Rund um das Karlsruher Institut für Technologie sind viele Software- und IT-Unternehmen entstanden. Sie beschäftigen Entwicklerinnen, Werkstudierende und Freelancer nebeneinander.
Energieversorger und ihre Dienstleister bauen Netze und Anlagen aus. Rufbereitschaft, Montage im Außendienst und Projektabrechnung gehören zum Alltag.
Große Handelsketten haben ihre Zentralen in der Region, dazu kommen viele Filialbetriebe. Minijobs, Teilzeit und Kassen in jeder Filiale prägen Lohn und Buchhaltung.
Viele Beschäftigte pendeln aus dem Elsass, Kunden sitzen auf beiden Seiten des Rheins. Für Grenzgänger aus Frankreich gilt eine besondere Regel bei der Lohnsteuer.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Karlsruher Betriebe geben uns Stunden, Vertragsdaten und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Grenzgänger aus dem Elsass klären wir vorher, wo Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen.
In der Energiewirtschaft trennen wir Rufbereitschaft und Einsätze, weil nur Einsätze zu begünstigten Zeiten steuerfreie Zuschläge tragen.
Wir buchen Belege, Bank und Kassen laufend und stimmen Filialkassen und Kartenzahlungen je Standort ab.
Für IT-Unternehmen führen wir Kundenprojekte auf eigenen Kostenstellen und grenzen Lizenz- und Wartungserlöse ab. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Wer im französischen Grenzgebiet wohnt, täglich zurückkehrt und im deutschen Grenzgebiet arbeitet, wird unter Voraussetzungen in Frankreich besteuert. Dafür braucht es eine Bescheinigung des französischen Finanzamts. Wir prüfen sie, bevor ohne Lohnsteuer abgerechnet wird.
Die Vergütung für die Bereitschaft ist steuerpflichtig, steuerfreie Zuschläge gibt es nur für tatsächliche Einsätze nachts, sonntags oder an Feiertagen. Wir führen beides getrennt.
Wer dauerhaft in einem Projektteam arbeitet, feste Zeiten hat und Weisungen folgt, ist oft kein Freelancer mehr. Wir sprechen Grenzfälle an, bevor aus einem Rahmenvertrag eine Beitragsnachforderung wird.
Bei vielen Filialen stimmen wir Kassenbericht, Bargeldeinzahlung und Kartenumsätze je Standort ab und melden Differenzen zeitnah.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft mindestens alle vier Jahre die Beitragsabführung, das Finanzamt die Lohnsteuer in eigenem Turnus. Beanstandet werden regelmäßig dieselben Punkte: Zuschläge ohne Nachweis, falsch eingestufte Aushilfen, Sachbezüge. Wir bereiten die Unterlagen auf und begleiten den Termin.
Wer Mitarbeitende regelmäßig zu Kunden oder auf Montage schickt, erstattet Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung. Was davon steuerfrei bleibt, hängt an Dauer und Ort der Tätigkeit. Wir nehmen die Reisekosten in dieselbe Abrechnung, damit nichts doppelt oder gar nicht läuft.
In Karlsruhe arbeiten wir für IT-Unternehmen mit gemischten Teams, für Dienstleister der Energiewirtschaft und für Filialbetriebe im Handel. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Strukturen aus.
Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand, passen Projektstunden, Filialkassen und Personalkosten ohne Nacharbeit zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Liegen Wohn- und Arbeitsort im jeweiligen Grenzgebiet und kehrt sie täglich zurück, kann das Besteuerungsrecht bei Frankreich liegen. Dafür muss eine Bescheinigung des französischen Finanzamts vorliegen. Versichert ist sie in der Regel in Deutschland.
Die Bereitschaftsvergütung nicht. Steuerfrei können nur Zuschläge für tatsächliche Einsätze nachts, sonntags oder an Feiertagen sein.
Ja, die ganze TechnologieRegion. Wir arbeiten digital, der Sitz spielt keine Rolle.
Nicht grundsätzlich. Kritisch wird es bei dauerhafter Einbindung wie Angestellte. Wir sprechen Fälle an, bei denen eine Statusfeststellung sinnvoll wäre.
Wir führen jede Filiale als eigene Kostenstelle und prüfen die Verdienstgrenzen jeden Monat je Person.
Ja, in Baden-Württemberg ist Fronleichnam gesetzlicher Feiertag, ebenso Heilige Drei Könige und Allerheiligen.
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