Wissenswertes

Feiertage in der Lohnabrechnung

Für Feiertage in der Lohnabrechnung zählt, welche gesetzlichen Feiertage am Ort der Arbeitsstätte gelten, denn neben neun bundesweiten Feiertagen legt jedes Land eigene fest. Wer das richtig zuordnet, zahlt Feiertagslohn und steuerfreie Zuschläge korrekt und vermeidet Nachforderungen. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber mit Standorten in mehreren Ländern oder Gemeinden und an Betriebe, die an Feiertagen arbeiten.
Stand: September 2026
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Das Wichtigste in Kürze

  • Neun Feiertage gelten bundesweit, alle weiteren legen die Länder fest.
  • Für steuerfreie Zuschläge zählt der Feiertag am Ort der Arbeitsstätte, nicht am Wohnort.
  • Für ausgefallene Arbeitszeit zahlen Sie den Lohn, den die Person ohne Feiertag erhalten hätte, auch in Teilzeit und im Minijob.
  • Ein Feiertag im Urlaub ist kein Urlaubstag, bei Krankheit geht der Feiertagslohn der Entgeltfortzahlung vor.
  • Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt, bekommt einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.
  • Zuschläge sind bis 125 % steuerfrei, am 24. Dezember ab 14 Uhr, an Weihnachten und am 1. Mai bis 150 %.

Welche Feiertage gelten

Bundesweit gelten Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Alle weiteren gesetzlichen Feiertage bestimmen die Länder in ihren Feiertagsgesetzen. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gibt es keinen Ersatzfeiertag.

Feiertagskalender

Gesetzliche Feiertage 2026 und 2027
Feiertag20262027Wo
NeujahrDo 01.01.Fr 01.01.bundesweit
Heilige Drei KönigeDi 06.01.Mi 06.01.Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt
Internationaler FrauentagSo 08.03.Mo 08.03.Berlin, Mecklenburg-Vorpommern
KarfreitagFr 03.04.Fr 26.03.bundesweit
OstermontagMo 06.04.Mo 29.03.bundesweit
Tag der ArbeitFr 01.05.Sa 01.05.bundesweit
Christi HimmelfahrtDo 14.05.Do 06.05.bundesweit
PfingstmontagMo 25.05.Mo 17.05.bundesweit
FronleichnamDo 04.06.Do 27.05.Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarlandregional in Sachsen und Thüringen
Augsburger FriedensfestSa 08.08.So 08.08.nur Stadt Augsburg
Mariä HimmelfahrtSa 15.08.So 15.08.Saarlandin Bayern nur in festgestellten Gemeinden
WeltkindertagSo 20.09.Mo 20.09.Thüringen
Tag der Deutschen EinheitSa 03.10.So 03.10.bundesweit
ReformationstagSa 31.10.So 31.10.Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
AllerheiligenSo 01.11.Mo 01.11.Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Buß- und BettagMi 18.11.Mi 17.11.Sachsen
1. WeihnachtsfeiertagFr 25.12.Sa 25.12.bundesweit
2. WeihnachtsfeiertagSa 26.12.So 26.12.bundesweit
In Brandenburg sind zusätzlich Oster- und Pfingstsonntag gesetzliche Feiertage. 2026 und 2027 fallen viele Feiertage auf ein Wochenende: Für eine Fünftagewoche entsteht dann kein Feiertagslohn.

Regionale Feiertage

Drei Feiertage gelten nicht in einem ganzen Land, sondern nur in einzelnen Gemeinden. Hier lohnt der Blick auf die genaue Adresse der Arbeitsstätte.

Wo die Grenze durch das Land geht

Mariä Himmelfahrt ist in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung gesetzlicher Feiertag (Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Feiertagsgesetz). Seit 2025 gilt die Feststellung auf Grundlage des Zensus 2022: In 1.708 von 2.056 Gemeinden ist der 15. August Feiertag, das Landesamt für Statistik stellt dazu eine Gemeindesuche bereit. Das Augsburger Friedensfest am 8. August gilt nur im Stadtgebiet Augsburg. Fronleichnam ist in Sachsen nur in 27 Gemeinden oder Gemeindeteilen der sorbisch-katholischen Oberlausitz Feiertag, in Thüringen dort, wo er schon 1994 begangen wurde, vor allem im Eichsfeld.

