Standort · Saarbrücken

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Saarbrücken

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Saarbrücken und dem Saarland. Beschäftigte aus Lothringen, Kunden in Frankreich und Luxemburg und die Industrie im Wandel gehören hier zum Alltag.
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Wirtschaftsraum

Was in Saarbrücken anders läuft.

Frankreich beginnt am Stadtrand

Viele Beschäftigte pendeln täglich aus Lothringen nach Saarbrücken. Ob Deutschland oder Frankreich die Lohnsteuer erhebt, hängt davon ab, ob Wohn- und Arbeitsort jeweils im Grenzgebiet liegen und die Person täglich zurückkehrt.

Im Saarland ist der 15. August überall frei

Mariä Himmelfahrt ist im ganzen Saarland gesetzlicher Feiertag, anders als in Rheinland-Pfalz. Wer Beschäftigte in beiden Ländern einsetzt, muss die Feiertage je Arbeitsort auseinanderhalten.

Kunden in drei Ländern

Saarländische Betriebe liefern an Kunden in Frankreich und Luxemburg. Leistungen an Unternehmen laufen meist ohne deutsche Umsatzsteuer, Arbeiten an Gebäuden im Nachbarland folgen den Regeln des Nachbarlands.

Stahl und Zulieferer im Umbau

Stahlindustrie und Automobilzulieferer prägen das Land und stellen sich um. Kurzarbeit, Altersteilzeit und Qualifizierung laufen neben der normalen Abrechnung.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Saarbrücken, auf beiden Seiten der Grenze.

Saarbrücker Betriebe geben uns Stunden, Einsätze und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Grenzgänger aus Lothringen prüfen wir vorher die französische Bescheinigung und rechnen danach ab.

Arbeiten Ihre Leute in Frankreich oder Luxemburg, beantragen wir die A1-Bescheinigung und erinnern an die Meldung im Einsatzland.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Saarbrücken, mit Kunden in Frankreich und Luxemburg.

Belege, Bank und Kasse buchen wir laufend. Bei Kunden im Nachbarland prüfen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und bereiten die zusammenfassende Meldung vor.

Aufträge an Gebäuden in Frankreich oder Luxemburg kennzeichnen wir gesondert, weil dort das Recht des Nachbarlands gilt. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Saarbrücken im Detail.

Grenzgänger aus Lothringen

Wohnt jemand im französischen Grenzgebiet, arbeitet im deutschen Grenzgebiet und kehrt täglich zurück, kann Frankreich die Lohnsteuer erheben. Dafür braucht es eine Bescheinigung des französischen Finanzamts. Versichert ist die Person in der Regel in Deutschland.

Mariä Himmelfahrt im Saarland

Am 15. August gelten im ganzen Saarland die Regeln für Feiertagsarbeit. In Rheinland-Pfalz ist der Tag ein Werktag. Wir ordnen die Stunden dem Arbeitsort zu, bevor ein Zuschlag steuerfrei läuft.

Einsätze in Frankreich und Luxemburg

Für jeden Einsatz im Nachbarland braucht es eine A1-Bescheinigung, und beide Länder verlangen vorher eine Entsendemeldung über ihr eigenes Portal. Wir beantragen die A1 und stellen die Daten für die Meldung bereit.

Kurzarbeit im Wandel

Kurzarbeitergeld wird mit dem Lohn ausgezahlt und von der Agentur für Arbeit erstattet. Wir erstellen die monatlichen Abrechnungslisten mit der Lohnabrechnung.

Minijob und Übergangsbereich

Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu

E-Rechnung im Eingang

Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können, die Pflicht zum Versand folgt in Stufen. Wir richten den Eingang so ein, dass solche Rechnungen direkt verarbeitet werden, statt als Anhang im Postfach zu liegen.

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Saarbrücken mit dilohver arbeiten.

Im Saarland arbeiten wir für Handwerksbetriebe mit Aufträgen in Frankreich und Luxemburg, für Zulieferer im Wandel und für Betriebe, deren Beschäftigte aus Lothringen pendeln. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Verhältnissen aus.

Liegen Lohn und Buchhaltung bei uns in einem Team, passen Grenzgänger, Einsätze und Auslandsumsätze ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Saarbrücken.

Ein neuer Mitarbeiter wohnt in Forbach. Zahlt er in Deutschland Lohnsteuer?

Nicht unbedingt. Liegen Wohn- und Arbeitsort im jeweiligen Grenzgebiet und kehrt er täglich zurück, besteuert Frankreich. Dafür muss die französische Bescheinigung vorliegen.

Ist der 15. August in Saarbrücken ein Feiertag?

Ja, Mariä Himmelfahrt ist im ganzen Saarland gesetzlicher Feiertag.

Betreuen Sie auch Betriebe in Saarlouis, Völklingen und St. Ingbert?

Ja, das ganze Saarland. Wir arbeiten digital.

Unsere Monteure arbeiten nächste Woche in Luxemburg. Was brauchen wir?

Für jeden eine A1-Bescheinigung und vorher die luxemburgische Entsendemeldung. Wir beantragen die A1 und liefern die Daten für die Meldung.

Wir liefern an Kunden in Metz. Warum ohne Umsatzsteuer?

Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten sind steuerfrei, wenn deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist und die Ware dorthin gelangt. Wir prüfen die Nummer und bereiten die zusammenfassende Meldung vor.

Wir planen Kurzarbeit. Was übernehmen Sie?

Die Berechnung des Kurzarbeitergelds mit dem Lohn und die monatlichen Erstattungsanträge. Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit stellen Sie, wir liefern die Zahlen.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Mehr als Buchhaltung

Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
Dilohver Mitarbeiter unterhalten sich im Besprechungszimmer
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