Kaum eine Stadt hat so viele Brauereien und Brauereigasthöfe. Dort bekommen Mitarbeitende oft einen Haustrunk, also Bier aus eigener Herstellung. Das ist ein Sachbezug mit eigenen Regeln und gehört in die Abrechnung.
Gastronomie und Hotellerie arbeiten an Wochenenden und Feiertagen, oft mit Minijobs und Teilzeit. Zuschläge, Stundengrenzen und der Wechsel zwischen den Beschäftigungsformen müssen jeden Monat stimmen.
Brauereien melden die Biersteuer beim Hauptzollamt an. Die Steuer entsteht mit dem Verlassen des Steuerlagers und muss in der Buchhaltung zur Menge passen, die tatsächlich ausgeliefert wurde.
Brauereien und Getränkehandel liefern Kästen und Fässer mit Pfand aus und nehmen Leergut zurück. Pfand gehört zum Entgelt und wird bei der Rückgabe wieder gemindert, dazu kommt die Pflicht, Leergut zurückzunehmen. Wer das nicht getrennt bucht, verzerrt Erlöse und Bestände.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Bamberger Betriebe geben uns Stunden, Dienstpläne und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung samt Meldungen und Bescheinigungen. Haustrunk und andere Sachbezüge bewerten wir nach den Regeln, die dafür gelten, und lassen sie nicht unter den Tisch fallen.
Für Gastronomie und Hotels rechnen wir Wochenend- und Feiertagsstunden aus den Dienstplänen ab. Wechselt eine Aushilfe vom Minijob in den Übergangsbereich, merken wir das im selben Monat.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und führen Pfand und Leergut auf eigenen Konten. Die Biersteuer stimmen wir mit den Ausstoßmengen ab, damit Zoll und Buchhaltung dieselbe Zahl zeigen.
In Gastronomie und Brauereigasthof trennen wir Brauerei und Gaststätte, wenn beides unter einem Dach läuft. Die fertigen Zahlen gehen an Ihren Steuerberater.
Bier aus eigener Herstellung, das Mitarbeitende unentgeltlich oder verbilligt bekommen, ist ein Sachbezug. Für Produkte des eigenen Betriebs gilt ein jährlicher Freibetrag. Wir bewerten den Haustrunk und rechnen nur ab, was darüber hinausgeht. Mehr dazu
Die Biersteuer wird monatlich beim Hauptzollamt angemeldet, ihre Höhe richtet sich nach Menge und Stammwürze. Wir buchen sie als eigenen Aufwand und gleichen die Anmeldung mit den Lieferungen ab.
Ausgegebenes Pfand erhöht zunächst das Entgelt, zurückgenommenes Leergut mindert es wieder. Für Leihgebinde im Umlauf besteht eine Rücknahmeverpflichtung. Wir führen Pfand auf eigenen Konten und stimmen es mit dem Leergutbestand ab.
In der Gastronomie wird an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Zuschläge dafür sind nur bis zu bestimmten Prozentsätzen und nur für tatsächlich geleistete Stunden steuerfrei. Wir rechnen sie aus den Dienstplänen ab.
Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und müssen dem Finanzamt gemeldet sein. Wir übernehmen die Kassendaten in die Buchhaltung und weisen auf Lücken hin, bevor eine Kassen-Nachschau sie findet.
Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu
In Bamberg arbeiten wir für Brauereien mit Gasthof, für Hotels in der Altstadt und für Zulieferer im Umland. Jeder dieser Betriebe hat eigene Abläufe, und wir richten Lohn und Buchhaltung danach aus.
Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns, passen Haustrunk, Personalkosten und Kassenumsätze ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital, Ihre Ansprechpartnerin kennt Ihren Betrieb.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Ja, als Sachbezug. Bis zum jährlichen Freibetrag bleibt er steuerfrei, darüber hinaus nicht. Wir brauchen dafür Menge und Abgabepreis.
Ja. Beide Bereiche bekommen eigene Kostenstellen, damit Sie sehen, was die Brauerei und was die Gaststätte erwirtschaftet.
Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Landkreis ändert am Ablauf nichts.
Meist als kurzfristige Beschäftigung. Entscheidend ist, wie viele Tage die Person im Jahr schon gearbeitet hat. Wir fragen das vor dem ersten Einsatz ab.
Ja. Das Gaststättengewerbe gehört zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht, die Meldung muss spätestens bei Arbeitsbeginn vorliegen. Wir übernehmen sie, wenn Sie uns die Daten vorher schicken.
Übernachtung und Speisen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, Getränke dem vollen. Wir buchen Zimmer, Küche und Ausschank getrennt, damit die Umsatzsteuer stimmt.
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