Zimmereien, Holzbau und Möbelhersteller prägen die Region. Viele Betriebe arbeiten mit gewerblichen Mitarbeitenden auf Baustellen und in der Werkstatt, und einige zählen zum Bauhauptgewerbe mit eigenen Meldewegen.
Gastronomie, Hotels und Freizeitbetriebe stellen im Sommer und zum Herbstfest für wenige Wochen ein. Ob das eine kurzfristige Beschäftigung ist, hängt an den Tagen, die jemand im Jahr schon gearbeitet hat.
Erbringt ein Holzbaubetrieb Bauleistungen an ein anderes Bauunternehmen, schuldet oft der Auftraggeber die Umsatzsteuer. Die Rechnung sieht dann anders aus, und die Buchhaltung muss beide Fälle auseinanderhalten.
Das Inntal endet nicht an der Grenze. Wer Waren nach Österreich liefert, liefert meist steuerfrei, braucht dafür aber Nachweise, dass die Ware dort angekommen ist. Fehlen sie, fehlt die Steuerbefreiung.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl – dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über einen gesicherten Zugang, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Ihr Steuerberater bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht.
Rosenheimer Betriebe geben uns Stunden, Einsätze und Abwesenheiten, wir erstellen die Abrechnung mit allen Meldungen und Bescheinigungen. Montage-Einsätze in Österreich prüfen wir vorher auf die nötige Bescheinigung.
Für Saisonkräfte und Aushilfen fragen wir Vorbeschäftigungen im laufenden Jahr ab. Gehört Ihr Betrieb zum Bauhauptgewerbe, rechnen wir über unsere Baulohnabrechnung ab.
Wir buchen Belege, Bank und Kasse laufend und trennen Bauleistungen an Unternehmen von Aufträgen privater Kunden. So stimmt die Umsatzsteuer auf beiden Seiten.
Lieferungen nach Österreich erfassen wir mit den nötigen Nachweisen und fordern fehlende Belege an. Die Ergebnisse gehen an Ihren Steuerberater.
Wer Mitarbeitende für einen Auftrag vorübergehend nach Österreich schickt, braucht für jeden Einsatz eine A1-Bescheinigung, die zeigt, dass sie in Deutschland versichert bleiben. Wir beantragen sie vor dem Einsatz.
Bei Bauleistungen an ein Unternehmen, das selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Die Rechnung weist dann keine Steuer aus, sondern einen Hinweis. Wir prüfen das bei jeder Ausgangs- und Eingangsrechnung.
Innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei, wenn die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden stimmt und die Ware nachweislich angekommen ist. Wir prüfen die Nummer und halten die Nachweise fest.
Für die Wochen des Herbstfests stellen viele Betriebe zusätzlich ein. Die kurzfristige Beschäftigung ist an Kalendertage gebunden, nicht an Stunden. Wir legen den Status vor dem ersten Arbeitstag fest. Mehr dazu
Wer viele Kundenrechnungen stellt, braucht einen tagesaktuellen Stand, was bezahlt ist und was nicht. Wir gleichen Zahlungseingänge laufend mit den offenen Posten ab und melden Ihnen, wo nachgehakt werden sollte.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft mindestens alle vier Jahre die Beitragsabführung, das Finanzamt die Lohnsteuer in eigenem Turnus. Beanstandet werden regelmäßig dieselben Punkte: Zuschläge ohne Nachweis, falsch eingestufte Aushilfen, Sachbezüge. Wir bereiten die Unterlagen auf und begleiten den Termin.
Zwischen Inn und Chiemsee arbeiten wir für Holzbaubetriebe mit Montage-Einsätzen, für Gastronomie mit Saisonkräften und für Händler mit Kunden in Tirol. Wir richten Lohn und Buchhaltung an diesen Besonderheiten aus.
Weil Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns zusammenlaufen, passen Einsätze, Bauleistungen und Personalkosten ohne Nacharbeit zusammen. Und für das Bauhauptgewerbe haben wir die Baulohnabrechnung im selben Haus.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Zimmereien zählen in der Regel dazu, mit Meldungen an die Sozialkasse und eigenen Urlaubskonten. Das übernehmen wir über unsere Baulohnabrechnung.
Für jeden Einsatz eine A1-Bescheinigung. Wir beantragen sie, sobald Sie uns Zeitraum und Einsatzort nennen.
Ja. Die Zusammenarbeit läuft digital, der Sitz im Landkreis ändert am Ablauf nichts.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden und einen Nachweis, dass die Ware angekommen ist, etwa eine Bestätigung des Kunden. Wir sagen Ihnen, welche Belege noch fehlen.
Reine Möbellieferungen sind keine Bauleistungen. Werden Einbauten fest mit dem Gebäude verbunden, kann das anders aussehen. Wir prüfen Ihre Auftragsarten einmal und ordnen sie dann fest zu.
Versichert sind sie in der Regel in Deutschland. Ob bei der Lohnsteuer die Grenzgängerregelung greift, hängt davon ab, ob Wohn- und Arbeitsort jeweils nahe genug an der Grenze liegen. Wir prüfen das im Einzelfall.
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