Einen bundesweiten Branchenlohn gibt es im Sicherheitsgewerbe nicht. Stattdessen gelten Tarifverträge je Bundesland, von denen mehrere für allgemeinverbindlich erklärt sind. Wer in mehreren Ländern arbeitet, rechnet unter Umständen nach mehreren Tarifverträgen ab.
Jede Wachperson muss vorher über das Bewacherregister angemeldet und von der Behörde als zuverlässig bestätigt sein. Bis dahin darf sie nicht eingesetzt werden, auch nicht zur Aushilfe am Wochenende. Wer kurzfristig Personal braucht, muss diesen Vorlauf einplanen.
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist kein Sonderfall, sondern Teil fast jeder Abrechnung. Steuer und Sozialversicherung begünstigen die Zuschläge nach unterschiedlichen Grenzen. Wer beides gleich behandelt, rechnet in einer der beiden Richtungen falsch.
Lange Schichten enthalten oft Bereitschaftszeit, die tariflich anders vergütet werden kann als Vollarbeit. Die gesetzliche Lohnuntergrenze muss trotzdem über den Monat erreicht sein. Das lässt sich nur prüfen, wenn beide Zeitarten getrennt erfasst werden.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl — dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über eine gesicherte Cloud, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang. Für ein Gespräch vor Ort sind wir im Großraum München schnell da — gebraucht wird es selten, angeboten wird es immer.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Der bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht — dafür ist Ihr Steuerberater da. Die Aufgabenteilung ist eingespielt und in der Regel für beide Seiten die entlastendere Lösung.
Im Sicherheitsdienst gibt es keine Bürozeiten. Nachtschichten, Wochenenden und Feiertage sind der Normalfall, und fast jede Abrechnung enthält Zuschläge, die steuerlich und in der Sozialversicherung unterschiedlich behandelt werden.
Dazu kommt eine Tariflandschaft, die sich nach Bundesländern teilt. In mehreren Ländern sind die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt und gelten damit auch ohne Verbandsmitgliedschaft — mit eigenen Lohngruppen je Tätigkeit und Qualifikation.
Wir führen die Abrechnung für Vollzeit, Teilzeit und Minijob in einem Lauf, trennen steuerfreie von steuerpflichtigen Zuschlagsanteilen und halten die Stundennachweise so, dass sie einer Prüfung durch den Zoll standhalten.
Ein Sicherheitsdienst rechnet meist nach geleisteten Stunden ab. Die Ausgangsrechnung ist deshalb nur so gut wie der Stundennachweis je Objekt — und dieselben Stunden tragen auch die Lohnabrechnung.
Dazu kommen Nachunternehmer bei Spitzen und Veranstaltungen, Dienstkleidung und Ausrüstung, Fahrzeuge für den Revierdienst und eine Haftpflichtversicherung, ohne die es keine Gewerbeerlaubnis gibt. Die Bewachungsverordnung verlangt außerdem eigene Aufzeichnungen zu Aufträgen und Personal.
Wir übernehmen die laufende Buchführung, führen die Objekte als eigene Kostenträger und gleichen fakturierte Stunden gegen abgerechnete Lohnstunden ab.
Im Wach- und Sicherheitsgewerbe verhandeln die Tarifparteien auf Landesebene. In mehreren Ländern ist der Entgelttarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt und gilt dann für alle Betriebe im Geltungsbereich, auch ohne Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. Andere Länder haben keine solche Erklärung, dort gilt der Tarifvertrag nur bei Tarifbindung. Die Lohngruppen richten sich nach Tätigkeit und Qualifikation, etwa danach, ob eine Sachkundeprüfung vorliegt. Welcher Tarifvertrag maßgeblich ist, regelt sein räumlicher Geltungsbereich. Bei Einsätzen in mehreren Ländern ist das je Objekt zu prüfen und in der Abrechnung sauber zuzuordnen.
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze nicht übersteigen und für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt werden. Steuerlich ist der Grundlohn, auf den sie gerechnet werden, bis zu einem Höchstbetrag je Stunde begünstigt. Die Sozialversicherung setzt die Grenze beim Grundlohn niedriger an. Liegt der Stundenlohn dazwischen, ist derselbe Zuschlag steuerfrei, aber beitragspflichtig. Für die Abrechnung heißt das: jede Stunde mit ihrer Uhrzeit erfassen und die beiden Grenzen getrennt anwenden. So bleiben Nacht- und Sonntagszuschläge steuerfrei
Wer eine Wachperson beschäftigen will, meldet sie vorher über das Bewacherregister an, mit Personalien, beabsichtigter Tätigkeit und den Nachweisen über Unterrichtung oder Sachkundeprüfung. Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit. Eingesetzt werden darf die Person erst, wenn die Bestätigung vorliegt. Für bestimmte Tätigkeiten reicht die Unterrichtung nicht, etwa für Kontrollgänge im öffentlichen Raum, den Schutz vor Ladendieben oder den Einlass in Diskotheken — dort ist die Sachkundeprüfung Pflicht. Die Qualifikation entscheidet damit zugleich über den zulässigen Einsatz und oft über die Lohngruppe.
