Wissenswertes

SOKA-DACH Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks

SOKA-DACH ist die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks und zieht monatlich 14 % der Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer ein, einschließlich Winterbeschäftigungsumlage. Wer Meldung, Beitragsbestandteile und Erstattungen kennt, holt sich das 13. Monatseinkommen und das Ausfallgeld zurück und vermeidet Verzugszinsen. Der Beitrag richtet sich an Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen.
Stand: September 2026
Sie überlegen, Ihre Baulohnabrechnung abzugeben?

Das Wichtigste in Kürze

  • SOKA-DACH ist die gemeinsame Marke von Lohnausgleichskasse, Zusatzversorgungskasse und Zentralem Versorgungswerk des Dachdeckerhandwerks.
  • Der Gesamtbeitrag beträgt 14,00 % der Bruttolohnsumme: 12,40 % Sozialkassenbeitrag und 1,60 % Winterbeschäftigungsumlage.
  • Gemeldet werden alle gewerblichen Arbeitnehmer, auch Minijobber und Rentner, nicht aber Büroangestellte und Auszubildende.
  • Meldung und Zahlung sind bis zum 15. des Folgemonats fällig, danach fallen Verzugszinsen an.
  • Eine Urlaubskasse gibt es im Dachdeckerhandwerk nicht, den Urlaub trägt der Betrieb selbst.
  • Erstattet werden das 13. Monatseinkommen, das Ausfallgeld bei schlechtem Wetter und Ausbildungskosten.

Was SOKA-DACH ist

Dachdeckerbetriebe gehören nicht zum Sozialkassenverfahren des Bauhauptgewerbes, der VTV nimmt das Dachdeckerhandwerk ausdrücklich aus (§ 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 2 VTV). Die Branche hat eigene Kassen, die der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und die IG BAU gemeinsam tragen. Sitz ist Wiesbaden. Wie das Verfahren am Bau funktioniert, steht im Beitrag zum Sozialkassenverfahren.

Begriffe

LAK
Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk, zieht Beiträge ein und erstattet 13. Monatseinkommen und Ausfallgeld
ZVK
Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks, zahlt Beihilfen zur Rente
ZVW
Zentrales Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk, führt die tarifliche Altersversorgung
Betriebskontonummer
Kennung des Betriebs bei SOKA-DACH, gehört in jede Meldung und Überweisung

Der wichtigste Unterschied zum Bau: SOKA-DACH führt keine Urlaubskonten. Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld zahlt der Betrieb nach dem Rahmentarifvertrag (§§ 38 ff. RTV Dachdecker), eine Erstattung gibt es nicht. SOKA-DACH teilt lediglich den Durchschnittsstundenlohn mit, der für die Berechnung des Urlaubsentgelts maßgeblich ist.


Wer gemeldet wird

Erfasst sind Betriebe des Dachdeckerhandwerks als Ganzes, einschließlich selbstständiger Betriebsabteilungen. Ob ein Betrieb dazugehört, richtet sich nach der Tätigkeit, die er überwiegend ausübt. Führt ein Dachdeckerbetrieb überwiegend andere Bauarbeiten aus, kann statt SOKA-DACH das Verfahren von SOKA-BAU greifen.

Welche Kasse ist zuständig

Prüfen Sie vor der ersten Meldung.

  1. Führt der Betrieb überwiegend Arbeiten des Dachdeckerhandwerks aus, etwa Dach, Abdichtung, Fassadenbekleidung?

  2. Führt er überwiegend andere Bauarbeiten aus?

Mögliche Ergebnisse

  • Ergebnis A

    SOKA-DACH

    Betrieb anmelden und ab dem ersten Monat melden.

  • Ergebnis B

    Voraussichtlich SOKA-BAU

    Klären Sie die Einordnung, bevor Sie melden.

  • Ergebnis C

    Keine der beiden Kassen

    Prüfen Sie, ob ein anderes Verfahren gilt.

Orientierung, keine verbindliche Prüfung. Mischbetriebe sollten die Einordnung schriftlich bestätigen lassen.

Zu melden sind alle gewerblich oder überwiegend gewerblich tätigen Arbeitnehmer mit einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit. Eine persönliche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ändert daran nichts.

Wen Sie an SOKA-DACH melden
BeschäftigteMeldepflicht
Gewerbliche Arbeitnehmer, auch im zweiten Arbeitsverhältnisja
Minijobber und Aushilfen, auch ohne Steuerpflichtja
Meister und Betriebsleiter, die auf der Baustelle gewerblich arbeitenja
Rentner, Lagerarbeiter, Reinigungskräfte, mitarbeitende Familienangehörigeja
Angestellte mit kaufmännischer Tätigkeit, etwa im Büronein
Auszubildendenein
Für Praktikanten und Schüler gilt ein eigenes Merkblatt von SOKA-DACH.

