Hütten und Weiterverarbeitung arbeiten im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb. Dazu kommen Zulieferer und Instandhalter, die sich nach dem Takt der Werke richten. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden sind hier Alltag.
Der Umbau zu klimafreundlicher Stahlproduktion verändert Belegschaften. Kurzarbeit, Altersteilzeit und Qualifizierung laufen parallel zur normalen Abrechnung und haben jeweils eigene Regeln.
Rund um den Binnenhafen arbeiten Umschlag, Lager und Speditionen. Transporte über die Grenze in die Niederlande und nach Belgien sind häufig, und jede grenzüberschreitende Beförderung braucht die passenden Nachweise.
Dienstleister für Wartung und Instandhaltung arbeiten auf Abruf in den Werken ihrer Kunden. Stunden, Material und Anfahrt müssen je Auftrag erfasst sein, sonst stimmt weder Rechnung noch Nachkalkulation.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Duisburger Betriebe geben uns Stunden, Schichtpläne und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Vollkontinuierliche Schichtsysteme rechnen wir Stunde für Stunde ab, auch wenn Feiertage und Wochenenden zusammenfallen.
Kommt es zu Kurzarbeit oder Altersteilzeit, laufen diese Teile in derselben Abrechnung mit, einschließlich der Erstattungsanträge.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und ordnen Frachtpapiere den Transportrechnungen zu, damit steuerfreie Beförderungen belegt sind.
Für Instandhalter führen wir Aufträge auf eigenen Kostenträgern, sodass Stunden, Material und Anfahrt je Kunde auswertbar sind. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt für diese Stunden nur ein Zuschlag, der höhere. Wer im Dauerbetrieb abrechnet, muss solche Überschneidungen jede Woche auflösen. Wir rechnen aus den Zeitdaten ab, nicht aus festen Monatsbeträgen.
Kurzarbeitergeld wird mit dem Lohn ausgezahlt und von der Agentur für Arbeit erstattet. Dafür braucht es die monatliche Abrechnungsliste je Beschäftigten. Wir erstellen sie mit der Lohnabrechnung.
Grenzüberschreitende Güterbeförderungen sind unter Voraussetzungen umsatzsteuerfrei, innerhalb der EU gilt für Leistungen an Unternehmen meist die Steuerschuld des Kunden. Wir ordnen Frachtpapiere und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beim Buchen zu.
Wer auf Abruf beim Kunden arbeitet, braucht je Auftrag Stunden, Material und Anfahrt. Wir übernehmen die Zuordnung aus Ihren Auftragsdaten in Lohn und Buchhaltung.
Maschinen, Fahrzeuge und Ausstattung werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter nach eigenen Regeln. Ein laufend geführtes Anlagenverzeichnis erspart beim Jahresabschluss die Suche nach Rechnungen aus Vorjahren.
Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu
In Duisburg arbeiten wir für Zulieferer und Instandhalter der Stahlindustrie, für Logistiker am Hafen und für Handwerk und Handel am Niederrhein. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Betrieben aus, auch während sie sich verändern.
Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand, passen Schichtstunden, Aufträge und Frachtbelege ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Für Stunden, die gleichzeitig Sonntag, Feiertag und Nacht sind, dürfen die steuerfreien Zuschläge für Nacht und Feiertag kombiniert werden, Sonntag und Feiertag aber nicht doppelt. Wir rechnen jede Stunde danach ab.
Die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergelds mit dem Lohn und die monatlichen Erstattungsanträge. Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit stellen Sie, wir liefern die Zahlen.
Ja. Wir arbeiten digital, der Standort am Niederrhein spielt dafür keine Rolle.
Zu jeder Rechnung die Frachtpapiere und bei Unternehmenskunden deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wir ordnen beides zu und melden, wo etwas fehlt.
Ja, mit Aufstockungsbetrag, zusätzlichen Rentenbeiträgen und den nötigen Bescheinigungen.
Je nachdem, ob das Kundenwerk eine erste Tätigkeitsstätte ist oder ein wechselnder Einsatzort. Davon hängt ab, was steuerfrei erstattet werden kann. Wir klären das einmal und rechnen dann einheitlich ab.
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