Viele Beschäftigte pendeln täglich aus Lothringen nach Saarbrücken. Ob Deutschland oder Frankreich die Lohnsteuer erhebt, hängt davon ab, ob Wohn- und Arbeitsort jeweils im Grenzgebiet liegen und die Person täglich zurückkehrt.
Mariä Himmelfahrt ist im ganzen Saarland gesetzlicher Feiertag, anders als in Rheinland-Pfalz. Wer Beschäftigte in beiden Ländern einsetzt, muss die Feiertage je Arbeitsort auseinanderhalten.
Saarländische Betriebe liefern an Kunden in Frankreich und Luxemburg. Leistungen an Unternehmen laufen meist ohne deutsche Umsatzsteuer, Arbeiten an Gebäuden im Nachbarland folgen den Regeln des Nachbarlands.
Stahlindustrie und Automobilzulieferer prägen das Land und stellen sich um. Kurzarbeit, Altersteilzeit und Qualifizierung laufen neben der normalen Abrechnung.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Saarbrücker Betriebe geben uns Stunden, Einsätze und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Grenzgänger aus Lothringen prüfen wir vorher die französische Bescheinigung und rechnen danach ab.
Arbeiten Ihre Leute in Frankreich oder Luxemburg, beantragen wir die A1-Bescheinigung und erinnern an die Meldung im Einsatzland.
Belege, Bank und Kasse buchen wir laufend. Bei Kunden im Nachbarland prüfen wir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und bereiten die zusammenfassende Meldung vor.
Aufträge an Gebäuden in Frankreich oder Luxemburg kennzeichnen wir gesondert, weil dort das Recht des Nachbarlands gilt. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Wohnt jemand im französischen Grenzgebiet, arbeitet im deutschen Grenzgebiet und kehrt täglich zurück, kann Frankreich die Lohnsteuer erheben. Dafür braucht es eine Bescheinigung des französischen Finanzamts. Versichert ist die Person in der Regel in Deutschland.
Am 15. August gelten im ganzen Saarland die Regeln für Feiertagsarbeit. In Rheinland-Pfalz ist der Tag ein Werktag. Wir ordnen die Stunden dem Arbeitsort zu, bevor ein Zuschlag steuerfrei läuft.
Für jeden Einsatz im Nachbarland braucht es eine A1-Bescheinigung, und beide Länder verlangen vorher eine Entsendemeldung über ihr eigenes Portal. Wir beantragen die A1 und stellen die Daten für die Meldung bereit.
Kurzarbeitergeld wird mit dem Lohn ausgezahlt und von der Agentur für Arbeit erstattet. Wir erstellen die monatlichen Abrechnungslisten mit der Lohnabrechnung.
Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können, die Pflicht zum Versand folgt in Stufen. Wir richten den Eingang so ein, dass solche Rechnungen direkt verarbeitet werden, statt als Anhang im Postfach zu liegen.
Im Saarland arbeiten wir für Handwerksbetriebe mit Aufträgen in Frankreich und Luxemburg, für Zulieferer im Wandel und für Betriebe, deren Beschäftigte aus Lothringen pendeln. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Verhältnissen aus.
Liegen Lohn und Buchhaltung bei uns in einem Team, passen Grenzgänger, Einsätze und Auslandsumsätze ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Nicht unbedingt. Liegen Wohn- und Arbeitsort im jeweiligen Grenzgebiet und kehrt er täglich zurück, besteuert Frankreich. Dafür muss die französische Bescheinigung vorliegen.
Ja, Mariä Himmelfahrt ist im ganzen Saarland gesetzlicher Feiertag.
Ja, das ganze Saarland. Wir arbeiten digital.
Für jeden eine A1-Bescheinigung und vorher die luxemburgische Entsendemeldung. Wir beantragen die A1 und liefern die Daten für die Meldung.
Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten sind steuerfrei, wenn deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gültig ist und die Ware dorthin gelangt. Wir prüfen die Nummer und bereiten die zusammenfassende Meldung vor.
Die Berechnung des Kurzarbeitergelds mit dem Lohn und die monatlichen Erstattungsanträge. Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit stellen Sie, wir liefern die Zahlen.
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