Branche · Garten- und Landschaftsbau

Lohn und Buchhaltung für den Garten- und Landschaftsbau.

dilohver übernimmt die Abrechnung für Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau auf beiden Achsen: die Lohnabrechnung mit Saisonspitzen und Winterverfahren und die Finanzbuchhaltung, die zwischen einmaliger Baumaßnahme und laufendem Pflegevertrag trennt. Dazu gehört die Abrechnung gegenüber Kommunen ebenso wie die gegenüber Privatkunden.
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Branchenwissen

Was im Grünbau anders ist.

Das Jahr hat zwei Hälften

Von Frühjahr bis Herbst arbeiten deutlich mehr Menschen im Betrieb als im Winter, viele davon befristet oder als Aushilfe. Jede Beschäftigungsform folgt eigenen Regeln bei Meldung, Beitrag und Lohnsteuer — und sie greifen ab dem ersten Arbeitstag, nicht ab der ersten Abrechnung.

Der Grünbau ist im Winterverfahren, das Ausbauhandwerk nicht

Anders als Maler, Elektro oder Tischler gehört der Garten- und Landschaftsbau zu den wenigen Branchen mit eigener Winterabgabe — mit eigenem Satz und eigener Lastverteilung. Wer sie zahlt, hat in der Schlechtwetterzeit Zugang zu Leistungen, die anderen Ausbaugewerken verschlossen bleiben.

Baumaßnahme und Pflegevertrag folgen verschiedenen Logiken

Die Neuanlage eines Gartens wird nach Aufmaß und Baufortschritt abgerechnet und zum Stichtag bewertet. Der Pflegevertrag läuft wiederkehrend mit gleicher Struktur. Beide Modelle laufen nebeneinander durch dieselbe Buchhaltung und dürfen sich dort nicht vermischen.

Das Wetter bestimmt den Arbeitstag

Regen, Frost und Hitze verschieben Arbeiten kurzfristig. Die Stunden landen auf dem Arbeitszeitkonto, das gleichzeitig Voraussetzung dafür ist, dass im Winter bestimmte Leistungen greifen. Ein unsauber geführtes Konto wird damit im Januar zum Problem.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl — dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über eine gesicherte Cloud, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang. Für ein Gespräch vor Ort sind wir im Großraum München schnell da — gebraucht wird es selten, angeboten wird es immer.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Der bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht — dafür ist Ihr Steuerberater da. Die Aufgabenteilung ist eingespielt und in der Regel für beide Seiten die entlastendere Lösung.

Unsere Leistungen üm Überblick:
Leistung · Lohnabrechnung

Lohnabrechnung mit Saison und Winterverfahren

Der Garten- und Landschaftsbau gehört zu den wenigen Branchen, die in das Winterverfahren einbezogen sind — mit einer eigenen Abgabe und eigenem Satz, getrennt von dem, was am Bau gilt. In der Schlechtwetterzeit können deshalb dieselben Leistungen beantragt werden wie dort.

Gleichzeitig ist die Beschäftigung stark saisonal: Von Frühjahr bis Herbst arbeiten deutlich mehr Menschen im Betrieb als im Winter, viele davon befristet oder als Aushilfe. Jede dieser Formen folgt eigenen Regeln bei Meldung, Beitrag und Lohnsteuer.

Wir führen die laufende Abrechnung für alle Formen in einem Lauf und rechnen die Winterleistungen ab.

  • Laufende Abrechnung für Facharbeiter, Saisonkräfte, Aushilfen, Azubis und Angestellte in einem Lauf
  • Prüfung und Dokumentation der Saisonkräfte vor der ersten Schicht, einschließlich Zeitgrenze und Berufsmäßigkeit
  • Arbeitszeitkonten über die Saison führen und gegen die Vorgaben zur Lohnuntergrenze abgleichen
  • Abgabe zur Winterbeschäftigung nach dem für den Grünbau geltenden Satz abrechnen
  • Saison-Kurzarbeitergeld und die beiden Winterleistungen mit stundengenauem Nachweis
  • Digitaler Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft mit Entgelten und geleisteten Arbeitsstunden
Leistung · Buchhaltung

Buchhaltung zwischen Baumaßnahme und Pflege

Im Grünbau laufen zwei Geschäftsmodelle nebeneinander: die einmalige Baumaßnahme mit Aufmaß, Abschlägen und Abnahme — und der laufende Pflegevertrag, der monatlich oder saisonal gleich abgerechnet wird.

