Viele Bonner Organisationen arbeiten international und entsenden Mitarbeitende in Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Ob sie in Deutschland versichert bleiben, hängt an der Befristung des Einsatzes.
Zahlreiche Ministerien und Bundesbehörden sitzen in Bonn. Wer für sie arbeitet, schickt Rechnungen als strukturierte E-Rechnung über die Plattform des Bundes und kalkuliert Stunden oft nach Vorgaben des Auftraggebers.
Universität, Institute und Wissenschaftsorganisationen finanzieren Projekte über Drittmittel. Personalkosten müssen je Projekt nachgewiesen werden.
Gemeinnützige Organisationen erhalten Spenden, Zuwendungen und Projektmittel mit Zweckbindung. Die Buchhaltung muss nachweisen, wofür welches Geld verwendet wurde.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Bonner Organisationen geben uns Stunden, Einsätze und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Einsätze im Ausland klären wir vorher, ob die deutsche Sozialversicherung weiter gilt und welche Nachweise nötig sind.
In Wissenschaft und Projekten übernehmen wir die Zuordnung der Personalkosten je Förderprojekt.
Zweckgebundene Mittel führen wir je Projekt auf eigenen Konten, damit Verwendungsnachweise direkt aus der Buchhaltung entstehen. Belege, Bank und Kasse buchen wir laufend.
Rechnungen an Bundesbehörden prüfen wir auf das geforderte E-Rechnungsformat. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Gibt es mit dem Einsatzland kein Sozialversicherungsabkommen, bleibt die deutsche Sozialversicherung bestehen, wenn der Einsatz von vornherein befristet ist und das Arbeitsverhältnis in Deutschland fortbesteht. Wir prüfen das vor der Ausreise.
Rechnungen an Bundesbehörden müssen als strukturierte E-Rechnung über die Rechnungseingangsplattform des Bundes eingereicht werden. Wir prüfen Ausgangsrechnungen an öffentliche Auftraggeber auf das Format.
Förderer erkennen Personalkosten nur mit Stundennachweis an. Wir übernehmen die Projektzuordnung aus Ihrer Zeiterfassung, damit Lohn und Verwendungsnachweis übereinstimmen.
Spenden mit Zweckbindung und Projektzuwendungen müssen getrennt geführt werden, bis sie verwendet sind. Wir buchen sie auf eigene Konten und weisen den Stand je Projekt aus.
Wer Mitarbeitende regelmäßig zu Kunden oder auf Montage schickt, erstattet Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung. Was davon steuerfrei bleibt, hängt an Dauer und Ort der Tätigkeit. Wir nehmen die Reisekosten in dieselbe Abrechnung, damit nichts doppelt oder gar nicht läuft.
Maschinen, Fahrzeuge und Ausstattung werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter nach eigenen Regeln. Ein laufend geführtes Anlagenverzeichnis erspart beim Jahresabschluss die Suche nach Rechnungen aus Vorjahren.
In Bonn arbeiten wir für Organisationen mit Mitarbeitenden im Ausland, für Dienstleister der Bundesverwaltung und für Einrichtungen der Wissenschaft. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Anforderungen aus.
Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand, entstehen Projektkosten und Verwendungsnachweise aus denselben Zahlen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Wenn der Einsatz von vornherein befristet ist und das Arbeitsverhältnis mit Ihnen fortbesteht, in der Regel ja. Wir prüfen die Voraussetzungen vor der Ausreise und klären die steuerliche Seite mit Ihnen.
Nein, der Bund verlangt eine strukturierte E-Rechnung über seine Plattform. Wir prüfen Ihre Rechnungen darauf, bevor sie eingereicht werden.
Ja, der Rhein-Sieg-Kreis gehört dazu. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Ja. Jedes Projekt bekommt eigene Kostenstellen, die Stunden übernehmen wir aus Ihrer Zeiterfassung.
Auf eigene Konten je Zweck, bis sie verwendet sind. So sehen Sie jederzeit, welche Mittel noch offen sind.
Nein, weder Weiberfastnacht noch Rosenmontag sind gesetzliche Feiertage, auch wenn viele Arbeitgeber freigeben.
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