Standort · Frankfurt

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Frankfurt

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Frankfurt und Rhein-Main. Boni in der Finanzbranche, Schichtdienst am Flughafen und Tochtergesellschaften internationaler Konzerne gehören hier dazu.
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Wirtschaftsraum

Was Betriebe in Frankfurt beschäftigt.

Ein Teil der Vergütung kommt später

Banken und Finanzdienstleister zahlen variable Vergütung oft zeitversetzt über mehrere Jahre. Versteuert wird erst bei Auszahlung, dann aber als Einmalzahlung mit eigenen Regeln in der Sozialversicherung.

Der Flughafen arbeitet rund um die Uhr

Rund um den Flughafen arbeiten Abfertigung, Logistik, Sicherheit und Gastronomie in wechselnden Schichten. Nachtzuschläge bleiben nur steuerfrei, wenn jede Stunde im richtigen Zeitfenster belegt ist.

Finanzdienstleistungen sind oft umsatzsteuerfrei

Wer überwiegend steuerfreie Finanzumsätze erbringt, kann die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nur teilweise oder gar nicht abziehen. Die Buchhaltung muss Kosten deshalb den Umsatzarten zuordnen.

Viele Unternehmen gehören zu einem Konzern

Tochtergesellschaften internationaler Gruppen rechnen Leistungen innerhalb des Konzerns ab. Konzerninterne Rechnungen, Verrechnungskonten und Abstimmungen mit der Muttergesellschaft gehören zum Monatsabschluss.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Frankfurt, mit Bonus und Schichtplan.

Frankfurter Betriebe geben uns Stunden, Vergütungsbestandteile und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Boni und zurückbehaltene Vergütung rechnen wir im Monat der Auszahlung ab, mit richtiger Zuordnung als Einmalzahlung.

Für Schichtbetriebe am Flughafen trennen wir steuerfreie Zuschläge von Zulagen, die voll steuerpflichtig sind.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Frankfurt, auch für Konzerngesellschaften.

Wir buchen Belege, Bank und Verrechnungskonten laufend und stimmen konzerninterne Rechnungen mit der Gegenseite ab. So passt Ihr Monatsabschluss zu dem, was die Gruppe erwartet.

Für Finanzdienstleister ordnen wir Eingangsrechnungen den Umsatzarten zu, damit die abziehbare Vorsteuer stimmt. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Frankfurt im Detail.

Zurückbehaltene Boni

Wird ein Bonus über mehrere Jahre gestreckt ausgezahlt, fließt er erst in den Folgejahren zu. Jede Tranche ist dann ein sonstiger Bezug, und in der Sozialversicherung zählt die Beitragsbemessungsgrenze des Auszahlungsjahres. Wir rechnen jede Tranche einzeln ab.

Nachtschicht am Flughafen

Beginnt eine Schicht vor Mitternacht, gelten für einen Teil der Nacht höhere steuerfreie Sätze. Wir ordnen jede Stunde aus dem Dienstplan ihrem Zeitfenster zu, statt die Nacht als Ganzes zu behandeln.

Vorsteuer bei steuerfreien Umsätzen

Vorsteuer, die auf steuerfreie Finanzumsätze entfällt, ist nicht abziehbar. Kosten, die beiden Bereichen dienen, müssen nach einem nachvollziehbaren Schlüssel aufgeteilt werden. Wir ordnen jede Eingangsrechnung beim Buchen zu.

Konzerninterne Abrechnung

Leistungen zwischen Konzerngesellschaften brauchen ordnungsgemäße Rechnungen wie unter fremden Dritten. Wir buchen sie auf Verrechnungskonten und stimmen die Salden monatlich mit der Gegenseite ab.

Prüfungen der Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung prüft mindestens alle vier Jahre die Beitragsabführung, das Finanzamt die Lohnsteuer in eigenem Turnus. Beanstandet werden regelmäßig dieselben Punkte: Zuschläge ohne Nachweis, falsch eingestufte Aushilfen, Sachbezüge. Wir bereiten die Unterlagen auf und begleiten den Termin.

Lohnpfändung

Liegt ein Pfändungsbeschluss vor, muss der pfändbare Teil des Lohns vom ersten Abrechnungslauf an richtig ermittelt und abgeführt werden. Unterhaltspflichten verändern die Berechnung. Wir übernehmen das und halten den Verlauf nach.

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Frankfurt mit dilohver arbeiten.

In Frankfurt arbeiten wir für Finanzdienstleister mit variabler Vergütung, für Dienstleister am Flughafen mit Schichtbetrieb und für deutsche Töchter internationaler Gruppen. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Anforderungen aus.

Weil Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns zusammenlaufen, passen Personalkosten, Verrechnungen und Monatsabschluss ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Frankfurt.

Wir zahlen einen Bonus in drei Jahrestranchen. Wie wird das abgerechnet?

Jede Tranche im Jahr ihrer Auszahlung, als sonstiger Bezug in der Lohnsteuer und als Einmalzahlung in der Sozialversicherung. Wir brauchen dafür den Auszahlungsplan.

Unsere Muttergesellschaft sitzt im Ausland. Können Sie nach Konzernvorgaben berichten?

Wir liefern die Buchhaltung nach deutschem Recht und stimmen Kontenzuordnung und Termine im Erstgespräch so ab, dass Ihre Gruppe die Zahlen übernehmen kann.

Betreuen Sie auch Betriebe in Offenbach, Eschborn und im Taunus?

Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Umland ändert am Ablauf nichts.

Mitarbeitende pendeln aus Rheinland-Pfalz und Bayern. Welche Kirchensteuer gilt?

Im Lohnsteuerabzug gilt der Kirchensteuersatz des Landes, in dem Ihre Betriebsstätte liegt, also der hessische. Unterschiede zum Wohnsitzland werden über die Einkommensteuer ausgeglichen.

Unsere Schichten am Flughafen gehen über Mitternacht. Wie werden Zuschläge berechnet?

Stunde für Stunde nach Zeitfenster. Für Schichten, die vor Mitternacht beginnen, gelten zwischen 0 und 4 Uhr höhere steuerfreie Sätze. Wir brauchen dafür die Dienstpläne mit Uhrzeiten.

Wir erbringen steuerfreie Finanzdienstleistungen. Können wir Vorsteuer ziehen?

Nur für Kosten, die steuerpflichtigen Umsätzen zuzuordnen sind. Wir ordnen Eingangsrechnungen beim Buchen zu, den Aufteilungsschlüssel legt Ihr Steuerberater fest.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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