Viele Beschäftigte pendeln aus Basel oder dem Elsass nach Freiburg. Für Grenzgänger aus der Schweiz ist der deutsche Lohnsteuerabzug begrenzt, für solche aus Frankreich kann das Besteuerungsrecht ganz beim Wohnsitzstaat liegen. Beides braucht Nachweise.
Hotels und Gastronomie im Breisgau und Hochschwarzwald arbeiten mit Winter- und Sommersaison. Saisonkräfte, Unterkunft für Personal und Arbeit an Wochenenden gehören dazu.
Rund um Forschung und Handwerk hat sich eine starke Solarbranche entwickelt. Für Lieferung und Montage kleiner Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern gilt ein Nullsteuersatz, für andere Anlagen nicht.
Klinikum, Praxen und Reha-Einrichtungen sind große Arbeitgeber. Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen und steuerpflichtige Zusatzleistungen müssen in der Buchhaltung getrennt sein.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Aus Stunden, Dienstplänen und Abwesenheiten erstellen wir für Freiburger Betriebe die Abrechnung samt Meldungen und Bescheinigungen. Für Grenzgänger aus der Schweiz und dem Elsass prüfen wir vorher die Ansässigkeitsbescheinigung.
In der Hotellerie rechnen wir Saisonverträge und Personalunterkunft ab, auch wenn dieselben Leute jedes Jahr wiederkommen.
Belege, Bank und Kasse buchen wir laufend. Für Solarbetriebe trennen wir Aufträge mit Nullsteuersatz von regulär besteuerten Anlagen.
Für Praxen und Gesundheitsbetriebe führen wir steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen getrennt. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Wer in der Schweiz wohnt, in Freiburg arbeitet und regelmäßig zurückkehrt, ist Grenzgänger. Der deutsche Lohnsteuerabzug ist dann begrenzt, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung des Schweizer Steueramts vorliegt. Wir rechnen erst nach Vorlage entsprechend ab.
Liegen Wohn- und Arbeitsort im jeweiligen Grenzgebiet und kehrt die Person täglich zurück, kann Frankreich besteuern. Dafür braucht es eine Bescheinigung des französischen Finanzamts. Versichert ist die Person in der Regel in Deutschland.
Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Größe auf oder an Wohngebäuden werden mit null Prozent Umsatzsteuer abgerechnet. Größere Anlagen oder Gewerbedächer fallen nicht darunter. Wir ordnen jeden Auftrag beim Buchen zu.
Eine kostenlose oder verbilligte Unterkunft ist ein Sachbezug mit amtlichem Wert. Teilen sich mehrere Personen ein Zimmer, fällt er geringer aus. Wir rechnen ihn jeden Monat mit ab. Mehr dazu
Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und müssen dem Finanzamt gemeldet sein. Wir übernehmen die Kassendaten in die Buchhaltung und weisen auf Lücken hin, bevor eine Kassen-Nachschau sie findet.
Wer viele Kundenrechnungen stellt, braucht einen tagesaktuellen Stand, was bezahlt ist und was nicht. Wir gleichen Zahlungseingänge laufend mit den offenen Posten ab und melden Ihnen, wo nachgehakt werden sollte.
Im Breisgau arbeiten wir für Solar- und Handwerksbetriebe, für Hotels mit Saisonpersonal und für Praxen und Gesundheitsbetriebe, deren Beschäftigte teils in der Schweiz oder in Frankreich wohnen. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Verhältnissen aus.
Liegen Lohn und Buchhaltung bei uns in einem Team, passen Grenzgängerfälle, Saisonlöhne und Steuersätze ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Eine Ansässigkeitsbescheinigung des Schweizer Steueramts. Mit ihr ist der deutsche Steuerabzug begrenzt, ohne sie wird regulär abgerechnet. Wir brauchen die Bescheinigung vor der ersten Abrechnung.
Für Anlagen, die unter den Nullsteuersatz fallen, mit null Prozent. Wir ordnen jeden Auftrag nach Anlagengröße und Gebäude zu.
Ja, den ganzen Breisgau und den Schwarzwald. Wir arbeiten digital.
Als Sachbezug mit amtlichem Wert, geringer bei Mehrbettzimmern. Wir rechnen ihn monatlich mit dem Lohn ab.
Nicht unbedingt. Liegen Wohn- und Arbeitsort im Grenzgebiet und kehrt er täglich zurück, besteuert Frankreich. Dafür muss die französische Bescheinigung vorliegen.
Bis zu bestimmten Prozentsätzen ja, wenn die Stunden einzeln nachgewiesen sind. Ein fester Monatsbetrag reicht dafür nicht. Wir rechnen die Zuschläge aus den Dienstplänen ab.
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