Das eine verlangt Zuordnung zum Bauvorhaben und Bewertung zum Stichtag, das andere wiederkehrende Abrechnung mit gleichbleibender Struktur. Dazu kommen öffentliche Auftraggeber mit eigenen Formvorschriften und Zahlungswegen.

Wir buchen beide Modelle getrennt, stimmen Abschläge gegen die Schlussrechnung ab und halten die Pflegeverträge als wiederkehrende Leistungen nach.

  • Laufende Abrechnung für Facharbeiter, Saisonkräfte, Aushilfen, Azubis und Angestellte in einem Lauf
  • Prüfung und Dokumentation der Saisonkräfte vor der ersten Schicht, einschließlich Zeitgrenze und Berufsmäßigkeit
  • Arbeitszeitkonten über die Saison führen und gegen die Vorgaben zur Lohnuntergrenze abgleichen
  • Abgabe zur Winterbeschäftigung nach dem für den Grünbau geltenden Satz abrechnen
  • Saison-Kurzarbeitergeld und die beiden Winterleistungen mit stundengenauem Nachweis
  • Digitaler Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft mit Entgelten und geleisteten Arbeitsstunden
Im Detail

Verfahren im Einzelnen.

Das Winterverfahren im Grünbau

Der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist eine der wenigen Branchen, für die eine Abgabe zur Winterbeschäftigung erhoben wird — mit einem eigenen Satz und einer eigenen Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Regelung im Bauhauptgewerbe abweicht. Wer die Abgabe zahlt, kann in der Schlechtwetterzeit für witterungs- oder auftragsbedingte Arbeitsausfälle Saison-Kurzarbeitergeld beantragen und die beiden ergänzenden Winterleistungen abrechnen. Der Betrieb verauslagt und holt sich das zurück. Vor der Inanspruchnahme sind Arbeitszeitguthaben aufzulösen — Konto und Antrag hängen zusammen.

Saisonkräfte richtig einordnen

Eine kurzfristige Beschäftigung bleibt beitragsfrei, wenn sie im Kalenderjahr eine Zeitgrenze nicht überschreitet — und für diese Grenze zählen alle kurzfristigen Beschäftigungen der Person zusammen, auch die bei anderen Arbeitgebern. Übersteigt der Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze, kommt die Prüfung der Berufsmäßigkeit dazu: Ist die Tätigkeit für die Person wirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung? Bei Arbeitsuchenden ist sie das regelmäßig nicht — dann besteht volle Versicherungspflicht, rückwirkend ab dem ersten Tag. Diese Prüfung gehört vor die erste Schicht und muss dokumentiert sein. Die 70-Tage-Regel erklärt

Arbeitszeitkonto über die Saison

Der Grünbau arbeitet mit einem ausgeprägten Jahresrhythmus: Im Sommer werden Stunden aufgebaut, im Winter abgebaut, während ein verstetigter Monatslohn gezahlt wird. Das Guthaben ist zugleich Voraussetzung dafür, dass eine der beiden Winterleistungen greift. Weil in der Hauptsaison viele Stunden in kurzer Zeit anfallen, füllt sich das Konto schnell. Es muss dabei gegenüber der Lohnuntergrenze sauber bleiben, und nur eine begrenzte Zahl von Vorgriffsstunden wird innerhalb des Ausgleichszeitraums akzeptiert. Wer das Konto im Sommer nicht laufend führt, hat im Dezember keine belastbare Grundlage für den Antrag.