Beitrag seit März 2025

Seit dem Meldemonat März 2025 gilt ein bundesweit einheitlicher Beitrag, vorher unterschieden sich West und Ost. Er setzt sich aus vier tariflichen Bestandteilen und der gesetzlichen Winterbeschäftigungsumlage zusammen. Grundlage ist die Bruttolohnsumme aller gemeldeten Arbeitnehmer.

Beiträge SOKA-DACH

Stand 2026

Berufsbildung
2,00 % der Bruttolohnsumme
ab Meldemonat März 2025
Zusatzversorgung
3,20 % der Bruttolohnsumme
ab Meldemonat März 2025
13. Monatseinkommen einschließlich Altersversorgung
6,20 % der Bruttolohnsumme
ab Meldemonat März 2025
vorher im Osten 5,85 %
Beschäftigungssicherung
1,00 % der Bruttolohnsumme
ab Meldemonat März 2025
Winterbeschäftigungsumlage
1,60 % der Bruttolohnsumme
seit
1,00 % Arbeitgeber, 0,60 % Arbeitnehmer

Zusammen 12,40 % Sozialkassenbeitrag und 14,00 % Gesamtbeitrag.

Als Bruttolohn melden Sie das Steuerbrutto ohne Freibeträge, dazu Ausfallgeld, 13. Monatseinkommen, Urlaubsentgelt und Sachbezüge. Pauschal versteuerte Bestandteile nach §§ 40a und 40b EStG rechnen Sie hinzu. Nicht dazu gehören Arbeitgeberbeiträge zur Tariflichen Zusatz-Rente, Gruppen-Unfallversicherung, Krankengeld, Wintergeld und Saison-Kurzarbeitergeld.


Meldung und Zahlung

Je Arbeitnehmer melden Sie monatlich Bruttolohn, Stundenlohn und die Stunden, für die Lohn gezahlt wurde. Dazu zählen auch Urlaubs-, Feiertags-, Wegezeit- und Entgeltfortzahlungsstunden. Bei Festlohn melden Sie die tariflichen Stunden, bei Akkord die tatsächlichen. Stunden mit Krankengeld oder Saison-Kurzarbeitergeld bleiben draußen. Auch Monate ohne Lohn melden Sie, dann als Nullmeldung.

Monatlicher Ablauf

  1. Monatsende

    Lohnabrechnung

    Bruttolohn, Stunden und Ausfallstunden je Arbeitnehmer festhalten.

  2. Bis 15. des Folgemonats

    Meldung und Zahlung

    Über meineSOKA-DACH, direkt aus dem Lohnprogramm oder als CSV-Upload, Zahlung per Lastschrift oder Überweisung.

  3. Ab dem Folgetag

    Verzug

    Verzugszinsen auf den Sozialkassenbeitrag, 1 % Säumniszuschlag je angefangenem Monat auf die Umlage.

Die Direktübertragung bieten unter anderem DATEV, Agenda, Addison und BRZ an. Geben Sie bei Überweisungen immer Betriebskontonummer und Beitragsmonat an. Ein Guthaben bei der Arbeitsagentur dürfen Sie nicht mit dem Beitrag an SOKA-DACH verrechnen.


Was SOKA-DACH erstattet

13. Monatseinkommen

Der Betrieb zahlt einen Teil des 13. Monatseinkommens mit dem Novemberlohn aus und bekommt ihn von SOKA-DACH erstattet. Der volle Anspruch beträgt 89 Durchschnittsstundenlöhne, wenn das Arbeitsverhältnis am 30. November ununterbrochen zwölf Monate besteht. Ab drei Monaten Beschäftigung entsteht ein anteiliger Anspruch, der bei früherem Austritt mit dem letzten Lohn fällig wird. Zusätzlich legt SOKA-DACH 38 Durchschnittsstundenlöhne für die Altersversorgung an.

Ausfallgeld und Winter

Fällt die Arbeit von April bis November aus zwingenden Witterungsgründen mindestens eine Stunde am Tag aus, zahlen Sie Ausfallgeld und beantragen die Erstattung mit der Monatsmeldung. Erstattet werden höchstens 53 Stunden je Arbeitnehmer im Kalenderjahr. Das finanziert der Beitrag zur Beschäftigungssicherung.

