Was beim Graben tatsächlich angetroffen wird, weicht regelmäßig von der Ausschreibung ab. Andere Bodenverhältnisse, Leitungen im Untergrund, Hindernisse ohne Planeintrag — jedes davon verändert Mengen oder Verfahren und löst einen Nachtrag aus. Die Auftragssumme steht damit erst am Ende fest.
Kein anderes Baugewerk ist so unmittelbar vom Wetter abhängig. Ist der Boden gefroren, steht die Arbeit, unabhängig vom Auftragsbuch. Die Schlechtwetterzeit ist deshalb ein planbarer Teil des Jahres und kein Ausnahmefall — mit eigenen Anträgen, eigenen Nachweisen und der Voraussetzung, dass vorher das Arbeitszeitkonto stimmt.
Solange über einen Nachtrag nicht entschieden ist, taucht er in keiner Rechnung auf — den Leistungsstand zum Stichtag verändert er trotzdem. Wer ihn nicht getrennt führt, bewertet die Baustelle zum Jahresende falsch und merkt es erst, wenn die Entscheidung kommt.
Leitungsbau bewegt sich im Trassenverlauf weiter, statt an einem Ort zu bleiben. Für die Kostenzuordnung heißt das, dass eine Baumaßnahme über Wochen an wechselnden Stellen entsteht — und die Stunden trotzdem auf denselben Kostenträger gehören.
Wir arbeiten digital, und das heißt nicht anonym. Jeder Betrieb hat bei uns eine feste Ansprechpartnerin mit eigener Durchwahl — dieselbe Person im Januar wie im Oktober. Sie kennt Ihre Tarifbindung, Ihre Zuschlagsmodelle und die Eigenheiten Ihrer Abrechnung.
Unterlagen laufen über eine gesicherte Cloud, Auswertungen stehen jederzeit bereit, Ihre Mitarbeitenden erreichen ihre Abrechnungen über einen eigenen Zugang. Für ein Gespräch vor Ort sind wir im Großraum München schnell da — gebraucht wird es selten, angeboten wird es immer.
Und was ist mit meinem Steuerberater?
Der bleibt. Wir übernehmen die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung und liefern die Daten so, wie Ihre Kanzlei sie für den Jahresabschluss braucht. Steuerberatung erbringen wir nicht — dafür ist Ihr Steuerberater da. Die Aufgabenteilung ist eingespielt und in der Regel für beide Seiten die entlastendere Lösung.
Tiefbaubetriebe gehören zum Bauhauptgewerbe und damit vollständig in das Sozialkassenverfahren, mit eigener monatlicher Meldung neben Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Der Tiefbau ist dabei witterungsabhängiger als fast jedes andere Gewerk: Bei Frost im Boden steht die Arbeit, unabhängig davon, wie voll das Auftragsbuch ist. Die Schlechtwetterzeit ist deshalb kein Randthema, sondern ein planbarer Teil des Jahres.
Wir führen die laufende Abrechnung mit dem Meldewesen, halten Urlaubs- und Arbeitszeitkonten nach und rechnen die Winterleistungen ab.
Im Tiefbau entscheidet sich erst beim Graben, was der Auftrag tatsächlich kostet. Bodenverhältnisse, Leitungen im Untergrund und Hindernisse, die auf keinem Plan stehen, verändern Mengen und Verfahren.
Das macht Nachträge zum Normalfall. Die Auftragssumme ist eine bewegliche Größe, und offene Nachträge verändern den Leistungsstand zum Stichtag, auch wenn noch niemand über sie entschieden hat.
Wir buchen mit Zuordnung zur Baumaßnahme, führen Nachträge getrennt als schwebende Positionen und stimmen Abschläge gegen die Schlussrechnung ab.
Tiefbaubetriebe gehören zum Bauhauptgewerbe und führen zusätzlich zu Lohnsteuer und Sozialversicherung Beiträge an die Sozialkassen der Bauwirtschaft ab, bemessen auf die Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer. Die monatliche Meldung enthält je Arbeitnehmer lohnzahlungspflichtige Stunden, Beschäftigungstage, gewährte Urlaubstage und Ausfallstunden; für Angestellte gilt ein abweichender Beitragsweg. Gerade die Ausfallstunden sind im Tiefbau kein Randthema, weil witterungsbedingte Ausfälle regelmäßig anfallen und korrekt gemeldet werden müssen. SOKA-BAU und die anderen Kassen
In der Schlechtwetterzeit kann der Betrieb für witterungs- oder auftragsbedingte Arbeitsausfälle Saison-Kurzarbeitergeld beantragen; er verauslagt die Leistung und holt sie sich zurück, auf Antrag auch die allein von ihm getragenen Sozialversicherungsbeiträge der Bezieher. Daneben stehen zwei ergänzende Leistungen: eine für ausgefallene Stunden, die über Arbeitszeitguthaben ausgeglichen werden, und eine für tatsächlich geleistete Stunden auf witterungsabhängigen Arbeitsplätzen. Beide sind steuer- und beitragsfrei und verlangen einen stundengenauen Nachweis je Arbeitnehmer. Vor der Inanspruchnahme sind Arbeitszeitguthaben aufzulösen — Konto und Antrag hängen zusammen.
