Kostenloses Erstgespräch
Zwei kurze Schritte. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag.


Wiesbaden ist seit Jahrhunderten Kurort und heute ein Schwerpunkt der Gesundheitswirtschaft. Kliniken, Reha-Einrichtungen und Therapiepraxen besetzen ihre Dienste auch nachts, sonntags und an Feiertagen.
Kastel, Kostheim und Amöneburg gehören zu Wiesbaden und damit zu Hessen, viele Beschäftigte wohnen aber in Mainz. Auf beiden Ufern gelten nicht dieselben Feiertage.
Viele Praxen und Bäder bieten neben der Behandlung auch Massagen, Kurse oder Kosmetik an. Was medizinisch begründet ist, wird umsatzsteuerlich anders behandelt als das Angebot für das Wohlbefinden.
Kongresse und Firmenveranstaltungen bringen Gäste in Hotels und Tagungshäuser. Veranstalter zahlen oft Monate vor dem Termin an, und die Leistung selbst folgt erst später.
Jede Branche rechnet anders ab. Auf den Branchenseiten finden Sie, worauf es bei Ihnen ankommt.
Lohn und Buchhaltung für Arztpraxen: Eingruppierung, Versorgungswerk und Erlöstrennung.
Zur Branchenseite →Lohn und Buchhaltung für Pflegedienste: Schichtdienst, Tariftreue und Kostenträgerabrechnung.
Zur Branchenseite →Lohn und Buchhaltung für Hotels: Beherbergung, Personalunterkunft und Buchungsportale
Zur Branchenseite →Lohn und Buchhaltung für die Gastronomie: Schichtzuschläge, Trinkgeld und Kassenführung.
Zur Branchenseite →Lohn und Buchhaltung für kleine Unternehmen: Ausgleichsverfahren U1, Statusfragen und E-Rechnung.
Zur Branchenseite →Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Lohnbuchhaltung


Finanzbuchhaltung


Kliniken, Pflegedienste und Kurbetriebe in Wiesbaden geben uns ihre Dienstpläne mit Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden. Wir rechnen die Zuschläge nach tatsächlich geleisteten Stunden ab und trennen sie vom Grundlohn.
Wohnen Ihre Beschäftigten in Mainz, arbeiten aber in Kastel oder in der Innenstadt, richten wir Feiertage nach dem Arbeitsort aus, nicht nach dem Wohnort.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend. Bei Praxen und Bädern trennen wir Heilbehandlungen von Wellnessleistungen, weil nur die einen von der Umsatzsteuer befreit sind.
Für Hotels und Tagungshäuser erfassen wir Anzahlungen von Veranstaltern zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Die fertigen Zahlen gehen an Ihren Steuerberater.
Und was ist mit Ihrem Steuerberater? Er bleibt.
Das übernehmen wir
Das macht Ihr Steuerberater
Steuerfrei bleiben Zuschläge nur für Stunden, in denen nachts, sonntags oder am Feiertag tatsächlich gearbeitet wurde. Eine Bereitschaft ohne Einsatz zählt dafür nicht. Wir lesen die Zeiten aus dem Dienstplan und ordnen jede Stunde richtig zu. Steuerfreie Zuschläge im Überblick
Der 1. November ist in Rheinland-Pfalz gesetzlicher Feiertag, in Hessen nicht. Für Wiesbaden, auch für Kastel und Kostheim, ist er ein normaler Arbeitstag. Wer an diesem Tag in Mainz eingesetzt wird, arbeitet dagegen an einem Feiertag.
Heilbehandlungen durch Ärzte, Physiotherapeuten und ähnliche Heilberufe sind von der Umsatzsteuer befreit. Massagen ohne Verordnung, Kosmetik oder Kurse für das Wohlbefinden sind es in der Regel nicht. Wir legen für beides eigene Erlöskonten an.
Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer schon mit dem Zahlungseingang, nicht erst mit der Veranstaltung. Die Schlussrechnung muss die Anzahlung verrechnen. Wir halten beides zusammen, auch wenn zwischen Buchung und Termin ein Jahr liegt.
Über die Umlageverfahren bekommen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft ganz oder teilweise erstattet. Die Erstattung kommt aber nur, wenn sie beantragt wird. Wir stellen die Anträge mit der Abrechnung, damit kein Anspruch liegen bleibt.
Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und müssen dem Finanzamt gemeldet sein. Wir übernehmen die Kassendaten in die Buchhaltung und weisen auf Lücken hin, bevor eine Kassen-Nachschau sie findet. Kassenführung erklärt
In Wiesbaden arbeiten wir für Betriebe aus der Gesundheitswirtschaft, für Hotels mit Tagungsgeschäft und für Unternehmen mit Beschäftigten aus beiden Bundesländern. Wir kennen die Fragen, die sich daraus ergeben.
Liegen Lohn und Buchhaltung in einem Team, passen Dienstpläne, Zuschläge und die Erlöse aus Behandlung und Wellness ohne zusätzlichen Abgleich zusammen. Unterlagen tauschen wir digital aus.
Am Telefon oder per Video. Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir richten Ihren digitalen Zugang ein, übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihre feste Ansprechpartnerin vor.
Was kostet das?
ab 12,90 € je Abrechnung und Monat
Finanzbuchhaltung ab 145 € im Monat. Alle Preise zzgl. MwSt.
Lohnabrechnung im Monat
Zzgl. Basis-Cloud 5,95 € je Betriebsstätte und Monat, zzgl. MwSt. Zusatzleistungen im ausführlichen Lohnrechner.
Viele Leistungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung werden anderswo gesondert berechnet. Bei uns sind sie in der Grundgebühr enthalten.

Ein steuerfreier Feiertagszuschlag setzt voraus, dass am Arbeitsort ein gesetzlicher Feiertag ist. In Hessen ist Allerheiligen kein Feiertag. Ob Sie trotzdem einen Zuschlag zahlen, regeln Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Ja. Die Stadtteile tragen Mainz im Namen, liegen aber in Wiesbaden. Für Feiertage gilt dort hessisches Recht.
Getrennt von den Behandlungen auf Verordnung, weil für die Leistungen ohne medizinischen Anlass meist Umsatzsteuer anfällt. Wir richten die Konten so ein, dass Ihr Steuerberater beides sauber auswerten kann.
Die Umsatzsteuer auf die Anzahlung entsteht im Monat des Zahlungseingangs. In der Schlussrechnung wird sie verrechnet. Wir buchen beides und behalten die offene Restzahlung im Blick.
Ja, im gesamten Umland bis an den Rheingau. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Die Vergütung für die Bereitschaft selbst ist steuerpflichtiger Lohn. Steuerfreie Zuschläge kommen nur für die Zeit eines tatsächlichen Einsatzes in Betracht. Wir brauchen deshalb Bereitschaft und Einsätze getrennt.
Ob Ihr Betrieb in Wiesbaden oder im Umland sitzt, ändert an der Zusammenarbeit nichts. Wir betreuen unter anderem Unternehmen in:
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