Standort · Würzburg

Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Würzburg

Wir übernehmen Lohnabrechnung und laufende Buchhaltung für Betriebe in Würzburg und Mainfranken. Lesehelfer im Herbst, Bereitschaftsdienste im Gesundheitswesen und Weingüter mit eigenem Wirtschaftsjahr rechnen wir so ab, wie sie wirklich sind.
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Wirtschaftsraum

Was Betriebe in Würzburg beschäftigt.

Die Weinlese kommt jedes Jahr zur selben Zeit

Weingüter rund um Würzburg brauchen im Herbst für wenige Wochen viele zusätzliche Hände. Ob eine Lesehelferin kurzfristig beschäftigt ist, hängt an den Tagen, die sie im Jahr schon bei anderen Arbeitgebern gearbeitet hat.

Gesundheit ist einer der größten Arbeitgeber

Universitätsklinikum, Krankenhäuser, Praxen und Pflegedienste prägen den Arbeitsmarkt. Schichtdienste, Bereitschaft und Rufbereitschaft werden unterschiedlich vergütet und nicht alle Zuschläge sind gleich zu behandeln.

Wein wird erzeugt, ausgeschenkt und verkauft

Viele Weingüter keltern, betreiben eine Vinothek oder öffnen eine Häckerwirtschaft. Erzeugung, Ausschank und Handel werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Die Buchhaltung muss diese Bereiche von Anfang an trennen.

Praxen rechnen mit Kassen und Privatpatienten ab

Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei, andere Leistungen einer Praxis nicht. Wer beides anbietet, braucht eine Buchhaltung, die das auseinanderhält, sonst passt die Umsatzsteuer nicht.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.

Unsere Leistungen im Überblick:
Leistung · Lohnbuchhaltung

Lohnabrechnung in Würzburg, von der Lese bis zum Nachtdienst.

Würzburger Betriebe geben uns Stunden, Dienstpläne und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung samt Meldungen und Bescheinigungen. Bereitschafts- und Nachtdienste rechnen wir nach Ihren Dienstplänen ab, nicht nach Schätzwerten.

Für Lesehelferinnen und Aushilfen fragen wir Vorbeschäftigungen im laufenden Jahr ab, bevor wir den Status festlegen. So bleibt die kurzfristige Beschäftigung auch dann sicher, wenn jemand in derselben Saison schon woanders geholfen hat.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsformen
  • Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheinigungen für Mitarbeitende, Krankenkassen und Behörden
  • Zuschläge, Sachbezüge und variable Bestandteile sauber abgerechnet
  • Unterlagen für Prüfungen von Rentenversicherung und Finanzamt
  • Abrechnungen digital für Sie und Ihre Mitarbeitenden abrufbar
Leistung · Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung in Würzburg, sauber getrennt nach Bereichen.

Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und führen Erzeugung, Ausschank und Handel eines Weinguts auf getrennten Konten. Für Praxen trennen wir steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze schon beim Buchen.

Das abweichende Wirtschaftsjahr im Weinbau bilden wir von Beginn an ab. Die Ergebnisse gehen in der passenden Form an Ihren Steuerberater.

  • Laufende Buchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bank und Kasse
  • Digitale Belegerfassung und Ablage nach den Vorgaben der GoBD
  • Offene Posten und Zahlungseingänge laufend abgestimmt
  • Kostenstellen und Auswertungen, die zeigen, wo Ihr Betrieb steht
  • Empfang und Verarbeitung elektronischer Rechnungen
  • Monatliche Übergabe an Ihren Steuerberater
Im Detail

Gehaltsabrechnung und Buchhaltung in Würzburg im Detail.

