Wälzlager, Antriebstechnik und Automobilzulieferer machen Schweinfurt zu einer der am stärksten industriell geprägten Städte Bayerns. Schichtbetrieb, tarifliche Zulagen und Zuschläge für Nachtarbeit sind hier Alltag.
Der Wandel zu neuen Antrieben verändert Belegschaften. Abfindungen, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge kommen häufiger vor als früher, und jede dieser Zahlungen hat eigene Folgen für Steuer und Sozialversicherung.
Fertigungsbetriebe investieren in Maschinen, Werkzeuge und Anlagen, die über viele Jahre genutzt werden. Abschreibungen, Förderungen und Leasing bestimmen die Zahlen über Jahre mit.
Wer Forschung und Entwicklung betreibt, kann eine steuerliche Forschungszulage beantragen. Voraussetzung sind nachvollziehbar erfasste Projektstunden und Kosten. Die entstehen in Lohn und Buchhaltung, nicht erst beim Antrag.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Schweinfurter Betriebe geben uns Stunden, Schichtpläne und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Tarifliche Zulagen und steuerfreie Zuschläge führen wir getrennt, damit beides nachvollziehbar bleibt.
Kommt es zu Abfindungen oder Altersteilzeit, rechnen wir die Zahlungen nach den geltenden Regeln ab und erstellen die nötigen Bescheinigungen für die Arbeitsagentur.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und führen das Anlagenverzeichnis mit Förderungen und Nutzungsdauer mit. Entwicklungsprojekte bekommen eigene Kostenstellen.
So stehen die Zahlen für eine Forschungszulage bereit, bevor der Antrag gestellt wird. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Abfindungen sind beitragsfrei, aber lohnsteuerpflichtig. Die steuerliche Entlastung für außerordentliche Einkünfte wird seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern erst in der Einkommensteuerveranlagung. Wir rechnen danach ab und informieren Sie darüber.
In der Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag, der steuerfrei ist, aber die Steuer auf das übrige Einkommen beeinflusst. Dazu kommen zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Wir rechnen beides ab und bescheinigen es.
Eine tarifliche Schichtzulage ist steuerpflichtig, ein Zuschlag für tatsächliche Nachtarbeit bis zu bestimmten Grenzen nicht. Wir führen beide als eigene Lohnarten und rechnen den Nachtanteil aus den Zeitdaten ab.
Die Forschungszulage bemisst sich unter anderem an den Personalkosten begünstigter Projekte. Dafür müssen Stunden je Projekt erfasst sein. Wir übernehmen die Projektzuordnung in Lohn und Buchhaltung.
Über die Umlageverfahren bekommen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft ganz oder teilweise erstattet. Die Erstattung kommt aber nur, wenn sie beantragt wird. Wir stellen die Anträge mit der Abrechnung, damit kein Anspruch liegen bleibt.
Wer Mitarbeitende regelmäßig zu Kunden oder auf Montage schickt, erstattet Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung. Was davon steuerfrei bleibt, hängt an Dauer und Ort der Tätigkeit. Wir nehmen die Reisekosten in dieselbe Abrechnung, damit nichts doppelt oder gar nicht läuft.
In Schweinfurt arbeiten wir für Zulieferer im Schichtbetrieb, für Maschinenbauer mit Entwicklungsprojekten und für Handwerk und Handel im Umland. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Betrieben aus, auch wenn sie sich gerade verändern.
Weil Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns zusammenlaufen, stehen Personalkosten je Projekt, Anlagen und Zuschläge in einem Bild. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Im Lohnsteuerabzug nicht mehr. Die Ermäßigung kann der oder die Beschäftigte in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wir rechnen die Abfindung korrekt ab und weisen sie auf der Lohnsteuerbescheinigung aus.
Ja, mit Aufstockungsbetrag, zusätzlichen Rentenbeiträgen und den nötigen Bescheinigungen.
Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Umland ändert am Ablauf nichts.
Personalkosten und Stunden je Projekt aus Lohn und Buchhaltung. Den Antrag stellen Sie oder Ihr Steuerberater.
Mit dem Wechsel in die Transfergesellschaft wird diese zum Arbeitgeber und rechnet selbst ab. Wir erstellen die Abrechnungen bis zum Übergang und die Bescheinigungen, die dafür nötig sind.
Als sonstiger Bezug, der lohnsteuerlich nach eigenen Regeln berechnet wird. In der Sozialversicherung zählt die Zahlung als Einmalzahlung. Wir rechnen sie im Monat der Auszahlung ab.
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