Energieunternehmen und ihre Dienstleister halten Netze und Anlagen rund um die Uhr in Betrieb. Rufbereitschaft, Einsätze in der Nacht und am Wochenende werden unterschiedlich vergütet und steuerlich unterschiedlich behandelt.
Kliniken, Praxen und Pflegedienste beschäftigen viele Menschen in Schicht- und Bereitschaftsdiensten. Zuschläge, Dienstpläne und Teilzeitmodelle machen die Abrechnung aufwendig.
Essen ist Sitz großer Handelsunternehmen, dazu kommen viele Filialisten. Kassen in jeder Filiale, Bargeldtransporte und Kartenzahlungen müssen täglich zusammenpassen.
Energieintensive Betriebe können sich unter Voraussetzungen einen Teil der Strom- und Energiesteuer erstatten lassen. Grundlage sind Verbrauchsdaten und Nachweise, die aus der Buchhaltung kommen.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Essener Betriebe geben uns Stunden, Dienstpläne und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Rufbereitschaft und tatsächliche Einsätze führen wir getrennt, weil nur Einsätze zu begünstigten Zeiten steuerfreie Zuschläge tragen.
In Kliniken und Pflege rechnen wir Schicht- und Bereitschaftsdienste nach den Dienstplänen ab, auch wenn sie sich kurzfristig ändern.
Wir buchen Belege, Bank und Kassen laufend und stimmen Filialkassen, Bargeld und Kartenzahlungen je Filiale ab. Differenzen fallen so am selben Tag auf, nicht beim Jahresabschluss.
Für energieintensive Betriebe bereiten wir Verbrauchsdaten und Rechnungen so auf, dass Erstattungsanträge beim Zoll darauf aufbauen können. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Die Vergütung für die Bereitschaft selbst ist steuerpflichtig. Steuerfreie Zuschläge gibt es nur für tatsächlich geleistete Arbeit in der Nacht, am Sonntag oder an Feiertagen. Wir trennen beides in der Abrechnung.
Wechselnde Dienste, Tausch unter Kolleginnen und kurzfristige Einspringer verändern die Zuschläge jeden Monat. Wir rechnen nach dem tatsächlich gearbeiteten Dienstplan ab, nicht nach dem geplanten.
Bei vielen Filialen reicht ein Gesamtabgleich nicht. Wir stimmen Kassenbericht, Bargeldeinzahlung und Kartenumsätze je Filiale ab und melden Differenzen zeitnah.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können unter Voraussetzungen eine Entlastung bei Strom- und Energiesteuer beantragen. Der Antrag geht an das Hauptzollamt und braucht Verbrauchsnachweise. Wir liefern die Zahlen aus der Buchhaltung.
Über die Umlageverfahren bekommen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft ganz oder teilweise erstattet. Die Erstattung kommt aber nur, wenn sie beantragt wird. Wir stellen die Anträge mit der Abrechnung, damit kein Anspruch liegen bleibt.
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können, die Pflicht zum Versand folgt in Stufen. Wir richten den Eingang so ein, dass solche Rechnungen direkt verarbeitet werden, statt als Anhang im Postfach zu liegen.
In Essen arbeiten wir für Dienstleister der Energiewirtschaft mit Bereitschaftsdiensten, für Pflegedienste und Praxen und für Handelsbetriebe mit mehreren Filialen. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Strukturen aus.
Weil Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns zusammenlaufen, passen Dienstpläne, Filialkassen und Energiedaten ohne Nacharbeit zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Die Vergütung für die Bereitschaft selbst nicht. Steuerfrei können nur Zuschläge für tatsächliche Einsätze in der Nacht, am Sonntag oder an Feiertagen sein.
So oft, wie Sie die Kassendaten liefern, am besten täglich oder wöchentlich je Filiale. Differenzen melden wir, sobald sie auftauchen.
Ja. Für die Zusammenarbeit spielt der Sitz im Ruhrgebiet keine Rolle, alles läuft digital.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter Voraussetzungen ja. Den Antrag stellen Sie beim Hauptzollamt, wir liefern die Verbrauchs- und Kostendaten aus der Buchhaltung.
Ja. Wir brauchen die tatsächlich gearbeiteten Dienste mit Uhrzeiten und berechnen daraus die Zuschläge.
Ja, in Nordrhein-Westfalen ist der 1. November gesetzlicher Feiertag. Wer an diesem Tag arbeitet, kann einen steuerfreien Feiertagszuschlag bekommen.
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