Viele Beschäftigte Aachener Betriebe wohnen in den Niederlanden oder in Belgien. Wer in Aachen arbeitet, ist in der Regel hier sozialversichert. Eine besondere Grenzgängerregel für die Lohnsteuer gibt es mit beiden Ländern nicht mehr.
Handwerker und Monteure arbeiten regelmäßig in Maastricht, Heerlen oder Eupen. Beide Nachbarländer verlangen vor jedem Einsatz eine Meldung, zusätzlich zur A1-Bescheinigung.
Lieferungen und Leistungen an Unternehmen in den Niederlanden und Belgien laufen meist ohne deutsche Umsatzsteuer. Voraussetzung sind gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die zusammenfassende Meldung der Umsätze.
Rund um die Technische Hochschule entstehen laufend neue Unternehmen. Sie arbeiten mit Fördermitteln, beschäftigen Studierende und wachsen schnell, und die Buchhaltung muss von Anfang an mithalten.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Aachener Betriebe geben uns Stunden, Einsätze und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Beschäftigte aus den Niederlanden und Belgien klären wir vor der Einstellung, wo Sozialversicherung und Lohnsteuer anfallen.
Arbeiten Ihre Leute im Nachbarland, beantragen wir die A1-Bescheinigung und erinnern an die Meldung im Einsatzland, bevor der Einsatz beginnt.
Belege, Bank und Kasse buchen wir laufend. Bei Kunden im Nachbarland prüfen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und halten die Umsätze für die zusammenfassende Meldung bereit.
Für Ausgründungen führen wir Förderprojekte auf eigenen Kostenstellen. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Wer im Nachbarland wohnt und nur in Aachen arbeitet, ist in Deutschland sozialversichert und hier lohnsteuerpflichtig. Arbeitet die Person teilweise auch im Wohnland, kann sich die Zuständigkeit verschieben. Wir prüfen das vor dem ersten Arbeitstag.
Belgien verlangt vor jedem Einsatz eine Limosa-Meldung, die Niederlande eine Meldung über ihr Portal für entsandte Arbeitnehmer. Beides kommt zur A1-Bescheinigung hinzu. Wir erinnern daran und stellen die Daten bereit.
Steuerfreie Lieferungen und Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten müssen gesondert gemeldet werden, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden. Wir buchen die Umsätze so, dass die Meldung direkt daraus entsteht.
Förderer erkennen Personalkosten nur mit Stundennachweis je Projekt an. Wir übernehmen die Projektzuordnung aus Ihrer Zeiterfassung in Lohn und Buchhaltung.
Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können, die Pflicht zum Versand folgt in Stufen. Wir richten den Eingang so ein, dass solche Rechnungen direkt verarbeitet werden, statt als Anhang im Postfach zu liegen.
Im Dreiländereck arbeiten wir für Handwerksbetriebe mit Aufträgen in den Niederlanden und Belgien, für Ausgründungen aus der Hochschule und für Betriebe, deren Belegschaft über drei Länder verteilt wohnt. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Verhältnissen aus.
Liegen Lohn und Buchhaltung bei uns in einem Team, passen Einsätze, Meldungen und Umsätze ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Arbeitet er ausschließlich in Aachen, in Deutschland. Eine Grenzgängerregel, nach der die Niederlande besteuern, gibt es nicht. Arbeitet er teilweise auch in den Niederlanden, prüfen wir die Zuständigkeit neu.
Für jeden Monteur eine A1-Bescheinigung und vor Beginn eine Limosa-Meldung in Belgien. Wir beantragen die A1 und liefern die Daten für die Meldung.
Ja, die ganze Städteregion. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Weil Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten steuerfrei sind, wenn deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist und die Ware dorthin gelangt. Wir prüfen die Nummer und bereiten die zusammenfassende Meldung vor.
Nein, auch wenn viele Betriebe freigeben. Zuschläge für diesen Tag sind nicht als Feiertagszuschlag steuerfrei.
Für jede Person den Status: Minijob, Werkstudent oder regulär. Wir legen ihn vor dem ersten Arbeitstag fest und prüfen ihn zu Semesterbeginn.
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