Im Winter greifen die Leistungen der Arbeitsagentur, finanziert aus der Winterbeschäftigungsumlage: Zuschuss-Wintergeld von 2,50 € je Ausfallstunde aus Arbeitszeitguthaben, Mehraufwands-Wintergeld von 1,00 € je Arbeitsstunde und das Saison-Kurzarbeitergeld. Mehraufwands-Wintergeld gibt es vom 15. Dezember bis Ende Februar, im Dezember für bis zu 90 und im Januar und Februar für je bis zu 180 Arbeitsstunden. Für Ausfallstunden mit Saison-Kurzarbeitergeld erstattet die Arbeitsagentur außerdem die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, berechnet auf 80 % des ausgefallenen Entgelts. Zuständig für all das ist die Arbeitsagentur, nicht SOKA-DACH.

Berufsbildung

Für Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf erstattet SOKA-DACH nach jedem vollständigen Ausbildungsjahr einen Teil der Ausbildungsvergütung. Den Antrag verschickt die Kasse automatisch. Wird ein Geselle nach bestandener Prüfung mindestens zwölf Monate in Vollzeit weiterbeschäftigt, zahlt SOKA-DACH eine Übernahmeprämie in Höhe eines Monatslohns von 169 Stunden.

SOKA-DACH-Bestätigung

Auftraggeber verlangen oft einen Nachweis, dass der Betrieb seine Sozialkassenbeiträge zahlt. SOKA-DACH stellt die Bestätigung, früher Unbedenklichkeitsbescheinigung, nur aus, wenn alle Meldungen vorliegen und das Beitragskonto ausgeglichen ist.

In unserer Baulohnabrechnung erstellen wir die Monatsmeldung an SOKA-DACH aus der laufenden Abrechnung, beantragen Ausfallgeld und 13. Monatseinkommen und behalten den Arbeitnehmeranteil der Umlage ein. Andere Gewerke haben eigene Verfahren, etwa die Malerkasse und die EWGaLa im Garten- und Landschaftsbau.

Rechtsgrundlagen

  1. EinrichtungSOKA-DACH

    Beitragssätze

    Kernaussage

    Zusammensetzung des Gesamtbeitrags von 14,00 % seit Meldemonat März 2025.

    Volltext auf soka-dach.de
  2. MerkblattSOKA-DACH

    Beitragseinzugsverfahren, Stand September 2023

    Kernaussage

    Meldepflichtige Arbeitnehmer, Bruttolohn, Stunden, Fälligkeit, Verzug.

    Volltext auf soka-dach.de
  3. EinrichtungSOKA-DACH

    13. Monatseinkommen

    Kernaussage

    89 Durchschnittsstundenlöhne, Stichtag 30. November, Ausschlussfristen.

    Volltext auf soka-dach.de
  4. EinrichtungSOKA-DACH

    Urlaub

    Kernaussage

    Kein Urlaubskassenverfahren im Dachdeckerhandwerk.

    Volltext auf soka-dach.de
  5. EinrichtungSOKA-DACH

    Winterbeschäftigungsumlage

    Kernaussage

    1,60 %, Aufteilung, Wintergeld.

    Volltext auf soka-dach.de
  6. Gesetz§§ 354 ff. SGB III

    Winterbeschäftigungsumlage

    Kernaussage

    Umlagepflicht der Betriebe der Winterbauwirtschaft.

    Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Muss ich Minijobber an SOKA-DACH melden?

Ja. Aushilfen und geringfügig Beschäftigte mit gewerblicher Tätigkeit sind melde- und beitragspflichtig, auch wenn keine Steuer anfällt.

Erstattet SOKA-DACH das Urlaubsgeld?

Nein. Im Dachdeckerhandwerk gibt es kein Urlaubskassenverfahren. Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld trägt der Betrieb.

Bis wann muss ein Arbeitnehmer das 13. Monatseinkommen verlangen?

Innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit, schriftlich beim Arbeitgeber. Danach verfällt der Anspruch. Für die Erstattung durch SOKA-DACH gilt für den Betrieb der 31. Mai des Folgejahres.

Kann ich ein Guthaben bei der Arbeitsagentur mit dem Beitrag verrechnen?

Nein. Die Winterbeschäftigungsumlage zieht SOKA-DACH nur für die Arbeitsagentur ein. Erstattungen der Arbeitsagentur laufen getrennt und mindern den Beitrag an SOKA-DACH nicht.

Nächster Schritt
Sie überlegen, Ihre Baulohnabrechnung abzugeben?
dilohver rechnet Löhne im Dachdeckerhandwerk ab, inklusive der Monatsmeldung an SOKA-DACH.

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