Zu den großen Messen braucht die Stadt in kurzer Zeit viele zusätzliche Kräfte: Standpersonal, Service, Sicherheit, Auf- und Abbau. Viele arbeiten nur wenige Tage, und jede Beschäftigungsform hat eigene Grenzen.
Hannover ist Sitz großer Versicherer, dazu kommen Agenturen und Vertriebe. Provisionen, Dienstwagen und Reisekosten im Außendienst machen die Abrechnung aufwendig.
Wer auf Messen in anderen Ländern ausstellt, zahlt dort Umsatzsteuer auf Standmiete, Hotel und Dienstleister. Diese Steuer lässt sich oft zurückholen, aber nur mit Belegen und innerhalb einer Frist.
Fahrzeugbau und Zulieferer arbeiten im Schichtbetrieb, oft tarifgebunden. Zulagen, Zuschläge und Arbeitszeitkonten gehören in jede Abrechnung.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Hannoveraner Betriebe geben uns Stunden, Provisionen und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Messeaushilfen legen wir vor dem ersten Einsatz fest, welche Beschäftigungsform passt.
Im Versicherungsvertrieb rechnen wir Provisionen, Dienstwagen und Reisekosten in einem Lauf ab, damit nichts doppelt oder gar nicht läuft.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und sammeln Auslandsbelege mit ausländischer Umsatzsteuer getrennt. So stehen sie bereit, wenn die Erstattung beantragt wird.
Messekosten ordnen wir der jeweiligen Messe zu, damit Sie sehen, was ein Auftritt gekostet hat. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Wer nur für die Tage einer Messe kommt, ist meist kurzfristig beschäftigt. Dafür zählen die Arbeitstage im Kalenderjahr über alle Arbeitgeber. Kommt dieselbe Person zu mehreren Messen, rechnen wir die Tage zusammen.
Provisionen, die nicht jeden Monat anfallen, werden lohnsteuerlich als sonstige Bezüge behandelt. Kommt ein Dienstwagen dazu, wird auch die private Nutzung versteuert. Wir rechnen beides nach Vertrag ab.
Umsatzsteuer, die Sie in anderen EU-Staaten gezahlt haben, lässt sich über ein elektronisches Verfahren erstatten. Der Antrag für ein Jahr muss bis zum 30. September des Folgejahres gestellt sein. Wir sammeln die Belege dafür laufend.
Der 31. Oktober ist in Niedersachsen gesetzlicher Feiertag. Zuschläge für Arbeit an diesem Tag können steuerfrei sein, wenn in Niedersachsen gearbeitet wird.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft mindestens alle vier Jahre die Beitragsabführung, das Finanzamt die Lohnsteuer in eigenem Turnus. Beanstandet werden regelmäßig dieselben Punkte: Zuschläge ohne Nachweis, falsch eingestufte Aushilfen, Sachbezüge. Wir bereiten die Unterlagen auf und begleiten den Termin.
Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu
In Hannover arbeiten wir für Dienstleister rund um die Messe, für Versicherungsagenturen mit Außendienst und für Zulieferer im Schichtbetrieb. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Betrieben aus.
Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand, passen Provisionen, Reisekosten und Messekosten ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Solange die Arbeitstage im Kalenderjahr unter der Zeitgrenze bleiben und die Tätigkeit nicht berufsmäßig ist, ja. Wir zählen die Tage über alle Messen des Jahres zusammen.
In der Regel ja, über das elektronische Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Der Antrag muss bis zum 30. September des Folgejahres gestellt sein. Wir stellen die Belege dafür zusammen.
Ja. Die Region Hannover gehört dazu, der Ablauf ist derselbe.
Ja, in derselben Abrechnung. Wir brauchen die monatlichen Provisionswerte und die Fahrzeugdaten.
Ja, der 31. Oktober ist in Niedersachsen gesetzlicher Feiertag.
Ja. Wir stimmen im Erstgespräch ab, welcher Tarifvertrag gilt und welche Zulagen bei Ihnen vorkommen.
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