Pflegeverträge als wiederkehrende Leistung

Ein Pflegevertrag ist keine Baumaßnahme, sondern eine Dauerleistung mit gleichbleibender Struktur — monatlich, quartalsweise oder saisonal abgerechnet, oft über Jahre. Für die Buchhaltung heißt das: wiederkehrende Rechnungsstellung, laufende Zuordnung der eingesetzten Stunden zum Objekt und eine saubere Trennung von den einmaligen Baumaßnahmen, damit sichtbar bleibt, welcher Teil des Umsatzes planbar ist und welcher nicht. Kommen Zusatzleistungen außerhalb des Vertrags dazu, gehören sie getrennt erfasst, sonst verschwinden sie im Pauschalbetrag.

Öffentliche Auftraggeber

Kommunen vergeben einen erheblichen Teil der Grünpflege und der Sportplatzunterhaltung. Damit kommen Vergabeverfahren, formale Abrechnungsvorschriften und eigene Zahlungswege ins Spiel. Die Abrechnung muss den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, nicht der eigenen Gewohnheit, und die Zahlung hängt an der Prüffähigkeit der Rechnung. Für den Betrieb heißt das vor allem, Leistungsnachweise und Stundenzettel so zu führen, dass sie ohne Nacharbeit beigefügt werden können — und zwar laufend, nicht am Quartalsende.

Material, Pflanzen und Gewährleistung

Im Grünbau ist ein Teil des Materials lebendig. Pflanzen werden eingekauft, zwischengelagert und eingebaut, und für das Anwachsen bestehen Gewährleistungsfristen, innerhalb derer nachgebessert werden muss. Für die Buchhaltung bedeutet das zweierlei: Der Materialeinsatz je Baumaßnahme muss zugeordnet sein, damit die Nachkalkulation stimmt, und für absehbare Nachbesserungen ist eine Rückstellung zu prüfen. Die Höhe leitet sich aus den eigenen Erfahrungswerten ab, nicht aus einem festen Satz — und genau diese Herleitung ist in der Betriebsprüfung der wiederkehrende Streitpunkt.

Zwei Landschaftsgärtner begutachten ein Blumenbeet

Warum Grünbaubetriebe ihre Abrechnung abgeben

Der Grünbau hat zwei Jahreshälften, und die Abrechnung merkt das. Von März bis Oktober kommen Leute dazu, es werden Überstunden aufgebaut, Baustellen laufen parallel. Von November bis Februar wird abgebaut, beantragt und nachgearbeitet.

Genau in der Zeit, in der am meisten los ist, bleibt die Abrechnung liegen — und im Winter fehlt dann die Grundlage für die Anträge, weil das Arbeitszeitkonto nicht sauber geführt wurde.

dilohver arbeitet digital, aber nicht anonym. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die den Jahresrhythmus Ihres Betriebs kennt und weiß, warum Ihre Zahlen aussehen, wie sie aussehen. Rückfragen gehen an einen Menschen und nicht in eine Warteschlange.

Was daraus entsteht, ist unspektakulärer als ein Dashboard und im Alltag mehr wert: eine Abrechnung, die im Sommer mitläuft, statt auf den Winter zu warten.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Fragen, die vorher kommen.

Wie werden die Saisonkräfte abgerechnet?

Je nach Form unterschiedlich — und die Einordnung entscheidet sich vor der ersten Schicht, nicht danach. Bei kurzfristiger Beschäftigung zählt die Zeitgrenze über alle Arbeitgeber des Jahres zusammen, und oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze kommt die Prüfung der Berufsmäßigkeit dazu. Wir übernehmen diese Prüfung je Person und legen sie so ab, dass sie in einer Betriebsprüfung Bestand hat.

Wir haben viele laufende Pflegeverträge. Geht das mit?

Ja, und sie gehören getrennt von den Baumaßnahmen geführt. Der Pflegevertrag ist eine Dauerleistung mit wiederkehrender Abrechnung, die Baumaßnahme wird nach Aufmaß und Baufortschritt abgerechnet und zum Stichtag bewertet. Wir richten beide Wege getrennt ein, damit sichtbar bleibt, welcher Teil Ihres Umsatzes planbar ist — und damit Zusatzleistungen außerhalb des Vertrags nicht im Pauschalbetrag verschwinden.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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