Jahresverdienst erhöht. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer gibt es nicht, die Jahressteuer bleibt am Ende dieselbe.

Die Fünftelregelung gilt für Weihnachtsgeld nicht. Sie ist Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit vorbehalten, etwa der Abfindung.


Sozialversicherung: anteilige Beitragsbemessungsgrenze

In der Sozialversicherung ist Weihnachtsgeld einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV). Es wird dem Monat der Auszahlung zugeordnet. Beiträge fallen an, soweit die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht durch das bisherige Entgelt des Jahres ausgeschöpft ist.

Beitragsbemessungsgrenzen

Stand 2026

Kranken- und Pflegeversicherung
69.750 € im Jahr
ab
2025: 66.150 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung
101.400 € im Jahr
ab
2025: 96.600 €

Die anteilige Grenze berechnen Sie von Januar bis zum Auszahlungsmonat, bei Ein- oder Austritt im Laufe des Jahres nur für die Beschäftigungszeit. Bei Gutverdienern ist der Spielraum in der Kranken- und Pflegeversicherung schnell erschöpft.

Die Umlagen U1 und U2 werden auf Einmalzahlungen nicht erhoben. Die Insolvenzgeldumlage fällt dagegen auch auf das Weihnachtsgeld an, sie richtet sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt.


Märzklausel: Zahlung im ersten Quartal

Wird eine Einmalzahlung zwischen Januar und März ausgezahlt, etwa ein verspätetes Weihnachtsgeld oder ein Jahresbonus, kann sie dem letzten Monat des Vorjahres zuzurechnen sein (§ 23a Abs. 4 SGB IV). Das gilt, wenn die Zahlung die anteilige Beitragsbemessungsgrenze von Januar bis zum Auszahlungsmonat überschreitet und die Beschäftigung beim selben Arbeitgeber schon im Vorjahr bestand. Bei gesetzlich Krankenversicherten entscheidet allein die Grenze der Krankenversicherung (§ 23a Abs. 5 SGB IV).

Entscheidungspfad

Greift die Märzklausel?

  1. Wird die Einmalzahlung zwischen dem 1. Januar und dem 31. März ausgezahlt?

  2. Bestand die Beschäftigung bei Ihnen schon im Vorjahr?

  3. Übersteigt die Zahlung zusammen mit dem laufenden Entgelt die anteilige Grenze von Januar bis zum Auszahlungsmonat?

Mögliche Ergebnisse

  • Ergebnis A

    Keine Märzklausel

    Die Zahlung gehört in den Auszahlungsmonat.

  • Ergebnis B

    Märzklausel

    Die Zahlung wird dem Dezember des Vorjahres zugerechnet, es gelten Grenze und Beitragssätze des Vorjahres.

Orientierung, keine verbindliche Prüfung.


Weihnachtsgeld im Minijob

Für Minijobber kommt es darauf an, ob das Weihnachtsgeld mit hinreichender Sicherheit gezahlt wird. Zugesagtes Weihnachtsgeld, etwa aus dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung, rechnen Sie in das regelmäßige Arbeitsentgelt ein. Die Jahressumme darf 7.236 € nicht überschreiten, im Monatsschnitt also 603 €.

Freiwillige Zahlung

Weihnachtsgeld ohne Anspruch, dessen Zahlung und Höhe vorher nicht feststehen, bleibt bei der Prognose des regelmäßigen Verdienstes außer Betracht. Wird es mehrfach ohne Vorbehalt gezahlt, kann daraus ein Anspruch entstehen, und dann zählt es mit. Prüfen Sie vor der Zahlung, ob die Grenze für das kommende Jahr noch hält.

Auf das Weihnachtsgeld im Minijob fallen die üblichen Pauschalbeiträge und die Pauschalsteuer an. Was sonst im Minijob gilt, steht im Beitrag zum Minijob.


Midijob, Teilzeit und Austritt

Im Übergangsbereich zählt zugesagtes Weihnachtsgeld ebenfalls zum regelmäßigen Entgelt. Es kann den Monatsschnitt über 2.000 € heben, dann liegt kein Midijob mehr vor. Wie die Beiträge im Übergangsbereich berechnet werden, erklärt der Beitrag zum Midijob.