Lesehelfer und Vorbeschäftigungen

Die Zeitgrenze der kurzfristigen Beschäftigung gilt für das Kalenderjahr und über alle Arbeitgeber hinweg. Hat jemand im Frühjahr schon in der Gastronomie ausgeholfen, zählen diese Tage mit. Wir fragen das vor dem ersten Lesetag ab. Mehr dazu

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Steuerfreie Zuschläge gibt es nur für tatsächlich geleistete Arbeit zu begünstigten Zeiten. Bei Rufbereitschaft zählt deshalb der Einsatz, nicht die Zeit des Wartens. Wir werten die Dienstpläne entsprechend aus.

Ein Wirtschaftsjahr, das im September beginnt

Weinbaubetriebe haben ein eigenes Wirtschaftsjahr, das nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Umsatzsteuer und Lohn laufen trotzdem im Kalenderjahr. Wir führen beide Zeiträume nebeneinander, damit nichts doppelt oder gar nicht erfasst wird.

Steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen

Bietet eine Praxis neben Heilbehandlungen auch Leistungen ohne medizinischen Anlass an, sind diese umsatzsteuerpflichtig. Wir buchen beide Bereiche getrennt und weisen auf Rechnungen hin, bei denen die Einordnung unklar ist.

Gutscheine und Sachbezüge

Gutscheine, Guthabenkarten und Essenszuschüsse sind nur unter engen Voraussetzungen steuerfrei. Entscheidend ist, wo und wofür sie eingelöst werden können. Wir prüfen jedes Modell, bevor es in die Abrechnung geht. Mehr dazu

Erstattung aus den Umlagekassen

Über die Umlageverfahren bekommen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft ganz oder teilweise erstattet. Die Erstattung kommt aber nur, wenn sie beantragt wird. Wir stellen die Anträge mit der Abrechnung, damit kein Anspruch liegen bleibt.

Team sitzt gemeinsam auf Sofas im modernen Büro

Warum Unternehmen in Würzburg mit dilohver arbeiten.

In Würzburg reicht die Spanne vom Weingut mit Lesehelfern über die Praxis mit Kassenabrechnung bis zum Pflegedienst mit Nachtdiensten. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Besonderheiten aus, statt sie in ein Standardschema zu pressen.

Weil Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand liegen, passen Personalkosten und Betriebsbereiche ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital, auch wenn Ihr Betrieb draußen zwischen den Weinbergen liegt.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Häufige Fragen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung in Würzburg.

Unsere Lesehelfer kommen aus dem EU-Ausland. Was müssen wir beachten?

Wo jemand sozialversichert ist, hängt davon ab, ob er in seinem Heimatland beschäftigt ist oder nicht. Wir klären das vor dem Einsatz und fordern die nötigen Nachweise an.

Können Sie das abweichende Wirtschaftsjahr unseres Weinguts abbilden?

Ja. Wir führen das Wirtschaftsjahr des Weinbaus und das Kalenderjahr für Umsatzsteuer und Lohn nebeneinander.

Betreuen Sie auch Betriebe in Kitzingen, Ochsenfurt und im Landkreis?

Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Landkreis ändert am Ablauf nichts.

Wir sind ein Pflegedienst mit Nacht- und Wochenenddiensten. Übernehmen Sie das?

Ja. Wir brauchen dafür die Dienstpläne mit Uhrzeiten. Daraus berechnen wir die Zuschläge und trennen steuerfreie von steuerpflichtigen Teilen.

Brauchen wir für Lesehelfer eine Sofortmeldung?

Für die Lese selbst nicht, der Weinbau gehört nicht zu den Branchen mit Sofortmeldepflicht. Anders ist es in Häckerwirtschaft oder Vinothek mit Ausschank: Für das Gaststättengewerbe gilt die Sofortmeldung vor dem ersten Arbeitstag.

Wir verschicken Wein an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Was ist zu beachten?

Ab einer Umsatzgrenze gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes, und Wein unterliegt dort zusätzlich Verbrauchsteuern. Wir kennzeichnen diese Umsätze getrennt, damit Ihr Steuerberater sie richtig erklären kann.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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