Standort · Ingolstadt

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Ingolstadt

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Ingolstadt und der Region 10. Arbeitszeitkonten, Kurzarbeit und Gutschriften großer Abnehmer gehören hier zum Geschäft – und damit auch in unsere Abrechnung.
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Wirtschaftsraum

Was in Ingolstadt anders läuft.

Eine Branche gibt den Takt vor

Automobilbau und Zulieferer prägen die Stadt stärker als fast jede andere Branche eine bayerische Großstadt. Ändert sich die Nachfrage, ändern sich Schichtpläne, Überstunden und im Zweifel die Arbeitszeit ganzer Abteilungen.

Stunden werden angespart und abgebaut

Viele Betriebe fangen Schwankungen über Arbeitszeitkonten auf. Kurzzeitkonten und Wertguthaben folgen dabei ganz unterschiedlichen Regeln. Wer sie verwechselt, rechnet Beiträge zum falschen Zeitpunkt ab.

Abgerechnet wird per Gutschrift

Große Abnehmer bezahlen ihre Zulieferer häufig im Gutschriftverfahren, der Kunde erstellt also die Abrechnung. Diese Gutschrift ersetzt die eigene Rechnung und muss geprüft werden, bevor sie gebucht wird.

Zahlungsziele bestimmen die Liquidität

Lange Zahlungsziele großer Kunden treffen auf kurzfristig fällige Löhne und Lieferantenrechnungen. Wer die offenen Posten nicht tagesaktuell kennt, merkt Engpässe erst, wenn sie da sind.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Ingolstadt, auch wenn die Stunden schwanken.

Ingolstädter Betriebe geben uns Stunden, Kontenstände und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen. Arbeitszeitkonten führen wir so, dass Auf- und Abbau in der Abrechnung nachvollziehbar bleiben.

Wird Kurzarbeit nötig, rechnen wir das Kurzarbeitergeld in der laufenden Abrechnung ab und bereiten die Erstattungsanträge vor. Dienstwagen, Zuschläge und Sonderschichten laufen dabei weiter wie gewohnt.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Ingolstadt, von der Gutschrift bis zum Zahlungseingang.

Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und gleichen Gutschriften Ihrer Kunden mit Lieferscheinen und Preisen ab. Weicht etwas ab, erfahren Sie es, bevor Sie die Gutschrift stillschweigend akzeptieren.

Offene Posten führen wir tagesaktuell, damit Sie sehen, wann welche Zahlung zu erwarten ist. Die Ergebnisse gehen in der gewohnten Form an Ihren Steuerberater.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Ingolstadt im Detail.

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber mit dem Lohn aus und lässt es sich von der Agentur für Arbeit erstatten. Dafür braucht es Anzeige, monatliche Abrechnungslisten und die richtige Berechnung je Beschäftigten. Wir übernehmen Abrechnung und Erstattungsantrag.

Arbeitszeitkonten

Auf einem Gleitzeit- oder Flexikonto werden Beiträge erst fällig, wenn der Lohn ausgezahlt wird. Wertguthaben für längere Freistellungen folgen eigenen Regeln bis hin zur Insolvenzsicherung. Wir führen beide Kontenarten getrennt.

Gutschriften von Kunden

Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn braucht die Bezeichnung als Gutschrift und alle Rechnungsangaben. Widersprechen Sie ihr, verliert sie ihre Wirkung als Rechnung. Wir prüfen Gutschriften beim Buchen auf Vollständigkeit und Preise.

Dienstwagen und Elektroauto

Die private Nutzung eines Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil versteuert, für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten günstigere Bemessungsgrundlagen. Welche, hängt an Fahrzeug und Anschaffungsdatum. Wir rechnen jedes Fahrzeug nach seinen Daten ab.

Anlagen und Abschreibung

Maschinen, Fahrzeuge und Ausstattung werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter nach eigenen Regeln. Ein laufend geführtes Anlagenverzeichnis erspart beim Jahresabschluss die Suche nach Rechnungen aus Vorjahren.

Minijob und Übergangsbereich

Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Ingolstadt mit dilohver arbeiten.

In Ingolstadt hängt vieles am Takt der Automobilindustrie: Zulieferer mit Arbeitszeitkonten, Dienstleister mit Sonderschichten, Handwerksbetriebe mit Kunden aus derselben Branche. Wir richten Lohn und Buchhaltung an genau diesen Abhängigkeiten aus.

Liegen Lohn und Buchhaltung in einer Hand, sehen Sie Personalkosten, offene Posten und Liquidität in einem Bild. Die Zusammenarbeit läuft digital, ohne dass Sie Ihre Zeiterfassung umstellen müssen.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Ingolstadt.

Wir müssen kurzfristig Kurzarbeit einführen. Was übernehmen Sie?

Die Abrechnung des Kurzarbeitergelds mit dem Lohn und die monatlichen Erstattungsanträge. Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit stellen Sie, wir liefern die Zahlen dafür.

Unser Kunde rechnet per Gutschrift ab. Müssen wir trotzdem Rechnungen schreiben?

Nein, wenn das Gutschriftverfahren vereinbart ist, ersetzt die Gutschrift Ihre Rechnung. Wir prüfen sie beim Buchen und melden Abweichungen.

Betreuen Sie auch Betriebe in Gaimersheim, Manching und Neuburg an der Donau?

Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz in der Region ändert am Ablauf nichts.

Wir stellen die Flotte auf Elektroautos um. Was ändert sich in der Abrechnung?

Der geldwerte Vorteil wird für jedes Fahrzeug nach eigenen Regeln berechnet. Wir brauchen dafür Listenpreis, Antriebsart und Datum der Anschaffung je Fahrzeug.

Wir müssen Stunden je Kundenprojekt nachweisen. Geht das aus der Lohnabrechnung?

Ja, wenn Ihre Zeiterfassung die Stunden je Projekt führt. Wir übernehmen die Zuordnung in Lohn und Buchhaltung, damit Personalkosten je Projekt aus denselben Zahlen entstehen.

Ein Leiharbeiter wechselt in unsere Stammbelegschaft. Was müssen wir tun?

Für Sie ist er ab dem Wechsel ein neuer Beschäftigter mit Anmeldung, Personalfragebogen und Steuermerkmalen. Wir brauchen die Unterlagen vor dem ersten Arbeitstag, der Rest läuft wie bei jeder Neueinstellung.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Mehr als Buchhaltung

Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung abzugeben?

Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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