Rund um Landshut und Dingolfing arbeiten viele Betriebe für die Automobilindustrie. Steigt der Bedarf, kommen Sonderschichten am Wochenende und Überstunden dazu. Nicht jeder Zuschlag dafür ist steuerfrei.
Handwerksbetriebe beschäftigen gewerbliche Mitarbeitende und bilden aus. Ausbildungsvergütung, Berufsschulzeiten, Werkzeuggeld und Fahrten zu Kunden gehören in jede Abrechnung.
Größere Handwerksaufträge laufen über Abschlagsrechnungen und eine Schlussrechnung. Wer Abschläge nicht sauber fortschreibt, stellt am Ende zu viel oder zu wenig in Rechnung.
Privatkunden können Handwerkerleistungen teilweise von der Steuer absetzen, aber nur den Arbeitsanteil. Den muss die Rechnung getrennt vom Material ausweisen. Fehlt die Trennung, fragt der Kunde nach.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Landshuter Betriebe geben uns Stunden, Schichten und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Sonderschichten und Mehrarbeit trennen wir dabei in steuerfreie und steuerpflichtige Anteile.
Für Handwerksbetriebe rechnen wir Auszubildende, Werkzeuggeld und Fahrten zu Kunden mit ab. Ändert sich das Ausbildungsjahr, ändert sich die Vergütung im richtigen Monat.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und schreiben Abschlagsrechnungen je Auftrag fort. Bei der Schlussrechnung ist dann klar, was schon bezahlt ist.
Für Rechnungen an Privatkunden achten wir auf den getrennten Ausweis von Arbeits- und Materialkosten. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Nutzen Mitarbeitende eigenes Werkzeug im Betrieb, kann der Arbeitgeber das steuerfrei ausgleichen, solange der Betrag den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigt. Wir rechnen es als eigene Lohnart ab.
Die Ausbildungsvergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr, für Auszubildende gelten eigene Regeln bei Beiträgen und Meldungen. Wir stellen die Vergütung zum richtigen Monat um und behalten Prüfungstermine und Übernahme im Blick.
Für Arbeit am Sonntag gibt es steuerfreie Zuschläge, für den Samstag nicht. Überstundenzuschläge sind immer steuerpflichtig, auch wenn sie am Wochenende anfallen. Wir trennen beides in der Abrechnung.
Damit Privatkunden den Arbeitsanteil geltend machen können, muss die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen und unbar bezahlt werden. Wir weisen beim Buchen auf Rechnungen hin, bei denen die Trennung fehlt.
Wer Mitarbeitende regelmäßig zu Kunden oder auf Montage schickt, erstattet Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung. Was davon steuerfrei bleibt, hängt an Dauer und Ort der Tätigkeit. Wir nehmen die Reisekosten in dieselbe Abrechnung, damit nichts doppelt oder gar nicht läuft.
Maschinen, Fahrzeuge und Ausstattung werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter nach eigenen Regeln. Ein laufend geführtes Anlagenverzeichnis erspart beim Jahresabschluss die Suche nach Rechnungen aus Vorjahren.
In Landshut arbeiten wir für Zulieferer mit Sonderschichten, für Handwerksbetriebe mit Auszubildenden und für Dienstleister, deren Kunden in ganz Niederbayern sitzen. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesem Betrieb aus, nicht an einer Vorlage.
Weil Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns zusammenlaufen, passen Stunden, Aufträge und Abschläge ohne Nacharbeit zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital, auch wenn Ihr Team viel auf Baustellen unterwegs ist.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Ja. Wir stellen die Vergütung mit jedem Ausbildungsjahr um und übernehmen die Meldungen, die für Auszubildende gelten.
Für das Bauhauptgewerbe gelten eigene Meldewege an die Sozialkasse. Dafür gibt es bei uns die Baulohnabrechnung, die wir getrennt von der allgemeinen Lohnabrechnung führen.
Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Umland ändert am Ablauf nichts.
Ja. Wir führen Abschläge je Auftrag und stimmen sie bei der Schlussrechnung ab, damit nichts doppelt oder gar nicht berechnet wird.
Die Ausbildung endet mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Arbeitet er danach weiter, gilt ab diesem Tag das vereinbarte Gehalt. Wir stellen die Abrechnung taggenau um.
Das hängt davon ab, ob der Wagen auch privat genutzt werden darf und wohin die Fahrten führen. Fahrten zu wechselnden Baustellen werden anders behandelt als der tägliche Weg in den Betrieb. Wir klären das einmal und rechnen dann einheitlich ab.
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