Heiligabend, Silvester, Oster- und Pfingstsonntag

Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, Feiertagslohn entsteht an diesen Tagen nicht. Für die steuerfreien Zuschläge stellt das Gesetz sie aber ab 14 Uhr einem Feiertag gleich: am 24. Dezember mit bis zu 150 %, am 31. Dezember mit bis zu 125 % (§ 3b Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG). Oster- und Pfingstsonntag gelten für die Zuschläge in allen Ländern als Feiertag, auch wenn das Landesgesetz sie nicht nennt (R 3b Abs. 3 Satz 4 LStR). Statt 50 % Sonntagszuschlag sind dann 125 % steuerfrei.


Der Arbeitsort entscheidet

Welche Feiertage für die Zuschläge gelten, bestimmen die Vorschriften am Ort der Arbeitsstätte (§ 3b Abs. 2 Satz 4 EStG). Arbeitsstätte ist der Ort, an dem die Person an diesem Tag tatsächlich beruflich tätig wird (R 3b Abs. 3 Satz 3 LStR). Für Beschäftigte an mehreren Standorten oder auf Montage kommt es deshalb auf den Einsatzort am jeweiligen Tag an, nicht auf den Firmensitz und nicht auf den Wohnort.

Gilt der Tag als Feiertag

Prüfen Sie jede Schicht einzeln.

  1. Ist der Tag bundesweit gesetzlicher Feiertag?

  2. Ist er im Land der Arbeitsstätte an diesem Tag gesetzlicher Feiertag?

  3. Gilt er dort nur in bestimmten Gemeinden, etwa Mariä Himmelfahrt, Friedensfest oder Fronleichnam in Sachsen und Thüringen?

  4. Liegt die Arbeitsstätte in einer dieser Gemeinden?

Mögliche Ergebnisse

  • Ergebnis A

    Feiertag

    Feiertagslohn für ausgefallene Arbeit, steuerfreie Feiertagszuschläge für geleistete Arbeit.

  • Ergebnis B

    Kein Feiertag

    normaler Arbeitstag, Zuschläge höchstens als Sonntags- oder Nachtzuschlag steuerfrei.

Orientierung, keine verbindliche Prüfung. Für Heiligabend und Silvester ab 14 Uhr gelten die erhöhten Zuschlagssätze trotzdem.

Homeoffice

Für die Lohnsteuer ist der Fall geklärt: Wer im Homeoffice arbeitet, wird dort beruflich tätig, es zählen die Feiertage am Ort der Wohnung. Arbeitsrechtlich, also für Feiertagslohn und Beschäftigungsverbot, fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung.


Feiertagslohn

Für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, zahlen Sie das Entgelt, das die Person ohne den Ausfall erhalten hätte (§ 2 Abs. 1 EFZG). Bei festem Monatsgehalt läuft das Gehalt einfach weiter. Bei Stundenlohn rechnen Sie die Stunden ab, die laut Arbeitszeitregelung angefallen wären. Der Feiertagslohn ist normal steuer- und beitragspflichtig.

01

Freier Tag

Hätte die Person an dem Wochentag ohnehin nicht gearbeitet, entsteht kein Anspruch. Das trifft Teilzeitkräfte mit festen Tagen.

02

Schichtplan

Liegt der Feiertag auf einem planmäßig freien Tag, gibt es keinen Feiertagslohn. Anders, wenn der Plan gerade wegen des Feiertags so gestaltet wurde (BAG, 6 AZR 510/14).

03

Unentschuldigtes Fehlen

Wer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt, verliert den Anspruch für den Feiertag (§ 2 Abs. 3 EFZG).

