An Weiberfastnacht und Rosenmontag geben viele Kölner Betriebe frei. Gesetzliche Feiertage sind beide Tage aber nicht. Wer dann arbeitet und einen Zuschlag bekommt, bekommt ihn nicht steuerfrei als Feiertagszuschlag.
Sender, Produktionsfirmen und Dienstleister beschäftigen Teams für einzelne Produktionen, oft nur für Tage oder Wochen. Kurz befristete Beschäftigung, freie Mitarbeit und wechselnde Arbeitszeiten liegen dicht beieinander.
Kosten, Förderungen und Erlöse einer Produktion müssen getrennt nachvollziehbar sein, für den Auftraggeber und für den Förderer. Das gelingt nur, wenn jede Produktion eigene Kostenstellen bekommt.
Gastronomie, Kostümhandel und Veranstalter machen einen großen Teil des Jahresumsatzes in wenigen Wochen. Kassen, Kartenzahlungen und Aushilfen laufen dann auf Hochtouren, und die Buchhaltung muss mithalten.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Kölner Betriebe geben uns Stunden, Drehpläne und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Produktionsteams mit kurzen Verträgen legen wir den Status je Person fest, bevor der erste Drehtag abgerechnet wird.
In der Karnevalszeit trennen wir Zuschläge nach Tag und Uhrzeit. Was an Rosenmontag gezahlt wird, läuft anders als ein Zuschlag am Sonntag.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und führen jede Produktion auf eigenen Kostenstellen. Förderanteile und Auftraggeberzahlungen stehen so getrennt nebeneinander.
In der Session stimmen wir Kassen und Kartenumsätze zeitnah ab, damit Auffälligkeiten nicht erst im Frühjahr auffallen. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Steuerfrei sind Zuschläge nur für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, an Sonntagen und nachts. Rosenmontag und Weiberfastnacht gehören nicht dazu. Ein Zuschlag für diese Tage ist steuer- und beitragspflichtig, es sei denn, er entfällt auf Nachtstunden.
Für Film und Fernsehen gelten bei unständig Beschäftigten und kurzen Befristungen eigene Regeln in der Sozialversicherung. Welche greift, hängt an Dauer und Art der Tätigkeit. Wir legen das je Vertrag fest.
Förderer erkennen nur Kosten an, die der Produktion eindeutig zugeordnet sind. Wir buchen Personal- und Sachkosten je Produktion und liefern die Auswertung, aus der der Verwendungsnachweis entsteht.
Für die Karnevalstage stellen viele Betriebe zusätzlich ein. Ob das eine kurzfristige Beschäftigung ist, hängt an den Arbeitstagen im Jahr, auch bei anderen Arbeitgebern. Wir fragen das vor dem ersten Einsatz ab. Mehr dazu
Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und müssen dem Finanzamt gemeldet sein. Wir übernehmen die Kassendaten in die Buchhaltung und weisen auf Lücken hin, bevor eine Kassen-Nachschau sie findet.
Gutscheine, Guthabenkarten und Essenszuschüsse sind nur unter engen Voraussetzungen steuerfrei. Entscheidend ist, wo und wofür sie eingelöst werden können. Wir prüfen jedes Modell, bevor es in die Abrechnung geht. Mehr dazu
In Köln arbeiten wir für Produktionsfirmen mit wechselnden Teams, für Gastronomie mit Karnevalsgeschäft und für Dienstleister rund um die Messe. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Rhythmen aus.
Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns, entstehen Produktionskosten und Personalkosten aus denselben Zahlen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Nein, Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Steuerfrei ist nur der Anteil, der auf Nachtarbeit entfällt, der Rest ist steuer- und beitragspflichtig.
Das hängt davon ab, ob sie angestellt oder selbständig tätig sind und wie lange die Einsätze dauern. Wir legen den Status je Vertrag fest und rechnen danach ab.
Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Umland ändert am Ablauf nichts.
Ja. Jede Produktion bekommt eigene Kostenstellen, Personalkosten laufen aus der Lohnabrechnung direkt dorthin.
Meist eine kurzfristige Beschäftigung. Entscheidend sind die Arbeitstage im Kalenderjahr über alle Arbeitgeber. Wir prüfen das vor dem ersten Messetag.
Ja. Das Gaststättengewerbe gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht, die Meldung muss spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen. Wir übernehmen sie, wenn Sie uns die Daten vorher schicken.
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