Endet die Beschäftigung vor der Auszahlung, ordnen Sie die Einmalzahlung dem letzten Abrechnungszeitraum der Beschäftigung zu (§ 23a Abs. 2 SGB IV). Teilzeitkräfte erhalten, wenn nichts anderes geregelt ist, Weihnachtsgeld in der Regel anteilig nach ihrer Arbeitszeit.

Mindestlohn

Weihnachtsgeld zählt nur in dem Monat für den Mindestlohn, in dem es fällig und unwiderruflich gezahlt wird. Es gleicht einen zu niedrigen Stundenlohn in den anderen Monaten nicht aus. Mehr dazu im Beitrag zum Mindestlohn.


Sachgeschenke und Weihnachtsfeier

Statt Geld verschenken viele Betriebe zu Weihnachten Gutscheine oder Sachgeschenke. Steuerlich gelten dafür andere Grenzen als für das Weihnachtsgeld.

Grenzen für Zuwendungen zu Weihnachten

Steuer- und beitragsfreie Zuwendungen
ZuwendungGrenzeHinweis
Sachgeschenk oder Gutschein50 € im MonatFreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, zählt mit anderen Sachbezügen des Monats
Aufmerksamkeit bis 60 €gilt nichtnur bei persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit
Weihnachtsfeier110 € je TeilnehmerFreibetrag für zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr
Pauschalierung nach § 37b EStG30 % Pauschalsteuerfür Geschenke über der Freigrenze, sozialversicherungsrechtlich gesondert prüfen
Die 50 Euro sind eine Freigrenze: Wird sie um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Wie Gutscheine und Sachbezugskarten die Freigrenze nutzen, erklärt der Beitrag zum steuerfreien Sachbezug.

Die Abrechnung von Einmalzahlungen samt Beitragsgrenzen und Minijob-Prüfung übernimmt auf Wunsch die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§ 39b Abs. 3 EStG

    Lohnsteuer auf sonstige Bezüge

    Kernaussage

    Berechnung über die Jahreslohnsteuer mit und ohne den sonstigen Bezug.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. Gesetz§ 23a SGB IV

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Kernaussage

    Zuordnung zum Auszahlungsmonat, anteilige Beitragsbemessungsgrenze, Märzklausel.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz§ 8 Abs. 2 EStG

    Sachbezüge

    Kernaussage

    Freigrenze von 50 Euro im Monat für Sachbezüge und Gutscheine.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  4. Gesetz§ 2 MiLoG

    Fälligkeit des Mindestlohns

    Kernaussage

    Anrechnung von Zahlungen nur zum Fälligkeitszeitpunkt.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?

Als sonstiger Bezug: Das Lohnprogramm berechnet die Jahreslohnsteuer mit und ohne Weihnachtsgeld, die Differenz wird einbehalten. Dadurch fällt der Abzug meist höher aus als beim Monatslohn.

Ist Weihnachtsgeld sozialversicherungspflichtig?

Ja, als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Beiträge fallen an, soweit die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft ist.

Was ist die Märzklausel?

Eine Regel für Einmalzahlungen im ersten Quartal: Überschreiten sie die anteilige Beitragsbemessungsgrenze, werden sie dem Dezember des Vorjahres zugerechnet, sofern die Beschäftigung schon im Vorjahr bestand.

Darf ein Minijobber Weihnachtsgeld bekommen?

Ja. Zugesagtes Weihnachtsgeld zählt aber zum regelmäßigen Verdienst. Der Minijob bleibt nur bestehen, wenn der Jahresverdienst samt Weihnachtsgeld 7.236 € nicht überschreitet.

Muss ich Weihnachtsgeld zahlen?

Nur wenn ein Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine betriebliche Übung es vorsieht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Nächster Schritt
Sie zahlen Weihnachtsgeld und wollen die Abrechnung abgeben?
dilohver übernimmt die laufende Lohnabrechnung digital, inklusive Einmalzahlungen, Beitragsgrenzen und Prüfung der Minijob-Grenze.

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