Branche · Betonbauer

Lohn und Buchhaltung für Betonbaubetriebe.

dilohver übernimmt die Abrechnung für Beton- und Stahlbetonbauer auf beiden Achsen: den Baulohn mit der monatlichen Meldung an die Sozialkasse und die Finanzbuchhaltung je Bauvorhaben. Dazu gehören die Arbeitszeitspitzen rund um Betoniertermine, die Urlaubskonten und der Steuerabzug bei Bauleistungen.
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Branchenwissen

Was im Betonbau anders ist.

Der Betontermin bestimmt den Arbeitstag

Ist der Beton bestellt, wird eingebaut — auch über die Regelarbeitszeit hinaus. Die Mehrstunden landen auf dem Arbeitszeitkonto, das gleichzeitig Voraussetzung dafür ist, dass im Winter bestimmte Leistungen greifen. Ein unsauber geführtes Konto wird damit im Januar zum Problem.

Die Kolonne wechselt mit dem Bauabschnitt

Zwischen Schalung, Bewehrung und Einbau schwankt der Personalbedarf erheblich. Wer kurzfristig dazukommt, muss spätestens bei Arbeitsaufnahme gemeldet sein — nicht binnen sechs Wochen wie in anderen Branchen.

Wenige Aufträge, große Beträge

Anders als im Ausbau verteilt sich der Umsatz auf wenige, dafür große Bauvorhaben. Ein falsch zugeordneter Beleg oder ein vergessener Nachtrag verzerrt damit nicht nur eine Position, sondern das Ergebnis eines ganzen Auftrags.

Nach der Abnahme bleibt Geld liegen

Für Mängelansprüche behält der Auftraggeber einen Teil der Schlusszahlung ein, oft über Jahre. Die Umsatzsteuer darauf wird trotzdem sofort fällig. Wer den Einbehalt nicht als offene Forderung führt, verliert ihn aus dem Blick.

Kein Büro um die Ecke, aber ein Name am Telefon

Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl — dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.

Unterlagen laufen über eine gesicherte Cloud, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang. Für ein Gespräch vor Ort sind wir im Großraum München schnell da — gebraucht wird es selten, angeboten wird es immer.

Und was ist mit meinem Steuerberater?

Der bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht — dafür ist Ihr Steuerberater da. Die Aufgabenteilung ist eingespielt und in der Regel für beide Seiten die entlastendere Lösung.

Unsere Leistungen üm Überblick:
Leistung · Lohnabrechnung

Baulohn für den Betonbaubetrieb

Betonbaubetriebe gehören zum Kern des Bauhauptgewerbes und damit vollständig in das Sozialkassenverfahren. Neben Lohnsteuer und Sozialversicherung läuft eine zweite monatliche Meldung mit eigener Bemessungsgrundlage.

Dazu kommt eine Arbeitsrealität, die sich nicht an Bürozeiten hält: Ist der Beton bestellt, wird eingebaut, auch wenn das über die Regelarbeitszeit hinausgeht. Die Stunden landen auf dem Arbeitszeitkonto, das gleichzeitig Voraussetzung für die Abrechnung im Winter ist.

Wir führen die laufende Abrechnung mit dem vollständigen Meldewesen, halten die Urlaubskonten nach und überwachen die Fristen.

  • Laufende Abrechnung für Betonbauer, Poliere, Azubis und Angestellte in einem Lauf
  • Monatliche Meldung an die Sozialkasse mit Stunden, Beschäftigungstagen und Ausfallzeiten
  • Arbeitszeitkonten führen und gegen die Vorgaben zur Lohnuntergrenze abgleichen
  • Urlaubskonten führen und Erstattungen beantragen, auch für mitgebrachte Ansprüche
  • Meldung bei Arbeitsaufnahme mit Fristenüberwachung auch außerhalb der Bürozeiten
  • Saison-Kurzarbeitergeld und die beiden Wintergeldarten mit stundengenauem Nachweis
Leistung · Buchhaltung

Buchhaltung je Bauvorhaben

Im Betonbau stecken die Kosten in Schalung, Bewehrung, Beton und Geräteeinsatz — und sie verteilen sich auf wenige, dafür große Bauvorhaben. Ob ein Auftrag getragen hat, zeigt sich erst, wenn alles zugeordnet ist.

Abgerechnet wird nach Baufortschritt, mit Abschlägen und einer Schlussrechnung, aus der Einbehalte für Mängelansprüche abgezogen werden.

Wir buchen mit Zuordnung zu Bauvorhaben und Kostenträger, stimmen Abschläge gegen die Schlussrechnung ab und halten Einbehalte und Bürgschaften nach.

  • Laufende Abrechnung für Betonbauer, Poliere, Azubis und Angestellte in einem Lauf
  • Monatliche Meldung an die Sozialkasse mit Stunden, Beschäftigungstagen und Ausfallzeiten
  • Arbeitszeitkonten führen und gegen die Vorgaben zur Lohnuntergrenze abgleichen
  • Urlaubskonten führen und Erstattungen beantragen, auch für mitgebrachte Ansprüche
  • Meldung bei Arbeitsaufnahme mit Fristenüberwachung auch außerhalb der Bürozeiten
  • Saison-Kurzarbeitergeld und die beiden Wintergeldarten mit stundengenauem Nachweis
Im Detail

Verfahren im Einzelnen.