Der Urlaubsanspruch entsteht anteilig mit den Beschäftigungstagen, nicht zum Jahresbeginn, und die Urlaubsvergütung bemisst sich als Anteil des Bruttolohns. Wechselt jemand innerhalb der Bauwirtschaft, nimmt er die Ansprüche mit. Der aufnehmende Betrieb gewährt den Urlaub und lässt sich die Vergütung von der Kasse erstatten. Das setzt lückenlos geführte Konten und rechtzeitige Anträge voraus — versäumte Erstattungen fallen erst auf, wenn das Geld nicht kommt.
Beim Einheitspreisvertrag entsteht die Rechnungsgrundlage aus dem Aufmaß. Im Tiefbau weicht die tatsächliche Menge häufig von der ausgeschriebenen ab, und geänderte Verhältnisse lösen zusätzliche Leistungen aus; dafür gibt es sowohl vertragliche als auch gesetzliche Anordnungs- und Vergütungsregeln. Solange über einen Nachtrag nicht entschieden ist, gehört er als schwebende Position geführt. Zum Bilanzstichtag ist zusätzlich je Baumaßnahme zu ermitteln, welcher Leistungsstand erreicht ist: Nicht abgenommene Leistungen sind mit den Herstellungskosten zu aktivieren, Erlöse entstehen erst mit Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung.
Im Baugewerbe ist der Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei Arbeitsaufnahme an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden — nicht binnen sechs Wochen wie sonst. Auf der Baustelle kommt dazu, dass jeder Beschäftigte ein Ausweisdokument mitführt, der Arbeitgeber ihn darauf vorher nachweislich schriftlich hingewiesen hat und die Arbeitszeit zeitnah aufgezeichnet und aufbewahrt wird. Bei wandernden Baustellen im Trassenverlauf ist das organisatorisch anspruchsvoller als bei einer festen Baustelle, geprüft wird es trotzdem genauso. Wann die Sofortmeldung Pflicht ist
Zwei Regime, die beide an Bauleistungen hängen und regelmäßig verwechselt werden. Beim Steuerabzug behält der unternehmerische Auftraggeber einen Teil der Gegenleistung ein und führt ihn ab, sofern keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. Davon unabhängig verlagert sich bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer auf den Leistungsempfänger, wenn dieser selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Beides setzt voraus, dass je Kunde eine befristete Bescheinigung vorliegt und ihr Ablauf überwacht wird. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten dabei nicht dieselben Voraussetzungen wie bei gewerblichen — die Einordnung gehört vor die erste Rechnung, nicht danach. § 13b UStG im Überblick
Im Tiefbau kommt die Überraschung aus dem Boden. Was beim Graben auftaucht, verändert Mengen, Verfahren und Termine — und damit auch das, was am Monatsende abzurechnen ist.
Die Abrechnung muss dem hinterherkommen: geänderte Mengen ins Aufmaß, Nachträge in die offene Liste, Stunden auf die richtige Baumaßnahme. Kommt dann noch eine Frostperiode dazu, in der Leistungen beantragt werden müssen, für die vorher das Arbeitszeitkonto stimmen muss, bleibt etwas liegen.
dilohver arbeitet digital, aber nicht anonym. Sie bekommen eine feste Ansprechperson, die Ihre Baumaßnahmen kennt und weiß, warum Ihre Zahlen aussehen, wie sie aussehen. Rückfragen gehen an einen Menschen und nicht in eine Warteschlange.
Was daraus entsteht, ist unspektakulärer als ein Dashboard und im Alltag mehr wert: eine Abrechnung, die mitzieht, wenn der Auftrag sich verändert.
Wir sprechen über Ihren Betrieb, Ihre Beschäftigtenstruktur und den Umfang, den Sie abgeben möchten. Unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Sie erhalten ein Angebot mit dem Leistungsumfang, dem Preis- und Leistungsverzeichnis und den Unterlagen für den Start.
Wir übernehmen die Daten aus Ihrer bisherigen Abrechnung und stellen Ihnen Ihren festen Ansprechpartner vor.
Getrennt von den abgerechneten Leistungen, als schwebende Position je Baumaßnahme. Sie tauchen in keiner Rechnung auf, verändern aber den Leistungsstand zum Stichtag — und im Tiefbau summieren sie sich schnell. Wir führen sie als eigene Liste mit Datum, Grund und Stand der Entscheidung, damit zum Jahresende nachvollziehbar ist, welcher Teil des Auftrags noch offen ist.
Der Aufwand hängt weniger an der Zahl der Beschäftigten als an der Zahl der Verfahren. Ein Tiefbaubetrieb mit fünf Leuten hat dieselbe Meldung an die Sozialkasse, dieselben Urlaubskonten und dieselben Winteranträge wie einer mit fünfzig — nur verteilt sich der Aufwand auf weniger Schultern. Im Erstgespräch sehen wir uns an, welche Verfahren bei Ihnen tatsächlich anfallen.
Wir schauen uns Ihren Betrieb an und sagen Ihnen, was die Übernahme konkret bedeutet. Unverbindlich.
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