Standort · Augsburg

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Augsburg

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Augsburg und Umgebung. Schichtarbeit im Maschinenbau, Projekte über viele Monate und ein Feiertag, den es nur hier gibt, rechnen wir so ab, wie sie bei Ihnen tatsächlich vorkommen.
4,7 / 5 bei Google – 54 Bewertungen Seit über 5 Jahren am Markt
Empfangsbereich der dilohver Unternehmensgruppe mit Logo
Wirtschaftsraum

Was in Augsburg anders läuft.

Augsburg hat einen Feiertag mehr

Das Hohe Friedensfest am 8. August ist gesetzlicher Feiertag, aber nur im Stadtgebiet. Wer an diesem Tag in Augsburg arbeitet, kann steuerfreie Feiertagszuschläge bekommen, wer im Landkreis arbeitet, nicht. Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort.

In der Fertigung wird in Schichten gearbeitet

Maschinenbau, Luft- und Raumfahrt und Automatisierung prägen die Stadt. Tarifliche Schichtzulagen und steuerfreie Zuschläge sind dabei zwei verschiedene Dinge. Wer sie vermischt, rechnet entweder zu viel oder zu wenig Steuer ab.

Aufträge laufen über viele Monate

Im Anlagen- und Sondermaschinenbau ziehen sich Projekte über Quartale. Anzahlungen, Teilrechnungen und noch nicht fertige Leistungen müssen richtig abgegrenzt werden, sonst zeigt die Auswertung Gewinne oder Verluste, die es so nicht gibt.

Software und Wartung werden über Jahre bezahlt

Robotik- und IT-Unternehmen verkaufen neben Anlagen auch Lizenzen und Wartungsverträge. Wird ein Jahresvertrag im Voraus bezahlt, gehört der Erlös anteilig in die Folgemonate. Sonst sieht der Monat der Rechnung besser aus, als er war.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Augsburg, mit Tarif und Schichtplan.

Augsburger Betriebe geben uns Stunden, Schichten und Abwesenheiten, wir übernehmen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Ist Ihr Betrieb tarifgebunden, bilden wir Zulagen und Eingruppierungen nach Ihrem Tarifvertrag ab.

Das Friedensfest, Montage-Einsätze außerhalb und Mitarbeitende aus dem Landkreis behandeln wir nicht als Sonderfall, sondern als festen Teil der Abrechnung. Ihre Ansprechpartnerin kennt diese Details und muss sie nicht jeden August neu erfragen.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Augsburg, auch bei langen Projekten.

Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und führen Projekte auf eigenen Kostenstellen. Anzahlungen und Teilrechnungen stehen so an der richtigen Stelle, bis die Schlussrechnung kommt.

Wiederkehrende Erlöse aus Wartung und Lizenzen grenzen wir periodengerecht ab. Ihr Steuerberater bekommt die Zahlen in der Form, die er für Umsatzsteuer und Jahresabschluss braucht.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Augsburg im Detail.

Zuschläge am Friedensfest

Am 8. August gelten im Stadtgebiet Augsburg die Regeln für Feiertagsarbeit. Zuschläge für diesen Tag sind nur für Stunden steuerfrei, die tatsächlich in Augsburg geleistet werden. Wir prüfen den Einsatzort, bevor der Zuschlag steuerfrei abgerechnet wird.

Tarifliche Zulagen

Schicht- und Erschwerniszulagen aus dem Tarifvertrag sind grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig. Steuerfrei ist nur der Teil, der auf tatsächliche Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit entfällt. Wir trennen beides in der Abrechnung sichtbar.

Anzahlungen und Teilrechnungen

Eine Anzahlung ist noch kein Erlös, die Umsatzsteuer entsteht aber oft schon mit der Zahlung. Wir buchen Anzahlungen getrennt und rechnen sie in der Schlussrechnung korrekt gegen.

Wartungsverträge abgrenzen

Wird ein Wartungsvertrag für zwölf Monate im Voraus bezahlt, verteilt sich der Erlös auf die Laufzeit. Wir bilden die Abgrenzung monatlich, damit Ihre Auswertungen den tatsächlichen Verlauf zeigen.

Reisekosten und Verpflegung

Wer Mitarbeitende regelmäßig zu Kunden oder auf Montage schickt, erstattet Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung. Was davon steuerfrei bleibt, hängt an Dauer und Ort der Tätigkeit. Wir nehmen die Reisekosten in dieselbe Abrechnung, damit nichts doppelt oder gar nicht läuft.

Erstattung aus den Umlagekassen

Über die Umlageverfahren bekommen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft ganz oder teilweise erstattet. Die Erstattung kommt aber nur, wenn sie beantragt wird. Wir stellen die Anträge mit der Abrechnung, damit kein Anspruch liegen bleibt.

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Augsburg mit dilohver arbeiten.

In Augsburg arbeiten wir für Maschinenbauer mit Schichtbetrieb, für Technologieunternehmen mit Wartungsverträgen und für Handwerksbetriebe mit Kunden in der ganzen Region. Die Abrechnung richten wir nach Ihrem Betrieb, nicht nach einer Vorlage.

Lohn und Buchhaltung aus einer Hand heißt hier vor allem: Projektstunden und Personalkosten landen auf denselben Kostenstellen. Das erspart den Abgleich zwischen zwei Dienstleistern.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Augsburg.

Gilt das Friedensfest auch für Mitarbeitende, die im Landkreis wohnen?

Es kommt nicht auf den Wohnort an, sondern auf den Arbeitsort. Wer am 8. August im Stadtgebiet Augsburg arbeitet, arbeitet an einem Feiertag, wer in Gersthofen oder Friedberg arbeitet, nicht.

Wir sind tarifgebunden. Können Sie unseren Tarifvertrag abbilden?

Ja. Wir stimmen im Erstgespräch ab, welcher Tarifvertrag gilt und welche Zulagen bei Ihnen vorkommen, und richten die Abrechnung danach ein.

Unsere Monteure sind oft wochenlang auswärts. Rechnen Sie die Reisekosten mit ab?

Ja. Reisekosten laufen in derselben Abrechnung wie der Lohn. Bei Einsätzen im Ausland prüfen wir zusätzlich, ob eine A1-Bescheinigung nötig ist.

Betreuen Sie auch Betriebe in Friedberg, Königsbrunn und Neusäß?

Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Umland ändert am Ablauf nichts.

Zum Plärrer stellen wir Aushilfen ein. Wie werden die abgerechnet?

In der Regel als kurzfristige Beschäftigung. Kommen dieselben Aushilfen zum Frühjahrs- und zum Herbstplärrer, zählen beide Einsätze für die Zeitgrenze zusammen. Wir behalten das über das Jahr im Blick.

Unser Tarifvertrag sieht eine Jahressonderzahlung vor. Wie wird sie abgerechnet?

Als Einmalzahlung, die in der Sozialversicherung nach eigenen Regeln verbeitragt wird. Wird sie im ersten Quartal gezahlt, kann sie beitragsrechtlich dem Vorjahr zuzuordnen sein. Wir rechnen sie im Auszahlungsmonat richtig ab.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

4,7 · Google-BewertungenProvenExpert-Siegel
Mehr als Buchhaltung

Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
Dilohver Mitarbeiter unterhalten sich im Besprechungszimmer
Kontakt aufnehmen

Unverbindliches Erstgespräch anfragen.

[ 🟢 ACTIVE ] - Finanzbuchhaltung
089 2000 80 380 info@dilohver.de