Standort · Oldenburg

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Oldenburg

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Oldenburg und im Oldenburger Land. Ernährungswirtschaft mit strengen Regeln, Energieversorgung und landwirtschaftliche Kunden prägen die Abrechnung hier.
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Wirtschaftsraum

Was Betriebe in Oldenburg beschäftigt.

Fleischwirtschaft braucht eigenes Personal

Im Oldenburger Land ist die Ernährungswirtschaft ein großer Arbeitgeber. In der Fleischwirtschaft dürfen Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung seit 2021 nur noch mit eigenem Personal erledigt werden, und die Arbeitszeit muss elektronisch erfasst sein.

Energieversorger mit Bereitschaft

Energie- und Netzbetreiber halten Leitungen und Anlagen rund um die Uhr in Betrieb. Rufbereitschaft und Einsätze nachts oder am Wochenende werden unterschiedlich vergütet und besteuert.

Kunden und Lieferanten aus der Landwirtschaft

Viele Betriebe arbeiten für und mit Landwirten. Landwirte, die nach Durchschnittssätzen versteuern, weisen einen eigenen Steuersatz aus, der beim Buchen richtig erfasst werden muss.

Baumschulen und Gartenbau im Ammerland

Im Ammerland gibt es viele Baumschulen. Pflanzen werden ermäßigt besteuert, Pflanz- und Pflegearbeiten in der Regel voll. Wer beides anbietet, muss die Umsätze trennen.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Oldenburg, für Lebensmittel und Energie.

Oldenburger Betriebe geben uns Stunden, Schichten und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für die Fleischwirtschaft rechnen wir aus der elektronischen Zeiterfassung ab und melden neue Beschäftigte vor dem ersten Arbeitstag.

Bei Energieversorgern führen wir Rufbereitschaft und Einsätze getrennt, weil nur Einsätze zu begünstigten Zeiten steuerfreie Zuschläge tragen.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Oldenburg, mit Landwirten und Baumschulen.

Belege, Bank und Kasse buchen wir laufend. Rechnungen von Landwirten mit Durchschnittssätzen buchen wir mit dem richtigen Satz.

Für Baumschulen und Gartenbau trennen wir Pflanzenverkauf und Dienstleistungen schon beim Buchen. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Oldenburg im Detail.

Eigenes Personal in der Fleischwirtschaft

Im Kernbereich der Fleischwirtschaft sind Werkverträge und Leiharbeit verboten, Ausnahmen gibt es für kleinere Handwerksbetriebe. Die Arbeitszeit muss täglich elektronisch und manipulationssicher erfasst werden. Wir rechnen direkt aus diesen Zeitdaten ab.

Sofortmeldung in der Fleischwirtschaft

Die Fleischwirtschaft gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht. Jede neue Beschäftigung muss spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet sein. Wir melden, sobald die Personaldaten vorliegen.

Rechnungen von Landwirten

Landwirte mit Durchschnittssatzbesteuerung weisen einen eigenen Steuersatz aus, der als Vorsteuer abziehbar ist. Wir buchen ihn mit dem richtigen Satz.

Rufbereitschaft bei Netzbetreibern

Die Vergütung für die Bereitschaft ist steuerpflichtig, steuerfreie Zuschläge gibt es nur für tatsächliche Einsätze nachts, sonntags oder an Feiertagen. Wir führen beides getrennt.

Kassenführung

Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und müssen dem Finanzamt gemeldet sein. Wir übernehmen die Kassendaten in die Buchhaltung und weisen auf Lücken hin, bevor eine Kassen-Nachschau sie findet.

Lohnpfändung

Liegt ein Pfändungsbeschluss vor, muss der pfändbare Teil des Lohns vom ersten Abrechnungslauf an richtig ermittelt und abgeführt werden. Unterhaltspflichten verändern die Berechnung. Wir übernehmen das und halten den Verlauf nach.

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Oldenburg mit dilohver arbeiten.

Im Oldenburger Land arbeiten wir für Betriebe der Ernährungswirtschaft, für Dienstleister der Energieversorgung und für Baumschulen und Landhandel. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Betrieben aus.

Weil Lohn und Buchhaltung bei uns zusammenlaufen, passen Zeiterfassung, Steuersätze und Bereitschaft ohne Nacharbeit zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Oldenburg.

Wir sind ein Fleischverarbeiter. Dürfen wir für Spitzen Leiharbeiter einsetzen?

Im Kernbereich Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung grundsätzlich nicht mehr, Ausnahmen gibt es für kleinere Handwerksbetriebe. Wir rechnen Ihr eigenes Personal aus der elektronischen Zeiterfassung ab.

Wir kaufen bei Landwirten ein. Warum steht ein anderer Steuersatz auf der Rechnung?

Weil viele Landwirte nach Durchschnittssätzen versteuern. Der ausgewiesene Betrag ist als Vorsteuer abziehbar, wir buchen ihn richtig.

Betreuen Sie auch Betriebe in Bad Zwischenahn, Rastede und im Ammerland?

Ja, das ganze Oldenburger Land. Wir arbeiten digital.

Unsere Baumschule verkauft Pflanzen und pflanzt sie beim Kunden ein. Welcher Steuersatz gilt?

Für die Pflanzen der ermäßigte, für das Einpflanzen in der Regel der volle, wenn beides getrennt vereinbart ist. Wir buchen die Anteile getrennt.

Ist der Reformationstag in Oldenburg ein Feiertag?

Ja, der 31. Oktober ist in Niedersachsen gesetzlicher Feiertag.

Unsere Netztechniker haben Rufbereitschaft. Ist die Vergütung steuerfrei?

Die Bereitschaftsvergütung nicht. Steuerfrei können nur Zuschläge für tatsächliche Einsätze nachts, sonntags oder an Feiertagen sein.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Mehr als Buchhaltung

Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
Dilohver Mitarbeiter unterhalten sich im Besprechungszimmer
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Unverbindliches Erstgespräch anfragen.

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