Minijob

Auch Minijobber haben Anspruch auf Feiertagslohn. Er zählt zum Verdienst und damit zur Verdienstgrenze. In Monaten mit mehreren Feiertagen auf den Arbeitstagen lohnt deshalb ein Blick auf die Summe.


Feiertag trifft auf Krankheit, Urlaub, Kurzarbeit

Fällt ein Feiertag mit einem anderen Ausfallgrund zusammen, bestimmt das Gesetz, welche Regel vorgeht. Für die Abrechnung ist das wichtig, weil davon Höhe und Erstattung abhängen.

Feiertag und andere Ausfallgründe
FallWas giltHöheRechtsgrundlage
Krank am FeiertagFeiertagslohn geht der Entgeltfortzahlung vorwie ohne Krankheit am Feiertag§ 4 Abs. 2 EFZG
Feiertag im Urlaubkein Urlaubstag, der Urlaubsanspruch wird nicht verbrauchtFeiertagslohn§ 3 Abs. 2 BUrlG
Feiertag in Kurzarbeitgilt als Ausfall wegen des Feiertags, kein KurzarbeitergeldKurzlohn plus Betrag in Höhe des Kurzarbeitergeldes, zahlt der Arbeitgeber§ 2 Abs. 2 EFZG
Unentschuldigt gefehlt am Tag davor oder danachkein Anspruch für den Feiertagentfällt§ 2 Abs. 3 EFZG
Feiertag auf einem Sonntagkein Ersatztag, kein Feiertagslohn bei freiem Sonntag–Landesfeiertagsgesetze

Die Kurzarbeit ist der Fall mit den meisten Fehlern. Die Agentur für Arbeit erstattet für Feiertage nichts, in der Abrechnungsliste setzen Sie den Feiertag im Soll- und im Ist-Entgelt voll an. Wie Kurzarbeitergeld im Bau funktioniert, erklärt der Beitrag zum Saison-Kurzarbeitergeld.


Arbeit am Feiertag

An Sonn- und Feiertagen dürfen Beschäftigte von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich nicht arbeiten (§ 9 Abs. 1 ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz lässt aber zahlreiche Ausnahmen zu, soweit die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann (§ 10 ArbZG).

01

Ausnahmen

unter anderem Gastronomie und Hotels, Krankenhäuser und Pflege, Verkehr, Bewachung, Reinigung und Instandhaltung, Not- und Rettungsdienste.

02

Schichtbetrieb

In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht darf der Feiertag um bis zu sechs Stunden verschoben werden, Bäckereien dürfen bis zu drei Stunden arbeiten.

03

Höchstarbeitszeit

Auch am Feiertag gelten die Grenzen von acht bzw. zehn Stunden am Tag (§ 11 Abs. 2 ArbZG).

Ersatzruhetag

Arbeit am Feiertag und am Sonntag ausgleichen

  1. Arbeit am Sonntag

    Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen

    Mindestens 15 Sonntage im Jahr bleiben frei.

  2. Arbeit am Feiertag an einem Werktag

    Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen

    Der Zeitraum schließt den Feiertag ein (§ 11 Abs. 3 ArbZG).

  3. Ersatzruhetag

    mit der Ruhezeit verbinden

    Elf Stunden Ruhezeit schließen unmittelbar an (§ 11 Abs. 4 ArbZG).


Zuschläge am Feiertag

Zahlen Sie für Arbeit am Feiertag einen Zuschlag, ist er bis 125 % des Grundlohns steuerfrei, am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai bis 150 % (§ 3b Abs. 1 EStG). Der Grundlohn zählt steuerlich bis 50 € je Stunde, beitragsfrei bleiben die Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, gilt nur der Feiertagssatz. Ein Nachtzuschlag kommt dazu.

Schicht über Mitternacht

Beginnt eine Nachtschicht vor Mitternacht, verlängert das Gesetz den Feiertag bis 4 Uhr des Folgetags. In dieser Zeit steigt der Nachtzuschlag zudem auf 40 % (§ 3b Abs. 3 EStG). Beide Zuschläge werden addiert.

