Die Nähe zu Österreich bringt Mitarbeitende, die dort wohnen und in Passau arbeiten. Versichert sind sie in der Regel dort, wo sie arbeiten. Wo die Lohnsteuer fällig wird, kann dagegen vom Wohnort abhängen.
Wer Mitarbeitende für einen Auftrag nach Österreich oder Tschechien schickt, braucht vorher eine A1-Bescheinigung. Fehlt sie bei einer Kontrolle, trägt der Betrieb die Folgen.
Gastronomie, Handel und Stadtführungen leben zu einem guten Teil von Tagesgästen der Flusskreuzfahrt. Kartenzahlungen, Gutscheine und Vermittlungsprovisionen kommen über viele Kanäle und müssen einzeln abgestimmt werden.
Handwerker, die an Gebäuden in Österreich arbeiten, erbringen ihre Leistung dort. Die Umsatzsteuer richtet sich dann nach österreichischem Recht, und je nach Kunde kann eine Registrierung in Österreich nötig werden.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Passauer Betriebe geben uns Stunden, Einsätze und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Für Beschäftigte mit Wohnsitz in Österreich klären wir vor der Einstellung, wo Sozialversicherung und Lohnsteuer anfallen.
Einsätze im Nachbarland melden Sie uns vorab, wir beantragen die A1-Bescheinigung und halten fest, wann welcher Einsatz lief.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und gleichen Kartenumsätze und Gutscheine mit den Abrechnungen der Zahlungsdienstleister ab.
Aufträge in Österreich kennzeichnen wir gesondert, damit die Umsatzsteuer dem richtigen Land zugeordnet wird. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Wohnen und arbeiten Beschäftigte jeweils nahe der deutsch-österreichischen Grenze, kann das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat liegen. Dafür braucht es eine Bescheinigung und die Einhaltung von Tagesgrenzen. Wir prüfen die Voraussetzungen vor dem ersten Lauf.
Innerhalb der EU gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem gearbeitet wird. Wer in Passau arbeitet und in Österreich wohnt, ist also meist in Deutschland versichert. Ausnahmen entstehen bei Tätigkeit in mehreren Ländern.
Für jeden Einsatz im EU-Ausland, auch für wenige Tage, braucht es eine A1-Bescheinigung. Sie wird elektronisch beantragt und sollte vor Beginn vorliegen. Wir übernehmen den Antrag.
Bei Einzweckgutscheinen entsteht die Umsatzsteuer schon beim Verkauf, bei Mehrzweckgutscheinen erst beim Einlösen. Wir buchen beide Arten getrennt, damit die Steuer im richtigen Monat anfällt.
Übersteigt das Entgelt eines Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze, wechselt die Beschäftigung in den Übergangsbereich mit eigener Beitragsberechnung. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich mit ihm. Wir behalten den Wechsel im Blick, bevor er rückwirkend auffällt. Mehr dazu
Bareinnahmen unterliegen der Einzelaufzeichnung, elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung und müssen dem Finanzamt gemeldet sein. Wir übernehmen die Kassendaten in die Buchhaltung und weisen auf Lücken hin, bevor eine Kassen-Nachschau sie findet.
In Passau arbeiten wir für Handwerksbetriebe mit Aufträgen in Österreich, für Gastronomie und Handel mit Gästen von den Flussschiffen und für Betriebe, deren Mitarbeitende auf beiden Seiten der Grenze wohnen. Wir richten Lohn und Buchhaltung nach diesen Verhältnissen aus.
Liegen Lohn und Finanzbuchhaltung in einer Hand, passen Einsätze, Bescheinigungen und Umsätze ohne Abgleich zusammen. Die Zusammenarbeit läuft digital.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Versichert ist die Person in der Regel in Deutschland. Bei der Lohnsteuer kann die Grenzgängerregelung greifen, wenn Wohn- und Arbeitsort nahe der Grenze liegen. Wir prüfen das vor der ersten Abrechnung.
Ja, auch für wenige Tage. Wir beantragen sie, sobald Sie uns Zeitraum und Einsatzort nennen.
Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Landkreis ändert am Ablauf nichts.
Das hängt davon ab, ob schon beim Verkauf feststeht, wofür der Gutschein eingelöst wird. Wir ordnen jede Gutscheinart einmal zu und buchen sie dann dauerhaft richtig.
Nein, mit Tschechien gibt es keine besondere Grenzgängerregelung wie mit Österreich. Wer in Passau arbeitet, ist in der Regel hier lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
In den Semesterferien dürfen Werkstudierende auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Status zu verlieren. Alternativ kommt eine kurzfristige Beschäftigung in Frage. Wir legen den Status vor dem ersten Arbeitstag fest.
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