Beiträge und Meldung an die Sozialkasse

Betonbaubetriebe gehören zum Bauhauptgewerbe und führen zusätzlich zu Lohnsteuer und Sozialversicherung Beiträge an die Sozialkassen der Bauwirtschaft ab, bemessen auf die Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Die monatliche Meldung enthält je Arbeitnehmer Angaben, die sonst nirgends gebraucht werden: lohnzahlungspflichtige Stunden, Beschäftigungstage, gewährte Urlaubstage und Ausfallstunden. Für Angestellte gilt ein abweichender Beitragsweg. Das ist ein eigener Melde- und Abstimmkreis neben der Meldung an die Krankenkasse. Sozialkassenverfahren im Überblick

Arbeitszeitkonto und Schlechtwetterzeit

Der Betonbau arbeitet mit Jahresarbeitszeit: Im Sommer werden Stunden aufgebaut, im Winter abgebaut, während ein verstetigter Monatslohn gezahlt wird. Das Guthaben ist zugleich Voraussetzung dafür, dass eine der beiden Wintergeldarten greift. Das Konto muss dabei gegenüber der Lohnuntergrenze sauber bleiben, und nur eine begrenzte Zahl von Vorgriffsstunden wird innerhalb des Ausgleichszeitraums akzeptiert. Weil im Betonbau viele Stunden in kurzer Zeit anfallen, füllt sich das Konto schneller als im Ausbau — und die Grenze wird eher erreicht. Wintergeld und Saison-Kug

Urlaubskonten über Betriebsgrenzen hinweg

Der Urlaubsanspruch entsteht anteilig mit den Beschäftigungstagen, nicht zum Jahresbeginn, und die Urlaubsvergütung bemisst sich als Anteil des Bruttolohns. Wechselt jemand innerhalb der Bauwirtschaft, nimmt er die Ansprüche mit. Der aufnehmende Betrieb gewährt den Urlaub und lässt sich die Vergütung von der Kasse erstatten. Das setzt lückenlos geführte Konten und rechtzeitige Anträge voraus — versäumte Erstattungen fallen erst auf, wenn das Geld nicht kommt.

Die Meldung vor der ersten Schicht

Im Baugewerbe ist der Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden. Bei kurzfristiger Disposition heißt das: vor Schichtbeginn, auch am Wochenende. Auf der Baustelle kommt dazu, dass jeder Beschäftigte ein Ausweisdokument mitführt und der Arbeitgeber ihn darauf vorher nachweislich schriftlich hingewiesen hat. Die Arbeitszeit ist zeitnah aufzuzeichnen und aufzubewahren. Genau diese drei Punkte prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor Ort. Sofortmeldung erklärt

Nachunternehmer und die Haftung dafür

Wer als Bauunternehmer einen Nachunternehmer mit Bauleistungen beauftragt, haftet für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge — und parallel nach dem Entsendegesetz für Mindestentgelte und Sozialkassenbeiträge. Entlastung gibt es nur über Präqualifikation oder über lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den gesamten Auftragszeitraum. Das erzeugt dauerhaften Verwaltungsaufwand: einsammeln, auf Gültigkeit prüfen, nachhalten, archivieren — und zwar bevor die erste Rechnung des Nachunternehmers bezahlt wird.

Einbehalte, Bürgschaften und unfertige Bauten

Der Auftraggeber behält einen Teil der Schlusszahlung ein, während der Bauzeit für die Vertragserfüllung und nach der Abnahme für Mängelansprüche. Die Umsatzsteuer wird trotzdem in voller Höhe fällig. Statt eines Bareinbehalts wird häufig eine Bankbürgschaft gestellt: Sie bindet Kreditlinie und kostet laufend Provision, erscheint aber nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz, sondern nur unter ihr. Solange nicht abgenommen ist, sind die angearbeiteten Leistungen zudem als unfertige Leistungen mit den Herstellungskosten zu aktivieren. Zum Stichtag muss deshalb je Bauvorhaben ein Leistungsstand ermittelt werden.

Betonbauer arbeitet an einer Fundamentschalung

Warum Betonbaubetriebe ihre Abrechnung abgeben

Der Betonbau lebt von Terminen, die sich nicht verschieben lassen. Ist der Beton auf dem Weg, wird eingebaut. Die Abrechnung richtet sich danach und nicht umgekehrt.

Genau deshalb bleibt sie liegen. Die Stunden kommen unregelmäßig, die Kolonne wechselt, und im Winter steht ein Teil der Arbeit still, während Leistungen beantragt werden müssen, für die vorher das Arbeitszeitkonto stimmen muss.

dilohver arbeitet digital, aber nicht anonym. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihre Bauvorhaben kennt und weiß, warum Ihre Zahlen aussehen, wie sie aussehen. Rückfragen gehen an einen Menschen und nicht in eine Warteschlange.

Was daraus entsteht, ist unspektakulärer als ein Dashboard und im Alltag mehr wert: eine Abrechnung, die nicht auf den nächsten ruhigen Tag wartet.

In 3 Schritten

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.

02

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.

03

Übernahme

Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.

Klarheit vorab

Fragen, die vorher kommen.

Wir arbeiten viel mit Nachunternehmern. Übernehmen Sie das?

Die Bescheinigungen prüfen und nachhalten: ja, das gehört zur laufenden Buchhaltung — welche Bescheinigung für welchen Auftragszeitraum vorliegt, wann sie abläuft und ob vor der Zahlung alles da ist. Was wir nicht übernehmen, ist die Haftung selbst: Die trifft weiterhin Sie als Auftraggeber. Wir sorgen dafür, dass keine Rechnung ohne gültige Unterlagen freigegeben wird.

Können Sie die Meldung an die Sozialkasse übernehmen?

Ja, sie ist Teil der laufenden Abrechnung, einschließlich der Angaben, die nur die Kasse braucht, und der Abstimmung gegen die Lohnkonten. Urlaubskonten und Erstattungsanträge laufen mit. Beim Betrieb bleibt, was nur Sie wissen: wer wann auf welcher Baustelle war und welche Stunden angefallen sind.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen.

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Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.

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