Zuschläge sind nur für tatsächlich geleistete Arbeit steuerfrei. Zahlen Sie sie im Feiertagslohn, bei Krankheit oder im Urlaub weiter, sind sie steuer- und beitragspflichtig. Grundlohn, Nachweise und alle übrigen Sätze erklärt der Beitrag zu steuerfreien Zuschlägen.

Werte 2026

Stand 2026

Gesetzlicher Mindestlohn
13,90 € je Stunde
ab
2025: 12,82 €
Verdienstgrenze Minijob
603 € im Monat
ab
2025: 556 €

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, die Minijob-Grenze damit auf 633 €. Die Zuschlagssätze und Grundlohngrenzen stehen fest im Gesetz.

Übernehmen wir Ihre Lohnabrechnung, ordnen wir jede Schicht dem Feiertagskalender ihres Arbeitsorts zu und trennen Feiertagslohn, steuerfreie und beitragspflichtige Zuschläge.

Rechtsgrundlagen

  1. Gesetz§ 2 EFZG

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Kernaussage

    Lohnausfallprinzip, Kurzarbeit am Feiertag, Verlust bei unentschuldigtem Fehlen.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  2. Gesetz§ 4 Abs. 2 EFZG

    Höhe bei Krankheit am Feiertag

    Kernaussage

    Die Höhe richtet sich nach dem Feiertagslohn.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  3. Gesetz§ 3 Abs. 2 BUrlG

    Werktage

    Kernaussage

    Gesetzliche Feiertage zählen nicht als Urlaubstage.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  4. Gesetz§§ 9–11 ArbZG

    Sonn- und Feiertagsruhe

    Kernaussage

    Beschäftigungsverbot, Ausnahmen, Ersatzruhetag.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  5. Gesetz§ 3b EStG

    Steuerfreie Zuschläge

    Kernaussage

    Sätze, Grundlohn bis 50 €, Ort der Arbeitsstätte, Schicht über Mitternacht.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  6. VerwaltungsanweisungR 3b LStR 2026

    Lohnsteuer-Richtlinien

    Kernaussage

    Arbeitsstätte = Ort der Tätigkeit, Oster- und Pfingstsonntag als Feiertag.

    Volltext auf bundesfinanzministerium.de
  7. Verordnung§ 1 SvEV

    Sozialversicherungsentgeltverordnung

    Kernaussage

    Zuschläge beitragsfrei bis Grundlohn 25 €.

    Verordnungstext auf gesetze-im-internet.de
  8. GesetzArt. 1 BayFTG

    Bayerisches Feiertagsgesetz

    Kernaussage

    Mariä Himmelfahrt je Gemeinde, Friedensfest in Augsburg.

    Volltext auf gesetze-bayern.de
  9. RechtsprechungBAG, 24.09.2015, 6 AZR 510/14

    Feiertag im Schichtplan

    Kernaussage

    Anspruch nur, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Ausfalls ist.


Häufige Fragen

Bekommen Teilzeitkräfte den Feiertag bezahlt, wenn sie an dem Tag ohnehin frei hätten?

Nein. Bezahlt wird nur Arbeitszeit, die wegen des Feiertags ausfällt. Hätte die Person an dem Wochentag laut Arbeitszeitregelung nicht gearbeitet, entsteht kein Anspruch.

Müssen Beschäftigte ausgefallene Feiertagsstunden nacharbeiten?

Nein. Der Feiertag ist bezahlte Freizeit. Stunden, die wegen des Feiertags ausfallen, dürfen Sie weder vom Arbeitszeitkonto abziehen noch nacharbeiten lassen.

Sind Heiligabend und Silvester Feiertage?

Nein, beide Tage sind keine gesetzlichen Feiertage, Feiertagslohn entsteht nicht. Für Arbeit ab 14 Uhr sind Zuschläge an Heiligabend bis 150 % und an Silvester bis 125 % des Grundlohns steuerfrei.

Nächster Schritt
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?
dilohver übernimmt die laufende Lohnabrechnung digital und ordnet Feiertage nach dem Arbeitsort Ihrer Beschäftigten zu.

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