Die Bewachungsverordnung schreibt eigene Aufzeichnungen vor: zu jedem Bewachungsvertrag Auftraggeber, Inhalt und Datum, zu jeder Wachperson die Personalien, Beginn und Ende der Beschäftigung und die erteilten Belehrungen. Sie sind unverzüglich und in deutscher Sprache anzulegen und an der Hauptniederlassung zu sammeln. Daneben gelten die Pflichten aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das das Sicherheitsgewerbe ausdrücklich nennt: Sofortmeldung vor Arbeitsbeginn, Ausweis im Dienst mitführen und die Arbeitszeit aufzeichnen. Die Fristen der beiden Regelwerke unterscheiden sich — beide gelten nebeneinander.
Viele Objektschutzdienste bestehen aus langen Schichten, in denen nicht durchgehend gearbeitet wird. Tarifverträge können für solche Zeiten eine geringere Vergütung vorsehen. Das Bundesarbeitsgericht hat aber entschieden, dass auch Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Lohnuntergrenze ist. Maßgeblich ist, ob die gesamte Vergütung des Monats die Lohnuntergrenze für alle geleisteten Stunden erreicht — einschließlich der Bereitschaft. Dafür müssen Vollarbeit und Bereitschaft getrennt erfasst werden. Arbeitszeitrechtlich gelten für die Schichtlänge zusätzlich eigene Grenzen, die tariflich nur in einem vorgegebenen Rahmen verlängert werden dürfen.
Im Sicherheitsdienst hängen Lohn und Umsatz an denselben Stunden. Was im Wachbuch oder in der Zeiterfassung steht, wird einmal als Lohnstunde und einmal als fakturierte Stunde verwendet. Weichen beide voneinander ab, fehlt entweder Umsatz oder es wurde mehr abgerechnet als geleistet. Ein monatlicher Abgleich je Objekt zeigt, wo Ersatzkräfte, Überstunden oder nicht berechnete Zusatzeinsätze die Marge verändern — und liefert dem Auftraggeber auf Nachfrage den Nachweis zur Rechnung.
In einem Sicherheitsunternehmen läuft der Betrieb rund um die Uhr, die Verwaltung aber meist tagsüber und nebenher. Dienstpläne ändern sich kurzfristig, Einsätze kommen über Nacht dazu, und am Monatsende müssen aus Hunderten Schichtstunden korrekte Löhne und Rechnungen werden.
Das fällt auf, wenn eine neue Kraft am Wochenende einspringen soll, die Freigabe aus dem Bewacherregister aber noch fehlt. Oder wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Objekt die Arbeitszeiten der letzten Wochen sehen will. Oder wenn ein Auftraggeber die Stundennachweise zu einer Rechnung anfordert.
dilohver arbeitet digital, aber nicht anonym. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihre Objekte, Ihren Tarifvertrag und Ihre Schichtmodelle kennt. Rückfragen gehen an einen Menschen und nicht in eine Warteschlange.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Nein. Die Bewachungsverordnung erlaubt die Beschäftigung einer Wachperson erst, wenn die Anmeldung über das Bewacherregister abgeschlossen ist und die Mitteilung oder Bestätigung der Behörde vorliegt. Planen Sie diesen Vorlauf bei Neueinstellungen und kurzfristigen Einsätzen ein. Wir stimmen die Sofortmeldung und den Beginn der Lohnabrechnung auf das Datum der Freigabe ab.
Das richtet sich nach dem räumlichen Geltungsbereich der jeweiligen Tarifverträge und danach, ob sie im betreffenden Land für allgemeinverbindlich erklärt sind. Bei Einsätzen in mehreren Ländern kann es deshalb sein, dass für verschiedene Objekte unterschiedliche Lohngruppen und Zuschläge gelten. Wir ordnen jede Schicht dem maßgeblichen Tarifvertrag zu; die arbeitsrechtliche Einordnung im Zweifelsfall klären Sie mit Ihrem Arbeitgeberverband oder einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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