Standort · Neu-Ulm

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Neu-Ulm

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Neu-Ulm und Umgebung. Wer auf beiden Seiten der Donau arbeitet, hat mit zwei Bundesländern zu tun – wir halten das auseinander.
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Wirtschaftsraum

Was Betriebe in Neu-Ulm beschäftigt.

Die Landesgrenze verläuft durch den Arbeitsmarkt

Neu-Ulm und Ulm bilden eine Doppelstadt, aber zwei Bundesländer. Nicht jeder bayerische Feiertag gilt auch in Baden-Württemberg. Für Feiertagszuschläge zählt der Ort, an dem gearbeitet wird.

Tarifverträge unterscheiden sich an der Donau

Viele Branchen haben für Bayern und Baden-Württemberg getrennte Tarifgebiete. Betriebe mit Standorten auf beiden Seiten wenden unter Umständen zwei Tarifverträge an, mit eigenen Tabellen und Zulagen.

Filialen auf beiden Seiten des Flusses

Hat ein Betrieb Standorte in Neu-Ulm und Ulm, wird die Gewerbesteuer auf beide Gemeinden aufgeteilt. Maßstab dafür sind die Löhne je Standort. Lohn- und Finanzbuchhaltung müssen die Standorte deshalb getrennt führen.

Handel und Logistik am Autobahnkreuz

Die Lage zwischen zwei Autobahnen zieht Händler und Logistiker mit großen Lagern an. Bestände müssen laufend geführt und zum Jahresende bewertet werden, sonst wird die Inventur zur Suche.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Neu-Ulm, mit Blick über die Donau.

Neu-Ulmer Betriebe geben uns Stunden, Einsatzorte und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Arbeiten Mitarbeitende an Standorten in beiden Bundesländern, ordnen wir Stunden und Feiertage dem jeweiligen Arbeitsort zu.

Gelten bei Ihnen zwei Tarifverträge, bilden wir beide getrennt ab. Jede lohnsteuerliche Betriebsstätte meldet dabei an ihr eigenes Finanzamt.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Neu-Ulm, sauber nach Standorten.

Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und führen jeden Standort als eigene Kostenstelle. Die Löhne je Standort liefern wir gleich mit, damit die Aufteilung der Gewerbesteuer ohne Nacharbeit gelingt.

Für Händler führen wir Bestandskonten und bereiten die Inventur vor. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Neu-Ulm im Detail.

Gewerbesteuer auf zwei Gemeinden

Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag in der Regel nach den Arbeitslöhnen aufgeteilt. Wir weisen die Löhne je Standort aus, damit die Zerlegung auf belastbaren Zahlen steht.

Lohnsteuer je Betriebsstätte

Jede lohnsteuerliche Betriebsstätte meldet die Lohnsteuer ihrer Beschäftigten an das für sie zuständige Finanzamt. Wer Mitarbeitende zwischen Standorten wechseln lässt, muss sie richtig zuordnen. Wir führen das je Standort.

Zwei Tarifgebiete

Gelten für Standorte in Bayern und Baden-Württemberg unterschiedliche Tarifverträge, unterscheiden sich Entgelttabellen, Zulagen und Termine für Tariferhöhungen. Wir bilden jeden Vertrag getrennt ab und stellen Erhöhungen zum richtigen Monat um.

Feiertage nach Arbeitsort

Ob an einem Tag ein Feiertagszuschlag steuerfrei ist, hängt vom Arbeitsort ab. Ein Feiertag in Neu-Ulm kann in Ulm ein Werktag sein. Wir ordnen jede Stunde ihrem Einsatzort zu.

Gutscheine und Sachbezüge

Gutscheine, Guthabenkarten und Essenszuschüsse sind nur unter engen Voraussetzungen steuerfrei. Entscheidend ist, wo und wofür sie eingelöst werden können. Wir prüfen jedes Modell, bevor es in die Abrechnung geht. Mehr dazu

Lohnpfändung

Liegt ein Pfändungsbeschluss vor, muss der pfändbare Teil des Lohns vom ersten Abrechnungslauf an richtig ermittelt und abgeführt werden. Unterhaltspflichten verändern die Berechnung. Wir übernehmen das und halten den Verlauf nach.

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Neu-Ulm mit dilohver arbeiten.

In Neu-Ulm arbeiten wir für Händler mit Lagern an der Autobahn, für Dienstleister mit Kunden auf beiden Seiten der Donau und für Betriebe mit Standorten in zwei Bundesländern. Wir richten Lohn und Buchhaltung an dieser Aufteilung aus.

Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand, stimmen Standorte, Löhne und Gewerbesteuerzerlegung ohne Abgleich überein. Die Zusammenarbeit läuft digital.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Neu-Ulm.

Einige unserer Mitarbeitenden arbeiten in unserer Ulmer Filiale. Was müssen wir beachten?

Für Feiertage und Zuschläge zählt der Arbeitsort, und ist die Filiale eine eigene lohnsteuerliche Betriebsstätte, meldet sie an ihr eigenes Finanzamt. Wir richten beide Standorte getrennt ein.

Wir haben zwei Standorte in zwei Bundesländern. Wie läuft die Gewerbesteuer?

Der Messbetrag wird in der Regel nach den Löhnen je Standort aufgeteilt. Wir liefern Ihrem Steuerberater die Lohnsummen je Betriebsstätte.

Betreuen Sie auch Betriebe in Senden, Weißenhorn und Illertissen?

Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Landkreis ändert am Ablauf nichts.

Arbeiten Sie auch für Betriebe in Ulm?

Ja. Die Zusammenarbeit ist nicht an Bayern gebunden. Für Betriebe in Baden-Württemberg gelten dann die dortigen Feiertage und Tarifverträge.

Unsere Ulmer Filiale hat am 15. August geöffnet. Gibt es dort einen Feiertagszuschlag?

Nein. In Baden-Württemberg ist Mariä Himmelfahrt kein gesetzlicher Feiertag, für einen steuerfreien Feiertagszuschlag zählt der Arbeitsort. Fällt der Tag auf einen Sonntag, gelten die Regeln für Sonntagsarbeit.

Wir verlegen einen Standort von Neu-Ulm nach Ulm. Was ändert sich in der Abrechnung?

Feiertage und gegebenenfalls das Tarifgebiet ändern sich mit dem Arbeitsort, und die lohnsteuerliche Betriebsstätte meldet an ein anderes Finanzamt. Wir stellen die Abrechnung zum Stichtag um.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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